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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 4Vertrag zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Gladbeck über die abweichende Nutzung einer Umladeanlage für BioabfälleZur Vorlage · 13/0460 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0460 regelt den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Gladbeck bezüglich der Nutzung einer Umladeanlage für Bioabfälle. Hintergrund der Vorlage ist eine geplante Neuorganisation der Bioabfallentsorgung durch den Kreis Recklinghausen. Ab dem 1. Januar 2014 beabsichtigt der Kreis, Teile der Entsorgungspflicht auf den Kreis Borken zu übertragen. In diesem Zusammenhang sieht die aktuelle Satzung des Kreises Recklinghausen vor, dass für die Anlieferung von Bioabfällen aus Gladbeck künftig primär die Umschlaganlage in Herten genutzt werden soll.
Um die Logistikkosten und damit die Abfallbeseitigungsgebühren für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) stabil zu halten, sieht der Vertrag eine abweichende Nutzung vor. Der Kreis Recklinghausen räumt der Stadt Gladbeck das Recht ein, Bioabfälle weiterhin an der Umladeanlage in der Stollenstraße anzuliefern. Von dort aus erfolgt der Weitertransport zur Abfallbeseitigungsanlage in Gescher durch die Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland (EGW) oder ein beauftragtes Unternehmen, wobei für den ZBG keine Kosten für diesen Transport entstehen.
Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von zehn Jahren mit einer Verlängerungsoption ausgelegt, um Planungssicherheit für die beteiligten Kreise und Kommunen zu gewährleisten. Die Wirksamkeit der Vereinbarung ist an die Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Kreisen Recklinghausen und Borken gebunden. Zudem ist vorgesehen, dass der ZBG einen separaten Vertrag mit der Heidelbach Metall Recycling GmbH über die Nutzung der Anlage abschließt. Sollte die Nutzung der Anlage in Gladbeck nicht mehr möglich oder zumutbar sein, bleibt die Anlieferung in Herten als Alternative bestehen.
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- 5Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 13/0461 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist die rechtliche Klarstellung der Gebührenpflicht sowie die Anpassung an aktuelle rechtliche Empfehlungen.
Im Rahmen der Änderung von § 21 Abs. 1 soll die Voraussetzung gestrichen werden, dass Abfallgefäße zur Abfallüberlassung bereitgestellt werden müssen. Die Gebührenpflicht soll künftig bereits dann ausgelöst werden, wenn dem Benutzer Abfallgefäße zur Verfügung stehen oder vorhanden sind und das Grundstück turnusmäßig von den Müllfahrzeugen angefahren wird. Damit soll verhindert werden, dass die Gebührenpflicht durch das Nichtbereitstellen oder Nichtbefüllen von Gefäßen umgangen werden kann.
Zudem ist eine Ergänzung in § 21 Abs. 1 vorgesehen, die festlegt, dass Abfallentsorgungsgebühren grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sind. Diese sollen gemäß § 6 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Diese textliche Klarstellung orientiert sich an Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes NRW und dient der Stärkung des kommunalen Forderungsmanagements.
Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Betriebsausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck übermittelt. Es werden keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Erfolg oder die Vermögensplanung der Stadt erwartet.
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- 6Abfallbeseitigungsgebühren 2014; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 13/0462 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0462 des Zentralen Betriebshofs betrifft die Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie die Festsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren für das Jahr 2014. Für die kostenrechnende Einrichtung wird ein Gebührenbedarf von 6.560.383 € veranschlagt, wobei die Auflösung vorhandener Gebührenrücklagen in Höhe von 492.252 € bereits berücksichtigt ist.
Die Kalkulation sieht Anpassungen der Gebühren vor, die je nach Behältergröße zwischen 7,29 % für 60-Liter-Behälter und 9,17 % für Großbehälter ab 660 Litern liegen. Als wesentlicher Faktor für die Kostenentwicklung wird die geplante Erhöhung der Kreisgebühr des Kreises Recklinghausen für Restabfall von 127,00 € auf 137,50 pro Tonne angeführt. Demgegenüber steht eine Senkung der Gebühr für Bioabfall von 88,61 € auf 77,35 pro Tonne, wobei dieser Effekt durch die Wegfall der kostenfreien Nutzung der Umschlagstation für Bioabfälle teilweise kompensiert wird.
Die Verwaltung führt an, dass die Gebührenentwicklung durch gestiegene Lohnkosten sowie höhere Dieselpreise seit dem Jahr 2009 beeinflusst wird. Die neuen Tarife sind so konzipiert, dass sie eine volle Kostendeckung gewährleisten. Für die Berechnung der Gebühren werden Planwerte für Restabfall, Sperrmüll, Holz und Bioabfall herangezogen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zur Kenntnis nehmen, billigen und die neue Tarifsatzung beschließen.
