Vorstellung der Jugendgerichtshilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 19/0180 des Amts für Jugend und Familie dient der Vorstellung der Jugendgerichtshilfe (JGH) im Jugendhilfeausschuss. Die JGH ist organisatorisch in der Abteilung Hilfen zur Erziehung der Stadt Gladbeck angesiedelt und wird derzeit von 2,5 Fachkräften – bestehend aus einer Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkräften – betreut.
Der Aufgabenbereich umfasst die Beratung und Betreuung von Jugendlichen zwischen 14 und unter 21 Jahren, die straffällig geworden sind. Die Tätigkeit orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Ziel ist es, im Rahmen des Strafverfahrens erzieherische, soziale und fürsorgerische Gesichtspunkte einzubringen, um die Wiedereingliederung zu unterstützen und die Entwicklung hin zu einem straffreien Leben zu fördern.
Zu den Rechten der Jugendgerichtshilfe gehören unter anderem das Mitwirkungsrecht im Verfahren, die Anwesenheit in Hauptverhandlungen sowie das Recht auf Unterrichtung über den Ausgang von Strafverfahren. Zu den Pflichten zählen die Erstellung von Jugendgerichtshilfeberichten, die Unterstützung bei Haftentscheidungen sowie die Durchführung von Betreuungsweisungen und Sanktionsvorschlägen. Die JGH bietet zudem Kurse, wie etwa soziale Trainingskurse, an.
Die Arbeit der Fachkräfte konzentriert sich auf die Gruppen- und Beziehungsarbeit. Ein wesentlicher Bestandteil ist die frühzeitige Kontaktaufnahme zu den Betroffenen und deren gesetzlichen Vertretern nach Bekanntwerden einer Straftat. Durch die Durchführung von Erziehungsgesprächen und Kursen soll die Auseinandersetzung mit dem kriminellen Verhalten ermöglicht werden. Für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
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