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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 19.03.2019
- 5'Kurve kriegen - Wege aus der Kriminalität'Zur Vorlage · 19/0170 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0170 des Amtes für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die Landesinitiative „Kurve kriegen – Wege aus der Kriminalität“. Die Initiative richtet sich an straffällig gewordene Jugendliche sowie strafrechtlich aufgefallene, strafunmündige Kinder im Alter zwischen 8 und 15 Jahren.
Im Kreis Recklinghausen wird das Projekt als Kooperation zwischen der Polizei NRW Recklinghausen und der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen geführt. Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 7. Mai 2019 ist eine Berichterstattung durch die Polizei sowie durch pädagogische Fachkräfte vorgesehen, um über die Inhalte und die laufende Tätigkeit der Initiative zu informieren.
Mit der Vorlage wird die Kenntnisnahme des Berichts durch den Ausschuss angestrebt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Mitteilung zu verzeichnen.
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- 6Vorstellung der JugendgerichtshilfeZur Vorlage · 19/0180 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0180 des Amts für Jugend und Familie dient der Vorstellung der Jugendgerichtshilfe (JGH) im Jugendhilfeausschuss. Die JGH ist organisatorisch in der Abteilung Hilfen zur Erziehung der Stadt Gladbeck angesiedelt und wird derzeit von 2,5 Fachkräften – bestehend aus einer Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkräften – betreut.
Der Aufgabenbereich umfasst die Beratung und Betreuung von Jugendlichen zwischen 14 und unter 21 Jahren, die straffällig geworden sind. Die Tätigkeit orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Ziel ist es, im Rahmen des Strafverfahrens erzieherische, soziale und fürsorgerische Gesichtspunkte einzubringen, um die Wiedereingliederung zu unterstützen und die Entwicklung hin zu einem straffreien Leben zu fördern.
Zu den Rechten der Jugendgerichtshilfe gehören unter anderem das Mitwirkungsrecht im Verfahren, die Anwesenheit in Hauptverhandlungen sowie das Recht auf Unterrichtung über den Ausgang von Strafverfahren. Zu den Pflichten zählen die Erstellung von Jugendgerichtshilfeberichten, die Unterstützung bei Haftentscheidungen sowie die Durchführung von Betreuungsweisungen und Sanktionsvorschlägen. Die JGH bietet zudem Kurse, wie etwa soziale Trainingskurse, an.
Die Arbeit der Fachkräfte konzentriert sich auf die Gruppen- und Beziehungsarbeit. Ein wesentlicher Bestandteil ist die frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Betroffenen und deren gesetzlichen Vertretern nach Bekanntwerden einer Straftat. Durch die Durchführung von Erziehungsgesprächen und Kursen soll die Auseinandersetzung mit dem kriminellen Verhalten ermöglicht werden. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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- 7Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2019/20Zur Vorlage · 19/0181 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0181 des Amts für Jugend und Familie sieht die Gewährung von Sonderfördermitteln für freie Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2019/20 vor. Hintergrund ist die Sicherstellung des Platzangebots in Gladbeck, da die Finanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für mehrere Träger nicht ausreicht. Die Verwaltung führt an, dass die gesetzliche Finanzierungssystematik nach Kindpauschalen die gestiegenen Personal- und Sachkosten nicht vollständig abdeckt.
Der Entwurf sieht eine Gesamtsumme von 1.059.986 Euro an Fördermitteln vor. Diese teilen sich auf die Träger der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen mit 169.784 Euro, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck mit 488.995 Euro, den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. mit 130.632 Euro sowie den Kita-Zweckverband im Bistum Essen mit 270.575 Euro auf.
Die Vorlage erläutert die spezifische Situation der Träger: Während die AWO und der Sozialdienst katholischer Frauen die Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils beantragen, sieht die Planung für die evangelische Kirchengemeinde eine Sonderförderung von 10 Prozent vor. Beim Kita-Zweckverband umfasst die Summe die Übernahme der Trägeranteile für 34 Zusatzplätze sowie eine Gruppe in der Einrichtung St. Michael. Die Sonderförderung dient laut Verwaltung dazu, das Aufgeben von Trägerschaften zu verhindern. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als nicht vorhanden angegeben, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2019 und 2020 entfallen.
