Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Jugendrates beim Bürgermeister der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0038 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Einführung und der Verpflichtung von Mitgliedern des Jugendrates beim Bürgermeister der Stadt Gladbeck. Grundlage für dieses Vorhaben ist ein Ratsbeschluss der Stadt Gladbeck vom 17. Dezember 2009.
Gemäß § 16c der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist der Jugendrat berechtigt, Vertreter in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass diese Vertreter nach den Vorgaben des § 5 der Hauptsatzung durch den Bürgermeister zu verpflichten sind.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Es entstehen weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge im Rahmen der Ergebnisrechnung oder des investiven Finanzplans. Die Entscheidung über den Beschlussentwurf liegt im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses.
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Dokumente
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