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Beschlussvorlage

Förderung der Kindertagesbetreuung -Flexibilisierung der Betreuungszeiten

21/0357 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 21/0357 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Förderung der Flexibilisierung von Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2021/22 auf Grundlage des Kinderbildungsgesetzes. Um einen Landeszuschuss in Höhe von 226.800 Euro aufzustocken, ist eine Eigenbeteiligung der Stadt Gladbeck in Höhe von 56.700 Euro vorgesehen. Durch diese Maßnahme erhöht sich die Gesamtfördersumme auf 283.500 Euro.

Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel an 18 Einrichtungen zu verteilen, welche Öffnungszeiten von mehr als 47 Stunden pro Woche anbieten. Die Berechnung der Zuweisung basiert auf einer Gesamtzahl von 44,25 überdurchschnittlichen Stunden, was einem Betrag von 6.406,78 Euro pro Stunde entspricht. In diese Kalkulation ist auch die neue Kindertageseinrichtung an der Heringstraße einbezogen, die erweiterte Öffnungszeiten von 06:00 bis 22:00 Uhr anbietet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der Verwendung des pauschalierten Zuschusses zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zustimmt.

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