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- 8Einrichtung eines neuen FamilienzentrumsZur Vorlage · 19/0182 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0182 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Einrichtung eines neuen Familienzentrums in Gladbeck vor. Die Arbeitsgruppe „Tagesbetreuung für Kinder“ hat nach ihrer Sitzung am 25. April 2019 vorgeschlagen, die städtische Kindertageseinrichtung Hermannstraße im Stadtteil Mitte I für das Zertifizierungsverfahren als vierzehntes Familienzentrum der Stadt vorzuschlagen.
Die Grundlage für die Verteilung von Familienzentren in Nordrhein-Westfalen bildet ein durch das Landesministerium festgelegter Förderschlüssel. Dieser berücksichtigt soziale und demografische Bedarfslagen, wobei der Fokus auf der Unterstützung benachteiligter Familien liegt. Bei der Verteilung der Kontingente werden insbesondere die Anzahl der Kinder unter sieben Jahren sowie der Anteil der SGB II-Leistungsberechtigten in dieser Altersgruppe herangezogen.
Für den Stadtteil Mitte I wird ein besonderer Unterstützungsbedarf begründet. Laut Daten der Bundesagentur für Arbeit liegt die Dichte der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II in diesem Stadtteil mit 30,6 % über dem Stadtdurchschnitt von 20,5 %. Zudem weist der Familienbericht der Stadt Gladbeck aus dem Jahr 2017 darauf hin, dass der Stadtteil Mitte I bei Indikatoren wie Einkommen, Armutsanteil, Kindergesundheit und Sprachstand hinter anderen Stadtteilen zurückliegt.
Für die Umsetzung des Vorhabens sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 14.000 Euro im Bereich des Transferaufwands vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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- 9Kindertagespflege -Änderung der Richtlinien der Stadt Gladbeck zur Gewährung einer Geldleistung in der KindertagespflegeZur Vorlage · 19/0179 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Geldleistungen in der Kindertagespflege vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung sowie die Förderung der qualitativen Weiterentwicklung der Tagespflegepersonen.
Der Anteil der Geldleistung für den Sachaufwand soll von bisher 1,30 Euro auf 1,50 Euro pro Stunde und Kind angehoben werden. Diese Erhöhung um 20 Cent ist ab dem neuen Kindergartenjahr vorgesehen. Parallel dazu soll die Vergütung für Tagespflegepersonen, die sich im Rahmen eines kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs weiterbilden, angepasst werden. Für Personen, die die Qualifikationsstufe 3 mit 300 Unterrichtseinheiten erreichen, wird der Stundensatz von 5,40 Euro auf 5,70 Euro erhöht. Zudem ist eine jährliche Dynamisierung um 10 Cent pro Stunde für die Qualifikationsstufe 3 für die Jahre 2022 bis 2024 vorgesehen.
Die Verwaltung weist daraufweise, dass die Höhe der Geldleistung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt wird und die Bezahlung leistungsgerecht zu gestalten ist. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf einen jährlichen Mehraufwand von rund 89.832 Euro im Rahmen der Ergebnisrechnung. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht die Zustimmung zu den überarbeiteten Richtlinien und den erhöhten Geldleistungen vor.
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- 10Antrag der CDU-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse: 'Vorstellung des NRW Präventionsprogramm Wegweiser - gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus im Vest'Zur Vorlage · 19/0178 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 19/0178 des Amts für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über das NRW-Präventionsprogramm „Wegweiser“. Der Antrag der CDU-Ratsfraktion sieht vor, dass sich das Beratungsteam des Projekts „Wegweiser im Vest“ in der Sitzung vorstellt.
Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, Radikalisierungsprozesse bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig zu verhindern. Ein zentraler Bestandteil ist die Beratung vor Ort, die sich an Betroffene sowie an deren soziales Umfeld, wie etwa Angehörige, richtet. Das Angebot umfasst individuelle, kostenlose und vertrauliche Beratungen sowie Sensibilisierungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen, darunter Lehrkräfte, Verwaltungen und Familien. Die Beratung erfolgt kultur- und gendersensibel.
Mit der Eröffnung des Standorts im Vest wurde eine weitere Anlaufstelle im Bereich des Recklingener Landes geschaffen, getragen vom Verein RE/init e.V. Das Projekt ist Teil einer landesweiten Initiative, die auf 25 Standorte in Nordrhein-Westfalen ausgelegt ist. Laut Angaben des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen verzeichnete das Projekt seit seinem Beginn im Jahr 2014 eine hohe Anzahl an Kontaktaufnahmen und Beratungen.
Für die Stadt Gladbeck entstehen durch die Vorstellung des Programms keine finanziellen Auswirkungen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten