Förderung der Kindertagesbetreuung -Flexibilisierung der Betreuungszeiten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Verwendung von Fördermitteln zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2021/22. Grundlage ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes, welche finanzielle Anreize für Öffnungszeiten ermöglicht, die über 47 Stunden pro Woche hinausgehen.
Nach Angaben der Verwaltung stellt das Land einen pauschaliert berechneten Zuschuss in Höhe von 226.800 Euro zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt dieser Mittel ist eine Eigenbeteiligung der Stadt Gladbeck in Höhe von 25 Prozent, was einem Betrag von 56.700 Euro entspricht. Damit erhöht sich die gesamte Fördersumme auf insgesamt 283.500 Euro.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel an 18 Einrichtungen zu verteilen, welche überdurchschnittliche Öffnungszeiten anbieten. Die Verteilung erfolgt auf Basis der zusätzlichen Stunden pro Einrichtung, wobei ein Wert von etwa 6.406,78 Euro pro Stunde und Kita-Jahr ermittelt wurde. In die Planung ist auch die Finanzierung der neuen Kindertagesstätte an der Heringstraße einbezogen, welche Betreuungszeiten zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr ermöglicht. Der Verteilungsvorschlag wurde in einer Arbeitsgruppe mit den beteiligten Trägern abgestimmt.
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