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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses am 15.06.2021
- 5Anerkennung des Vereines 'Denk dran e.V.' als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 21/0358 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über den Antrag auf Anerkennung des Vereins „Denk dran e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der entsprechende Antrag wurde am 2. September 2021 gestellt.
Die Satzung des Vereins sieht die Förderung von Toleranz, Völkerverständigung und das Lernen aus der Geschichte vor. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Bekämpfung von Antisemitismus sowie Rassismus und der Unterstützung von politisch, ethnisch oder religiös Verfolgten. Zudem umfasst das Vereinsziel die Förderung der Jugendhilfe.
Die zuständige Fachabteilung hat die Voraussetzungen für eine Anerkennung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Verein unmittelbar im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist und gemeinnützige Wohlfahrtszwecke verfolgt. Die Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit wird bestätigt. Seitens der Verwaltung liegen keine Gründe vor, die gegen eine Anerkennung sprechen würden.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Verein „Denk dran e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe anerkennt. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht erwartet.
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- 6Kita-Ausbauplanung bis 2025/2026Zur Vorlage · 21/0292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Jugendhilfeausschuss eine Planung zum Ausbau der Kindertagesstätten in Gladbeck für den Zeitraum bis 2025/2026 vorgelegt. Aktuell liegt die Versorgungsquote für Kinder ab drei Jahren bei 92,4 Prozent, während sie im Bereich der U3-Betreuung lediglich 27,9 Prozent beträgt. Aufgrund von Entwicklungen bei den Geburtenzahlen sowie Zuzügen besteht ein Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen.
Das Ziel der Planung sieht eine Versorgungsquote von 98 Prozent für Kinder ab drei Jahren und bis zu 40 Prozent für U3-Kinder vor. Zur Umsetzung sind verschiedene Maßnahmen wie Neubauten, Erweiterungen und Ersatzbauten in Stadtteilen wie Brauck, Butendorf, Stadtmitte, Zweckel und Rentfort-Nord vorgesehen. Insgesamt sollen durch diese Maßnahmen 585 Plätze geschaffen werden. Trotz dieser Ausbauprojekte wird für das Jahr 2026 ein Fehlbedarf von etwa 170 U3-Plätzen prognostiziert.
Um diesen Mangel zu reduzieren, schlägt die Verwaltung vor, ergänzend eine reine U3-Einrichtung in Rentfort-Nord mit 40 bis 50 Plätzen zu errichten. Die geschätzten Investitionskosten für die geplanten Ausbaumaßnahmen belaufen sich auf rund 19,3 Millionen Euro. Der jährliche Betriebsaufwand wird auf etwa 5,47 Millionen Euro veranschlagt, wobei ein Teil der Kosten durch Landeszuweisungen und Elternbeiträge refinanziert wird.
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- 7Eindrücke der Fortschritte des Kita-Sofort-ProgrammsZur Vorlage · 21/0354 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage wurde der Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Stand des Kita-Sofortprogramms informiert. Das Programm wurde im Frühjahr 2019 mit dem Ziel ins Leben gerufen, dem Mangel an Betreuungsplätzen in Gladbeck zu begegnen.
Durch die Zusammenarbeit verschiedener Stadtämter konnten innerhalb von zwei Jahren geeignete Grundstücke identifiziert und der Bau von drei Einrichtungen realisiert werden. Zwei dieser Einrichtungen sind bereits in Betrieb, während die dritte Einrichtung für Ende 2021 oder Anfang 2022 als betriebsbereit vorgesehen ist. Eine Arbeitsgruppe setzt die Suche nach weiteren Standorten fort, um den Ausbau des Kitaplatzangebots zu ermöglichen.
An der Umsetzung waren unter anderem das Amt für Jugend und Familie sowie das Amt für Immobilienwirtschaft, das Amt für Planen, Bauen, Umwelt und das Ingenieuramt beteiligt. Der Bericht wurde durch eine Fotostrecke ergänzt, und der Ausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.
