Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 16.09.2021
- 4Genehmigung der Tagesordnung
- 5Sachstandsbericht zur Haldenbrandsanierung der Halde Graf Moltke 1/2Zur Vorlage · 21/0431 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 18. November 2021 wird ein Sachstandsbericht zur Haldenbrandsanierung der Halde Graf Moltke 1/2 vorgelegt. Der interne Schwelbrand in der Halde wird durch die RAG Montan Immobilien GmbH beobachtet.
Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts betrifft die Genehmigung eines Antrags der RAG Montan Immobilien GmbH durch die Bezirksregierung Arnsberg im September. Dieser Antrag umfasst Maßnahmen zur Sanierung des Schwelbrandes im Inneren der Halde, wobei eine Übererdung der Westflanke vorgesehen ist.
Um den aktuellen Sachstand sowie die weiteren Schritte bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu erläutern, wird ein Vertreter der RAG Montan Immobilien GmbH in der Sitzung mündlich Bericht erstatten. Der Ausschuss soll den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen mit diesem Vorgang verbunden sind.
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- 6Stadtbuskonzept Gladbeck 2022Zur Vorlage · 21/0432 · Mitteilungsvorlage
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Die Vestische Straßenbahnen GmbH hat in Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen sowie den beteiligten Verkehrsunternehmen und Städten das Stadtbuskonzept Gladbeck 2022 erarbeitet. Das Konzept sieht für den Fahrplanwechsel im Juni 2022 verschiedene Anpassungen des ÖPNV-Angebots vor.
Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Verlängerung der Linie 258 zur Haltestelle Lottenstraße sowie zum Innovationszentrum Wiesenbusch, um neue Wohngebiete und Gewerbeflächen anzubinden. Durch einen Routentausch zwischen den Linien 258 und 259 im Bereich der Horster Straße soll die Kapazität auf der Linie 259 durch den Einsatz von Gelenkwagen erhöht werden. Zudem sind Anpassungen der Fahrzeiten bei den Linien SB91, 252, 253 und 254 vorgesehen, um eine stabilere Taktung sowie eine bessere Anbindung an den Schienenverkehr am Bahnhof Gladbeck West zu erreichen. Auch die Linie 257 wird in ihrem Streckenverlauf angepasst.
Die Erweiterung des Netzes führt zu einem Mehraufwand von rund 25.088 Kilometern pro Jahr, was nach Angaben der Verkehrsgesellschaft mit einer jährlichen Kostensteigerung von etwa 26.000 Euro einhergeht. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität die Zustimmung zum Konzept, da die Maßnahmen die Attraktivität des ÖPNV durch verbesserte Umsteigemöglichkeiten und Kapazitätserweiterungen steigern sollen.
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- 7Aufwertung Goethestraße im Abschnitt zwischen Lamberti- und FriedrichstraßeZur Vorlage · 21/0437 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 21/0437 befasst sich mit der Aufwertung der Goethestraße im Bereich zwischen der Lamberti- und der Friedrichstraße. Die Maßnahme ist Bestandteil des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ sowie des Projekts „Stadtmitte“. Ziel der Planung ist die Verbesserung der Barrierefreiheit, der Verkehrsflächen für den Rad- und Fußverkehr sowie die Steigerung der Aufenthalts- und Klimaqualität. Geplant sind unter anderem die Neugestaltung des Bereichs der Volksbank, die Optimierung der Straßenbeleuchtung, die Neuordnung des ruhenden Verkehrs sowie der Umbau des Mischwasserkanals zu einem Trennsystem.
Das vorliegende planerische Konzept sieht die Schaffung von sogenannten „Klimaoasen“ und neuen Baumstandorten vor. Die Gehwege sollen auf eine Breite von 3,50 Metern auf der östlichen und 2,50 Metern auf der westlichen Seite erweitert werden. Der motorisierte Individualverkehr soll auf Einrichtungsverkehr reduziert werden, wobei Parkplätze aus der Goethestraße und der Lambertistraße in die Friedrichstraße verlagert werden sollen. Die bestehenden Parkgebühren bleiben unverändert.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind einmalige Auszahlungen in Höhe von 1.444.622 Euro vorgesehen, wovon 1.155.698 Euro durch Zuschüsse gedeckt werden sollen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität soll den Bericht zur Entwurfsplanung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragen.
