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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses am 15.06.2021
- 5Anerkennung des Vereines 'Denk dran e.V.' als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 21/0358 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über den Antrag auf Anerkennung des Vereins „Denk dran e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der entsprechende Antrag wurde am 2. September 2021 gestellt.
Die Satzung des Vereins sieht die Förderung von Toleranz, Völkerverständigung und das Lernen aus der Geschichte vor. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Bekämpfung von Antisemitismus sowie Rassismus und der Unterstützung von politisch, ethnisch oder religiös Verfolgten. Zudem umfasst das Vereinsziel die Förderung der Jugendhilfe.
Die zuständige Fachabteilung hat die Voraussetzungen für eine Anerkennung geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Verein unmittelbar im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist und gemeinnützige Wohlfahrtszwecke verfolgt. Die Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit wird bestätigt. Seitens der Verwaltung liegen keine Gründe vor, die gegen eine Anerkennung sprechen würden.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Verein „Denk dran e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe anerkennt. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht erwartet.
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- 6Kita-Ausbauplanung bis 2025/2026Zur Vorlage · 21/0292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kita-Bedarfsplanung 2021–2025/2026 für Gladbeck weist eine aktuelle Versorgungslücke auf. Für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schulpflichtalter fehlen derzeit 184 Plätze, was einer Quote von 92,4 % entspricht. Im Bereich der U3-Kinder besteht ein Fehlbestand von 278 Plätzen bei einer Quote von 27,9 %. Insgesamt sind 398 Kinder ohne Kitaplatz registriert. Die angestrebten Zielwerte liegen bei einer Quote von 98 % für die Altersgruppe ab drei Jahren sowie bei maximal 40 % für die U3-Kinder.
Zur Behebung des Bedarfs sind bis zum Jahr 2026 neun Ausbauprojekte geplant, darunter Neubauten in den Stadtteilen Brauck, Butendorf, Stadtmitte und Zweckel. Diese Maßnahmen sollen insgesamt 585 neue Plätze schaffen. Trotz dieser Erweiterungen wird für das Jahr 2026 ein Fehlbedarf von 170 U3-Plätzen prognostiziert. Als ergänzende Maßnahme wird die Errichtung einer Kita in Rentfort-Nord vorgeschlagen, die über vier bis fünf Gruppen mit einer Kapazität von 40 bis 50 Plätzen verfügen soll.
Der Investitionsaufwand für die 585 neuen Plätze beläuft sich auf etwa 19.305.000 Euro, während die jährlichen Betriebskosten auf circa 5.467.000 Euro geschätzt werden. Die Landesbeteiligung an den Betriebskosten variiert je nach Trägerart zwischen 37,2 % für den kommunalen Träger und bis zu 42,3 % für Elterninitiativen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den vorgestellten Ausbauplanungen zustimmt.
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- 7Eindrücke der Fortschritte des Kita-Sofort-ProgrammsZur Vorlage · 21/0354 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage wurde der Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Stand des Kita-Sofortprogramms informiert. Das Programm wurde im Frühjahr 2019 mit dem Ziel ins Leben gerufen, dem Mangel an Betreuungsplätzen in Gladbeck zu begegnen.
Durch die Zusammenarbeit verschiedener Stadtämter konnten innerhalb von zwei Jahren geeignete Grundstücke identifiziert und der Bau von drei Einrichtungen realisiert werden. Zwei dieser Einrichtungen sind bereits in Betrieb, während die dritte Einrichtung für Ende 2021 oder Anfang 2022 als betriebsbereit vorgesehen ist. Eine Arbeitsgruppe setzt die Suche nach weiteren Standorten fort, um den Ausbau des Kitaplatzangebots zu ermöglichen.
An der Umsetzung waren unter anderem das Amt für Jugend und Familie sowie das Amt für Immobilienwirtschaft, das Amt für Planen, Bauen, Umwelt und das Ingenieuramt beteiligt. Der Bericht wurde durch eine Fotostrecke ergänzt, und der Ausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.
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Zur Vorlage · 21/0354 · Mitteilungsvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage wurde der Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Stand des Kita-Sofortprogramms informiert. Das Programm wurde im Frühjahr 2019 mit dem Ziel ins Leben gerufen, dem Mangel an Betreuungsplätzen in Gladbeck zu begegnen.
Durch die Zusammenarbeit verschiedener Stadtämter konnten innerhalb von zwei Jahren geeignete Grundstücke identifiziert und der Bau von drei Einrichtungen realisiert werden. Zwei dieser Einrichtungen sind bereits in Betrieb, während die dritte Einrichtung für Ende 2021 oder Anfang 2022 als betriebsbereit vorgesehen ist. Eine Arbeitsgruppe setzt die Suche nach weiteren Standorten fort, um den Ausbau des Kitaplatzangebots zu ermöglichen.
An der Umsetzung waren unter anderem das Amt für Jugend und Familie sowie das Amt für Immobilienwirtschaft, das Amt für Planen, Bauen, Umwelt und das Ingenieuramt beteiligt. Der Bericht wurde durch eine Fotostrecke ergänzt, und der Ausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.