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- 7Straßenreinigungsgebühren 2014; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 13/0463 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0463 sieht eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2014 sowie eine Änderung der entsprechenden Satzung vor. Laut der Gebührenbedarfsberechnung des Zentralen Betriebshofs sinkt der Bedarf für 2014 auf 1.336.892 Euro, da keine Ausgleichszahlungen für Unterdeckungen aus Vorjahren mehr erforderlich sind. In der Folge sollen die Gebührentarife reduziert werden. Für Straßen außerhalb der Innenstadt sinkt der Satz von 3,46 Euro auf 3,37 Euro pro laufendem Frontmeter. Im Innenstadtbereich verringert sich der Tarif von 6,48 Euro auf 6,44 Euro pro Frontmeter und Reinigung. Ein Überschuss aus dem Jahr 2012 soll dabei nicht eingesetzt, sondern als Rücklage für die Gebührenstabilität in den Folgejahren vorgehalten werden.
Parallel dazu ist eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geplant. In der Regelung zur Winterwartungspflicht der Anlieger sollen die Zeiten der Räum- und Streupflicht an die Zeiten des Hauptverkehrs angepasst werden, um die Haftung der Stadt zu regeln. Zudem soll die Satzung um eine textliche Klarstellung ergänzt werden, dass Straßenreinigungsgebühren als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Das zugehörige Straßenverzeichnis wird aufgrund neuer Widmungen aktualisiert, unter anderem durch die Aufnahme der Möllerstraße sowie bestimmter Verbindungswegstücke in die Liste der regelmäßig durch die Stadt zu reinigenden Flächen. Auch die Adolf-Reichwein-Straße wird aufgrund ihres Status als verkehrsberuhigter Bereich in das Verzeichnis für die Reinigung durch Grundstückseigentümer aufgenommen.
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Hauptdokument|20131025073412|20131025073443|20131025073502|20131025073515
- 8Friedhofsgebühren 2014; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 13/0464 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0464 des Zentralen Betriebshofs sieht eine Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2014 vor. Die Verwaltung empfiehlt, die Gebühren an den festgestellten Bedarf für das kommende Jahr anzupassen, welcher um 2,56 % höher liegt als im Vorjahr. In die Berechnung wurde ein Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2012 in Höhe von 91.463,00 € eingestellt.
Dieser Ausgleichsbetrag ist für spezifische Einzelmaßnahmen vorgesehen. Geplant ist der Einbau eines Behinderten-WC auf dem Friedhof Rentfort, um die bestehende sanitäre Anlage barrierefrei nutzbar zu machen. Zudem sollen Sanierungsarbeiten am Betriebsgebäude des Friedhofs Rentfort durchgeführt werden, die den Austausch von Fenstern sowie den Einbau elektrisch belüfteter Spinde umfassen.
Die Gebührenänderungen betreffen verschiedene Leistungsgruppen. Bei der Grabbereitung sind Erhöhungen zwischen 3,00 € und 22,00 € vorgesehen, während die Kosten für Grabstätten um 8,00 € bis 67,00 € steigen. Auch bei der Nutzung der Leichenzelle, der Trauerhalle, der Verlängerung von Nutzungsrechten sowie bei Einebnungen ergeben sich Anpassungen der Tarife.
Die Verwaltung geht von einer stabilen Nachfrage aus, wobei die Gesamtzahl der Bestattungen mit 820 Fällen für das Jahr 2014 unverändert angenommen wird, jedoch ein Anstieg der Aschebeisetzungen gegenüber den Erdbestattungen erwartet wird. Der Rat soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Friedhofsgebührensatzung billigen.
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Hauptdokument|20131025081257|20131025081323|20131025081524|20131025081535|20131025081548
- 9Holzschlagarbeiten Winter 2013/2014Zur Vorlage · 13/0465 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0465 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit den geplanten Holzschlagarbeiten für das Winterhalbjahr 2013/2014. Die Stadt Gladbeck verfügt über eine Waldfläche von insgesamt 227 Hektar, deren Bewirtschaftung durch den Zentralen Betriebshof Gladbeck erfolgt. Grundlage für diese Bewirtschaftung ist das im Jahr 2004 erstellte Forstbetriebsgutachten, welches eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren vorsieht.
Die fachliche Beratung der Arbeiten erfolgt durch den Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Ruhrgebiet. Der Wirtschaftsplan für die Gladbecker Wälder wurde in die Vorlage integriert. Der Zentrale Betriebshof ist zudem Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Bottrop. Die Gladbecker Wälder sind nachweislich nach den Standards der Gütesiegel PEFC und FSC zertifiziert.
Die detaillierte Darstellung der für das Winterhalbjahr 2013/2014 vorgesehenen Holzeinschlagarbeiten ist in den Anlagen der Vorlage enthalten. Mit der Vorlage wird der Betriebsausschuss gebeten, den Bericht über diese Arbeiten zur Kenntnis zu nehmen. Es werden keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt oder den Vermögensplan ausgewiesen.
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Hauptdokument|20131025084210|20131025084220|20131025084225|20131025084230
- 10Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 11Mitteilungen des Beigeordneten und der Betriebsleitung
- 12Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 13Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 14Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 15Wirtschaftsplan 2014 - ZBGnicht öffentlich
- 16Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 17Mitteilungen des Beigeordneten und der Betriebsleitungnicht öffentlich