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- 8Beitritt zur Städteinitiative 'Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr'Zur Vorlage · 21/0433 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gladbeck eine Beschlussvorlage mit der Nummer 21/0433 vorgelegt, die den Beitritt zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ vorsieht. Die im Juli 2021 von der Agora Verkehrswende und dem Deutschen Städtetag ins Leben gerufene Initiative setzt auf die Steuerung des motorisierten Verkehrs über zulässige Höchstgeschwindigkeiten, um eine stadt- und umweltverträgliche Mobilität zu fördern.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass in Gladbeck Tempo-30-Zonen in Wohngebieten bereits etabliert sind und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Reduzierung von Lärm und Schadstoffen beitragen. Gleichzeitig wird die aktuelle Rechtslage, insbesondere der Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung, als Einschränkung für kommunale Maßnahmen angeführt, da hierfür oft konkrete lokale Gefährdungen nachgewiesen werden müssen. Die Initiative fordert daher einen größeren Handlungsspielraum für Kommunen und regt Modellvorhaben zur Untersuchung der Auswirkungen von Geschwindigkeitsanpassungen auf den Verkehrsfluss und den öffentlichen Personennachverkehr an.
Der Beitritt wird als vereinbar mit bestehenden städtischen Leitbildern, wie dem Klimaschutz und dem Radverkehrskonzept, bewertet. Ziel ist es, über den Deutschen Städtetag eine bundesweite Bewegung zu unterstützen, um rechtliche Voraussetzungen für eine klimafreundliche Mobilitätsplanung zu schaffen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck der Initiative beitritt. Es entstehen durch diesen Schritt keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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- 9Klimaschutzmanagement - Sachstandsbericht 2021 und Ausblick 2022Zur Vorlage · 21/0434 · Mitteilungsvorlage
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Der Sachstandsbericht zum Klimaschutzmanagement 2021 dokumentiert verschiedene Projekte und Maßnahmen der Stadt Gladbeck. Im Rahmen der Aktion „Stadtradeln“ legten 323 Teilnehmende zwischen dem 29. August und dem 18. September 2021 insgesamt 75.722 Kilometer zurück, wodurch über 11 Tonnen CO2 eingespart wurden. Für den 34. Gladbecker Umweltpreis gingen bis zum 5. November 2021 insgesamt 15 Bewerbungen ein. Zudem wird auf die 1. Vestische Klimakonferenz im Juni 2021 sowie die Verteilung von über 100 Klimabäumen im Rahmen einer Kooperation verwiesen.
Weitere Inhalte betreffen die Umsetzung des Elektromobilitätskonzepts sowie die bisherigen Anträge auf Förderprogramme für naturnahe Vorgärten und Lastenfahrräder. Für das Quartier „Brauck-West / Butendorf“ ist der Start eines neuen Sanierungsmanagements im kommenden Jahr vorgesehen. Bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans für ein Photovoltaik-Sondergebiet an der A31 prüft die Stadtverwaltung derzeit die wirtschaftliche Umsetzung.
Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts wird durch externe Planungsgesellschaften durchgeführt und soll bis Dezember 2021 fertiggestellt werden. Zur Vereinheitlichung der Klimarelevanzprüfung wurde von der Umweltabteilung eine Checkliste entwickelt, deren Anwendung für Beschlussvorlagen verpflichtend werden soll. Für das Jahr 2022 sind Beratungsangebote für die Wirtschaft, ein Klima-Tag sowie die Akquise für das Projekt „ÖKOPROFIT“ geplant. Zudem soll bis Ende 2021 ein Förderantrag für ein integriertes Klimafolgenanpassungskonzept gestellt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über bestehende Haushaltsansätze. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht sowie den Ausblick zur Kenntnis zu nehmen.