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- 8Förderung der Kindertagesbetreuung -Flexibilisierung der BetreuungszeitenZur Vorlage · 21/0357 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 21/0357 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Förderung der Flexibilisierung von Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2021/22 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes. Um einen Landeszuschuss in Höhe von 226.800 Euro aufzustocken, ist eine Eigenbeteiligung der Stadt Gladbeck in Höhe von 56.700 Euro vorgesehen. Durch diese Maßnahme erhöht sich die Gesamtfördersumme auf 283.500 Euro.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel an 18 Einrichtungen zu verteilen, welche Öffnungszeiten von mehr als 47 Stunden pro Woche anbieten. Die Berechnung der Zuweisung basiert auf einer Gesamtzahl von 44,25 überdurchschnittlichen Stunden, was einem Betrag von 6.406,78 Euro pro Stunde entspricht. In diese Kalkulation ist auch die neue Kindertageseinrichtung an der Heringstraße einbezogen, die erweiterte Öffnungszeiten von 06:00 bis 22:00 Uhr anbietet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der Verwendung des pauschalierten Zuschusses zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zustimmt.
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- 9Schließung der evangelischen Kindertageseinrichtung Albert-Schweitzer a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen nach § 7 der GO für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - 'Schließung des evangelischen Albert-Schweitzer Kindergartens'Zur Vorlage · 21/0305 · Mitteilungsvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich in seiner Sitzung am 21. September 2021 mit der Schließung der evangelischen Kindertageseinrichtung Albert-Schweitzer. Die vorliegende Mitteilungsvorlage umfasst zwei wesentliche Bestandteile: einen Bericht der Verwaltung sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welcher die Schließung des Kindergartens zum Gegenstand hat.
Der Bericht der zuständigen Fachabteilung wird im Rahmen der Sitzung mündlich dargelegt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. In der Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen aufgeführt. Die Unterlagen dienen der Information des Ausschusses über die aktuelle Situation und die damit verbundenen Anträge der Fraktion.
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- 10Corona und Kindertagesbetreuung a) Kindertageseinrichtungen b) KindertagespflegeZur Vorlage · 21/0365 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 21/0365 des Amts für Jugend und Familie legt den dritten Bericht über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kindertagesbetreuung in Gladbeck vor. Der Bericht umfasst die Situation in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege.
In den Kindertageseinrichtungen wurden Maßnahmen zur Information der Familien sowie zur Überwachung des Kindeswohls umgesetzt. Der Betrieb war durch erhöhte Hygieneanforderungen, veränderte Abläufe und personelle Herausforderungen infolge von Quarantäne und Homeoffice geprägt. Zudem wird auf personelle Engpässe durch den Wegfall von Alltagshelfern nach dem 31. Juli 2021 hingewiesen. In der Kindertagespflege mussten Konzepte und Hygienemaßnahmen an die geltenden Vorgaben angepasst werden.
Für die Kindertagespflegepersonen ergaben sich Herausforderungen durch die Kombination von beruflicher Betreuung und privater Kinderbetreuung, etwa durch Distanzunterricht oder Homeoffice von Partnern. Dies führte zu Einkommensverlusten und finanziellen Engpässen. Zudem fielen Kosten für Sachmittel wie Desinfektionsmittel an, für die keine Erstattung vorgesehen ist. Der Bericht dokumentiert zudem das Betreuungsverbot vom 16. März bis zum 16. April 2020 sowie die Anpassung der systemrelevanten Berufsgruppen ab dem 23. April 2020. Der Kontakt zu Kindern ohne Betreuungsstatus wurde per Telefon oder Videocall bis zum 6. August 2020 aufrechterhalten, bevor die vertraglich festgelegten Betreuungszeiten wieder galten. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 11HzE Sachstandsbericht Kosten a) Entwicklung der Hilfen zur Erziehung b) Fachlicher Hintergrund c) Antrag gem. § 7 der Geschäftsordnung der CDU Fraktion vom 05.08.2021 'Kindeswohlgefährdung während der Corona-Pandemie'Zur Vorlage · 21/0366 · Mitteilungsvorlage
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Der Sachstandsbericht des Amts für Jugend und Familie zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung sowie zur Zunahme von Kindeswohlgefährdungsmeldungen liegt dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vor. Aus dem Bericht geht ein voraussichtlicher Mehrbedarf von rund 1,2 Millionen Euro hervor. Als wesentliche Kostentreiber werden die Heimhilfen für Volljährige ausgewiesen, bei denen der Aufwand pro Fall von 31.000 Euro auf 72.000 Euro gestiegen ist. Zudem werden Mehraufwendungen bei der Vollzeitpflege um etwa 1 Million Euro, bei Tagesgruppen um circa 600.000 Euro sowie bei Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen um rund 150.000 Euro verzeichnet.
Diesen Ausgaben stehen Minderaufwendungen in der Eingliederungshilfe von etwa 1,1 Millionen Euro und bei der Heimhilfe für Minderjährige in Höhe von rund 250.000 Euro gegenüber. Bezüglich der Kindeswohlgefährdungsmeldungen dokumentiert der Bericht einen Anstieg von 169 Meldungen im Jahr 2019 auf 254 im Jahr 2020 sowie auf 336 Meldungen bis zum Stand Juli 2021. Im Jahr 2020 wurden 80 Fälle mit einer festgestellten Gefährdung erfasst. Die Mitteilungsvorlage dient der Information des Ausschusses über die aktuelle finanzielle und sachliche Lage in der Jugendhilfe.