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Zur Vorlage · 21/0354 · Mitteilungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage wurde der Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Stand des Kita-Sofortprogramms informiert. Das Programm wurde im Frühjahr 2019 mit dem Ziel ins Leben gerufen, dem Mangel an Betreuungsplätzen in Gladbeck zu begegnen.
Durch die Zusammenarbeit verschiedener Stadtämter konnten innerhalb von zwei Jahren geeignete Grundstücke identifiziert und der Bau von drei Einrichtungen realisiert werden. Zwei dieser Einrichtungen sind bereits in Betrieb, während die dritte Einrichtung für Ende 2021 oder Anfang 2022 als betriebsbereit vorgesehen ist. Eine Arbeitsgruppe setzt die Suche nach weiteren Standorten fort, um den Ausbau des Kitaplatzangebots zu ermöglichen.
An der Umsetzung waren unter anderem das Amt für Jugend und Familie sowie das Amt für Immobilienwirtschaft, das Amt für Planen, Bauen, Umwelt und das Ingenieuramt beteiligt. Der Bericht wurde durch eine Fotostrecke ergänzt, und der Ausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.
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- 8Förderung der Kindertagesbetreuung -Flexibilisierung der BetreuungszeitenZur Vorlage · 21/0357 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Verwendung von Fördermitteln zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2021/22. Grundlage ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes, welche finanzielle Anreize für Öffnungszeiten ermöglicht, die über 47 Stunden pro Woche hinausgehen.
Nach Angaben der Verwaltung stellt das Land einen pauschaliert berechneten Zuschuss in Höhe von 226.800 Euro zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt dieser Mittel ist eine Eigenbeteiligung der Stadt Gladbeck in Höhe von 25 Prozent, was einem Betrag von 56.700 Euro entspricht. Damit erhöht sich die gesamte Fördersumme auf insgesamt 283.500 Euro.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel an 18 Einrichtungen zu verteilen, welche überdurchschnittliche Öffnungszeiten anbieten. Die Verteilung erfolgt auf Basis der zusätzlichen Stunden pro Einrichtung, wobei ein Wert von etwa 6.406,78 Euro pro Stunde und Kita-Jahr ermittelt wurde. In die Planung ist auch die Finanzierung der neuen Kindertagesstätte an der Heringstraße einbezogen, welche Betreuungszeiten zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr ermöglicht. Der Verteilungsvorschlag wurde in einer Arbeitsgruppe mit den beteiligten Trägern abgestimmt.
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- 9Schließung der evangelischen Kindertageseinrichtung Albert-Schweitzer a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen nach § 7 der GO für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - 'Schließung des evangelischen Albert-Schweitzer Kindergartens'Zur Vorlage · 21/0305 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich in seiner Sitzung am 21. September 2021 mit der Schließung der evangelischen Kindertageseinrichtung Albert-Schweitzer. Die vorliegende Mitteilungsvorlage umfasst zwei wesentliche Bestandteile: einen Bericht der Verwaltung sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welcher die Schließung des Kindergartens zum Gegenstand hat.
Der Bericht der zuständigen Fachabteilung wird im Rahmen der Sitzung mündlich dargelegt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. In der Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen aufgeführt. Die Unterlagen dienen der Information des Ausschusses über die aktuelle Situation und die damit verbundenen Anträge der Fraktion.
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- 10Corona und Kindertagesbetreuung a) Kindertageseinrichtungen b) KindertagespflegeZur Vorlage · 21/0365 · Mitteilungsvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss erhielt den dritten Bericht zur Situation der Kindertagesbetreuung während der Corona-Pandemie. In den Kindertageseinrichtungen wurden die Abläufe je nach aktueller Verordnung zwischen Notbetrieb und Regelbetrieb angepasst. Um den Kontakt zu den Familien aufrechtzuerhalten, wurden Informationsmaterialien sowie Beschäftigungsvorschläge für Kinder digital oder per Post zur Verfügung gestellt. Fachkräfte führten zudem regelmäßige Telefonate zur Beratung und zur Beobachtung des Kindeswohls durch. Der Hygieneaufwand in den Einrichtungen wurde durch Maßnahmen wie verstärktes Händewaschen und Desinfektion erhöht.