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- 10Sachstandsbericht zur Biodiversität und ArtenschutzZur Vorlage · 21/0435 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität hat einen Sachstandsbericht zur Biodiversität und zum Artenschutz in Gladbeck zur Kenntnis genommen. Die Vorlage beschreibt verschiedene Maßnahmen zur Förderung der heimischen Flora und Fauna sowie zur Steigerung des öffentlichen Bewusstseins für den Naturschutz.
Zu den geplanten Projekten gehören die Anlage von Grünstrukturen und Blühflächen, etwa durch die Nutzung spezieller Samenmischungen, um Lebensräume für Insekten zu erweitern. Im Bereich der Amphibien ist eine Ausweitung von Schutzzäunen vorgesehen, angelehnt an bereits bestehende Maßnahmen im Stadtgebiet, beispielsweise im Bereich des Wittringer Schlosses. Zudem soll das Gänsemanagement zur Regulierung der Kanadagänse fortgesetzt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf pädagogischen Angeboten für Schulen und die Bevölkerung, wie etwa Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Naturschutzbund Gladbeck oder Workshops zum Bau von Nistkästen. Die Stadt beabsichtigt zudem, die Förderung von Tierschutzvereinen zu intensivieren, um die Rettung von Wildtieren zu unterstützen. Zur langfristigen Sicherung der biologischen Vielfalt prüft die zuständige Fachabteilung derzeit Förderwege für die Erstellung eines umfassenden Biodiversitätskonzeptes. Für die Umsetzung sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 8.000 Euro vorgesehen.
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- 11E-Carsharing für GladbeckZur Vorlage · 21/0436 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Gladbeck befasst sich mit der Erweiterung von Sharing-Angeboten als Teil ihrer Mobilitätsstrategie. Das geplante Spektrum soll von E-Rollern und Fahrradverleih bis hin zu E-Carsharing reichen, um die Nutzung privater PKW zu reduzieren und Parkflächen im öffentlichen Raum zu entlasten.
Im Rahmen der Vorlage wurde ein Modell geprüft, bei dem die Stadtverwaltung als anteilige Investorin für E-Carsharing-Fahrzeuge fungiert. Dabei wäre eine monatliche Vorleistung der Stadt zwischen 200 und 500 Euro pro Fahrzeug vorgesehen, wofür sie sich mit 50 Prozent an den Einnahmen beteiligen würde. Da Marktakteure und Experten darauf hinweisen, dass ein solches System eine mehrjährige Anlaufphase benötigt, würden die daraus resultierenden Verluste den städtischen Haushalt belasten. Die Verwaltung sieht aufgrund der aktuellen Haushaltslage von einer Übernahme solcher wirtschaftlichen Risiken ab.
Um dennoch bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, ruft die zuständige Umweltabteilung interessierte Anwohner sowie Unternehmen dazu auf, Nutzungswünsche und Standortvorschläge einzureichen. Nach der Auswertung dieser Rückmeldungen soll in einem öffentlichen Workshop gemeinsam mit verschiedenen Anbietern erarbeitet werden, welche konkreten Mobilitätsangebote im Stadtgebiet umgesetzt werden können.
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- 12Bebauungsplan Nr. 153, Gebiet: Johowstraße Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 21/0427 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 21/0427 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 153 für das Gebiet Johowstraße in Gladbeck. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Wohnbauland durch eine gemischte zweigeschossige Bebauung. Geplant sind etwa 16 Einzelhäuser, etwa 16 Doppelhaushälften sowie vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils rund sechs Wohneinheiten. Der Plan sieht zudem eine Anpassung des Geltungsbereiches zur Erschließung von Parkplätzen sowie Maßnahmen zur Regenwasserversickerung vor.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Anmerkungen eingereicht. Die LWL-Archäologie für Westfalen fordert eine schriftliche Anzeige von Erdbewegungen. Die Westnetz GmbH verwies auf den Schutzstreifen einer Hochspannungsfreileitung, wobei die Planung außerhalb dieses Bereichs liegt. Die E.ON SE äußerte keine Bedenken, während die Bezirksregierung Münster die Beteiligung der Bodenschutzbehörden sowie die Einhaltung von Entwässerungsregeln im Haarbach anregte. Die Emschergenossenschaft und der Lippeverband fordern Verträge zur Einleitung und Flächennutzung. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen verlangt die ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser und eine Vorankündigung von Grundwasserabsenkungen.