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- 12Vorstellung der neuen BabyApp GladbeckZur Vorlage · 21/0359 · Mitteilungsvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss setzt sich im Rahmen einer Mitteilungsvorlage mit der Vorstellung der neuen „BabyApp Gladbeck“ auseinander. Die Anwendung wurde im Zuge der Digitalisierung der Stadtverwaltung entwickelt und dient als digitale Informationsquelle für werdende Eltern. Sie bündelt Informationen zu Themenbereichen wie Gesundheit, Arbeit, Behörden, Finanzen sowie allgemeine Beratungsangebote.
Die App bietet Checklisten mit Erinnerungsfunktionen für Vorsorgeuntersuchungen und wichtige Behördengänge. Zudem werden Anlaufstellen und Netzwerkpartner mit Kontaktdaten, Adressen und Verknüpfungen aufgeführt. Nach der Installation können Nutzer den errechneten Geburtstermin sowie eigene Termine hinterlegen, um automatische Benachrichtigungen zu erhalten. Die App ist kostenlos über die App-Stores für Android und iOS verfügbar.
Die inhaltliche Anpassung der App an die lokalen Gegebenheiten erfolgte durch eine Kooperation von Mitarbeitenden des Familienbüros und der TUIV-Abteilung der Stadtverwaltung. Die technische Grundlage basiert auf einer bereits bestehenden Anwendung, die unter anderem vom Verein Gesundheit Berlin Brandenburg genutzt wird. Für Optimierungsvorschläge wurde ein Feedback-Bereich eingerichtet, über den Rückmeldungen direkt an das E-Mail-Postfach des Familienbüros gesendet werden können. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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- 13Weihnachtsbeihilfe 2021Zur Vorlage · 21/0321 · Beschlussvorlage
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Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2021. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage sollen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie Hilfe zur Erziehung in Form von Vollstationarität oder Vollzeitpflege erhalten, eine Beihilfe in Höhe von 80,00 Euro bekommen. Dies umfasst auch Personen, die eine andere Form der betreuten Wohnform als Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen.
Die Beihilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche in Familien- oder Heimpflege, für die Pflegegeld gezahlt oder Heimkosten übernommen werden. Davon ausgeschlossen sind Tagespflegekinder sowie Kinder in Tagesgruppeneinrichtungen, die weiterhin im elterlichen Haushalt leben, da hierfür nach den geltenden Richtlinien keine Weihnachtsbeihilfen vorgesehen sind. Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der Stadt Gladladbeck untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den am jeweiligen Ort geltenden Richtlinien erbracht werden.
Für diese einmalige Zahlung wird ein Transferaufwand von 24.000 Euro veranschlagt. Die Festsetzung des Betrages erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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- 14Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft Projektförderantrag 'Präventionsmaßnahmen sexualisierte Gewalt (verankert im 'Kinderschutzschirm – Prävention als Prinzip')', Kinderschutzbund e.V. Ortsverein GladbeckZur Vorlage · 21/0353 · Mitteilungsvorlage
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Der Kinderschutzbund e.V. Ortsverein Gladbeck hat einen Projektförderantrag für das Vorhaben „Kinderschutzschirm – Prävention als Prinzip“ gestellt. Das Projekt, welches Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt umfasst, ist im Rahmen des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft angesiedelt. Ziel der Initiative ist die Implementierung und Ausweitung von Präventionsstrukturen in verschiedenen städtischen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereinen sowie Heimen.
Im Rahmen des Projekts beabsichtigt der Kinderschutzbund, einzelne Institutionen zu beraten und mit pädagogischem Material zum Thema kindliche Sexualität und Prävention zu unterstützen. Diese Tätigkeit soll in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie erfolgen. Für die Umsetzung des Vorhabens werden finanzielle Mittel in Höhe von 49.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren beantragt.
Der Projektantrag wurde bereits durch einen schriftlichen Rundbeschluss des Steuerkreises des Gladbecker Bündnisses zur Förderung empfohlen und zur Weiterleitung an die Fachausschüsse freigegeben. Die Entscheidung über die Freigabe der Mittel aus dem Fonds des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss getroffen. Eine Vorberatung findet im Jugendhilfeausschuss statt.
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- 15Beschlusscontrolling für das 1. Halbjahr 2021Zur Vorlage · 21/0322 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvolage mit der Nummer 21/0322 des Amtes für Jugend und Familie befasst sich mit dem Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2021. Ziel der Vorlage ist es, den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses die Liste der im genannten Zeitraum getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis zu bringen.
Die entsprechenden Informationen sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt hat. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festzustellen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses die Beschlusskontrollliste für das erste Halbjahr 2021 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten erstellt und dient der Information des zuständigen Ausschusses im Rahmen der Sitzung am 21. September 2021.
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- 16Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 17Mitteilungen des Dezernenten