Kindertagespflege -Änderung der Richtlinien der Stadt Gladbeck zur Gewährung einer Geldleistung in der Kindertagespflege
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Geldleistungen in der Kindertagespflege vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung sowie die Förderung der qualitativen Weiterentwicklung der Tagespflegepersonen.
Der Anteil der Geldleistung für den Sachaufwand soll von bisher 1,30 Euro auf 1,50 Euro pro Stunde und Kind angehoben werden. Diese Erhöhung um 20 Cent ist ab dem neuen Kindergartenjahr vorgesehen. Parallel dazu soll die Vergütung für Tagespflegepersonen, die sich im Rahmen eines kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs weiterbilden, angepasst werden. Für Personen, die die Qualifikationsstufe 3 mit 300 Unterrichtseinheiten erreichen, wird der Stundensatz von 5,40 Euro auf 5,70 Euro erhöht. Zudem ist eine jährliche Dynamisierung um 10 Cent pro Stunde für die Qualifikationsstufe 3 für die Jahre 2022 bis 2024 vorgesehen.
Die Verwaltung weist daraufweise, dass die Höhe der Geldleistung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt wird und die Bezahlung leistungsgerecht zu gestalten ist. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf einen jährlichen Mehraufwand von rund 89.832 Euro im Rahmen der Ergebnisrechnung. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht die Zustimmung zu den überarbeiteten Richtlinien und den erhöhten Geldleistungen vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191204100178
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190429104414
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190429104421
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