Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0080 des Sozialamtes befasst sich mit der Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Gladbeck. Grundlage für die Vorlage ist ein Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2009, der es dem Seniorenbeirat ermöglicht, gemäß § 16 b Absatz 3 der Hauptsatzung Vertreter in den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit zu entsenden.
Der Vorgang sieht vor, dass die Verpflichtung und Einführung der Mitglieder nach dem Verfahren für Stellvertreter des Bürgermeisters und Ratsmitglieder erfolgt. Dies geschieht durch das Erheben von den Plätzen und die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel. In dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Dieses Verfahren gilt analog auch für die Verpflichtung von Ausschussmitgliedern, die dem Rat nicht angehören, durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden.
Für die Durchführung der Maßnahme sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen.
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