Einrichtung eines neuen Familienzentrums
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0182 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Einrichtung eines neuen Familienzentrums in Gladbeck vor. Die Arbeitsgruppe „Tagesbetreuung für Kinder“ hat nach ihrer Sitzung am 25. April 2019 vorgeschlagen, die städtische Kindertageseinrichtung Hermannstraße im Stadtteil Mitte I für das Zertifizierungsverfahren als vierzehntes Familienzentrum der Stadt vorzuschlagen.
Die Grundlage für die Verteilung von Familienzentren in Nordrhein-Westfalen bildet ein durch das Landesministerium festgelegter Förderschlüssel. Dieser berücksichtigt soziale und demografische Bedarfslagen, wobei der Fokus auf der Unterstützung benachteiligter Familien liegt. Bei der Verteilung der Kontingente werden insbesondere die Anzahl der Kinder unter sieben Jahren sowie der Anteil der SGB II-Leistungsberechtigten in dieser Altersgruppe herangezogen.
Für den Stadtteil Mitte I wird ein besonderer Unterstützungsbedarf begründet. Laut Daten der Bundesagentur für Arbeit liegt die Dichte der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II in diesem Stadtteil mit 30,6 % über dem Stadtdurchschnitt von 20,5 %. Zudem weist der Familienbericht der Stadt Gladbeck aus dem Jahr 2017 darauf hin, dass der Stadtteil Mitte I bei Indikatoren wie Einkommen, Armutsanteil, Kindergesundheit und Sprachstand hinter anderen Stadtteilen zurückliegt.
Für die Umsetzung des Vorhabens sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 14.000 Euro im Bereich des Transferaufwands vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191604100181
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190426140954
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190426141006
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20190426141011