Der Personaleinsatz war durch Quarantänesituationen und die Einschränkung von Beschäftigten aus Risikogruppen geprägt. Während der Pandemie leisteten zusätzliche Alltagshelfer Unterstützung, deren Einsatz jedoch aktuell nicht mehr zur Verfügung steht. Die Personalsituation ist durch Engpässe sowie den Einsatz von Springer-Fachkräften für die Vertretung von Ausfällen gekennzeichnet. Auch die Elternarbeit war durch den Wegfall von Veranstaltungen und eingeschränkte Interaktionsmöglichkeiten beeinträchtigt. Im Bildungsauftrag konnten Angebote während der Lockdowns nur eingeschränkt umgesetzt werden, wobei vermehrt Außenaktivitäten im Fokus standen.
In der Kindertagespflege mussten die Betreuungspersonen ihre Hygienekonzepte und Abläufe, wie etwa die Bring- und Abholzeiten, an die geltenden Schutzmaßnahmen anpassen. Schwierigkeiten ergaben sich insbesondere während der Phasen des Distanzunterrichts, da die gleichzeitige Betreuung eigener Kinder in den Betreuungszeiten eine zusätzliche Herausforderung darstellte.
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- 11HzE Sachstandsbericht Kosten a) Entwicklung der Hilfen zur Erziehung b) Fachlicher Hintergrund c) Antrag gem. § 7 der Geschäftsordnung der CDU Fraktion vom 05.08.2021 'Kindeswohlgefährdung während der Corona-Pandemie'Zur Vorlage · 21/0366 · Mitteilungsvorlage
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Der Bericht des Amtes für Jugend und Familie weist für die Hilfen zur Erziehung einen prognostizierten Mehrbedarf von rund 1,2 Millionen Euro gegenüber der Haushaltsplanung aus. Als Kostentreiber werden Heimhilfen für Volljährige, die Vollzeitpflege sowie Tagesgruppen und Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen angeführt. Insbesondere bei der Vollzeitpflege wird ein Mehraufwand von etwa 1 Million Euro erwartet, während sich bei der Eingliederungshilfe durch geringere Fallzahlen Einsparungen in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro abzeichnen.
Zudem dokumentiert die Vorlage einen Anstieg der Kindeswohlgefährdungsmeldungen. Während im Jahr 2019 noch 169 Meldungen eingingen, stieg diese Zahl im Jahr 2020 auf 254 und erreichte bis Juli 2021 bereits 336 Fälle. Im Jahr 2020 wurden 80 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt, wobei Anhaltspunkte für Vernachlässigung, körperliche, psychische sowie sexuelle Gewalt erfasst wurden. Die Verwaltung führt diesen Trend auf die pandemiebedingten Belastungen in den Familien sowie eine gesteigerte Meldebereitschaft zurück, was auch einem landesweiten Trend entspreche. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 12Vorstellung der neuen BabyApp GladbeckZur Vorlage · 21/0359 · Mitteilungsvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss setzt sich im Rahmen einer Mitteilungsvorlage mit der Vorstellung der neuen „BabyApp Gladbeck“ auseinander. Die Anwendung wurde im Zuge der Digitalisierung der Stadtverwaltung entwickelt und dient als digitale Informationsquelle für werdende Eltern. Sie bündelt Informationen zu Themenbereichen wie Gesundheit, Arbeit, Behörden, Finanzen sowie allgemeine Beratungsangebote.
Die App bietet Checklisten mit Erinnerungsfunktionen für Vorsorgeuntersuchungen und wichtige Behördengänge. Zudem werden Anlaufstellen und Netzwerkpartner mit Kontaktdaten, Adressen und Verknüpfungen aufgeführt. Nach der Installation können Nutzer den errechneten Geburtstermin sowie eigene Termine hinterlegen, um automatische Benachrichtigungen zu erhalten. Die App ist kostenlos über die App-Stores für Android und iOS verfügbar.
Die inhaltliche Anpassung der App an die lokalen Gegebenheiten erfolgte durch eine Kooperation von Mitarbeitenden des Familienbüros und der TUIV-Abteilung der Stadtverwaltung. Die technische Grundlage basiert auf einer bereits bestehenden Anwendung, die unter anderem vom Verein Gesundheit Berlin Brandenburg genutzt wird. Für Optimierungsvorschläge wurde ein Feedback-Bereich eingerichtet, über den Rückmeldungen direkt an das E-Mail-Postfach des Familienbüros gesendet werden können. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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- 13Weihnachtsbeihilfe 2021Zur Vorlage · 21/0321 · Beschlussvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2021. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage sollen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie Hilfe zur Erziehung in Form von Vollstationarität oder Vollzeitpflege erhalten, eine Beihilfe in Höhe von 80,00 Euro bekommen. Dies umfasst auch Personen, die eine andere Form der betreuten Wohnform als Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen.
Die Beihilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche in Familien- oder Heimpflege, für die Pflegegeld gezahlt oder Heimkosten übernommen werden. Davon ausgeschlossen sind Tagespflegekinder sowie Kinder in Tagesgruppeneinrichtungen, die weiterhin im elterlichen Haushalt leben, da hierfür nach den geltenden Richtlinien keine Weihnachtsbeihilfen vorgesehen sind. Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der Stadt Gladladbeck untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den am jeweiligen Ort geltenden Richtlinien erbracht werden.
Für diese einmalige Zahlung wird ein Transferaufwand von 24.000 Euro veranschlagt. Die Festsetzung des Betrages erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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- 14Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft Projektförderantrag 'Präventionsmaßnahmen sexualisierte Gewalt (verankert im 'Kinderschutzschirm – Prävention als Prinzip')', Kinderschutzbund e.V. Ortsverein GladbeckZur Vorlage · 21/0353 · Mitteilungsvorlage
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Der Kinderschutzbund e.V. Ortsverein Gladbeck hat einen Projektförderantrag für das Vorhaben „Kinderschutzschirm – Prävention als Prinzip“ gestellt. Das Projekt, welches Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt umfasst, ist im Rahmen des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft angesiedelt. Ziel der Initiative ist die Implementierung und Ausweitung von Präventionsstrukturen in verschiedenen städtischen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereinen sowie Heimen.
Im Rahmen des Projekts beabsichtigt der Kinderschutzbund, einzelne Institutionen zu beraten und mit pädagogischem Material zum Thema kindliche Sexualität und Prävention zu unterstützen. Diese Tätigkeit soll in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie erfolgen. Für die Umsetzung des Vorhabens werden finanzielle Mittel in Höhe von 49.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren beantragt.
Der Projektantrag wurde bereits durch einen schriftlichen Rundbeschluss des Steuerkreises des Gladbecker Bündnisses zur Förderung empfohlen und zur Weiterleitung an die Fachausschüsse freigegeben. Die Entscheidung über die Freigabe der Mittel aus dem Fonds des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss getroffen. Eine Vorberatung findet im Jugendhilfeausschuss statt.
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- 15Beschlusscontrolling für das 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 21/0322 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvolage mit der Nummer 21/0322 des Amtes für Jugend und Familie befasst sich mit dem Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2021. Ziel der Vorlage ist es, den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die Liste der im genannten Zeitraum getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis zu bringen.
Die entsprechenden Informationen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festzustellen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses die Beschlusskontrollliste für das erste Halbjahr 2021 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten erstellt und dient der Information des zuständigen Ausschusses im Rahmen der Sitzung am 21. September 2021.
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- 16Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 17Mitteilungen des Dezernenten