Aufgrund von Geländeunterschieden hat die Stadtverwaltung die Festsetzungen zu Gebäudehöhen an die Straßenausbauhöhen angepasst. Bezüglich der Artenschutzprüfung hält die Verwaltung am beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch fest und verweist auf integrierte Maßnahmen für Specht, Eule und Fledermäuse. Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität soll die Umstellung des Verfahrens, die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs sowie die Zustimmung zum Entwurf und zur öffentlichen Auslegung beschließen.
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- 13Entwässerungsgebührensätze 2022Zur Vorlage · 21/0417 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung legt eine Vorlage zur Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2022 vor. Die Kosten für die Einrichtung „Stadtentwässerung“ steigen nach Kalkulation um 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 17,1 Millionen Euro. Wesentliche Gründe für diese Entwicklung sind gestiegene Umlagen an die Emschergenossenschaft sowie höhere kalkulatorische Kosten, die durch den Baupreisindex für Ortskanäle belegt werden.
Ab dem 1. Januar 2022 sollen die Gebührensätze angepasst werden, um das Kostendeckungsgebot zu erfüllen. Die Schmutzwassergebühr erhöht sich pro Kubikmeter Abwasser von bisher 2,75 Euro auf 2,84 Euro. Bei der Niederschlagswassergebühr ist eine Steigerung von 1,09 Euro auf 1,15 Euro pro Quadratmeter befestigter Fläche vorgesehen. Zudem wird der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen von 88,74 Euro auf 92,28 Euro angehoben.
Für einen Beispielhaushalt mit vier Personen und den entsprechenden Verbrauchswerten bedeutet dies eine jährliche Mehrbelastung von 25,80 Euro, was einer Steigerung von 3,7 Prozent entspricht. Trotz der Anpassungen liegen die Abwassergebühren in Gladbeck weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage sieht die Genehmigung der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20211104114310-0|20211104114311-1|20211104114311-2|20211104114312-3|20211104114312-4|20211104114312-5|20211104114313-6
- 14Entwurf des Haushalts 2022Zur Vorlage · 21/0440 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 21/0440 informiert den Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität über den Entwurf des Haushalts 2022. Der entsprechende Haushaltsentwurf wurde bereits im Oktober 2021 dem Rat vorgelegt und den Fraktionen zugeleitet.
Das Dokument bietet eine Übersicht der Haushaltspositionen, die dem Dezernat V zugeordnet sind. Die aufgeführten Produkte umfassen verschiedene Bereiche der Bauverwaltung, wie etwa Neubau, Umbau, Bauunterhaltung sowie das Energiemanagement und das Liegenschaftsmanagement. Ebenso werden Aufgaben der zentralen Bauverwaltung, des Gebäudeservice und der Vermessung sowie die Bauleitplanung und kartografische Produkte genannt.
Ein weiterer Teil der Übersicht bezieht sich auf die Bauaufsicht, den Denkmalschutz und die Bodenordnung. Die Planung und der Betrieb der Stadtentwässerung sowie die Gestaltung und Unterhaltung von Verkehrsflächen und Freiflächen sind ebenfalls Bestandteil der aufgeführten Buchungsstellen. Darüber hinaus umfasst der Entwurf Positionen zum Umweltschutz, zum Bodenschutz und zur Altlastensanierung sowie zur Entwicklung von Gewässern. Auch die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie die Standort- und Strukturentwicklung werden in diesem Zusammenhang aufgeführt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss diese Übersicht der im Dezernat V bewirtschafteten Produkte des Haushalts 2022 zur Kenntnis nimmt.
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- 15Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 05.11.2021 'Grünstrategie in Gewerbegebieten'
- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 17Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 18Mitteilungen des Dezernenten
- 19Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 20Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 21Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 16.09.2021nicht öffentlich
- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 23Vergaben des Baudezernates ab 50.000 €nicht öffentlich
- 24Planungsrechtlich relevante Vorhaben nach §§ 30, 34 und 35 BauGB, für die eine Abweichung oder Befreiung erteilt wurdenicht öffentlich
- 25Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 26Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich