Tagesordnung
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/-innenZur Vorlage · 09/0481 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0481 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Paragraph 5 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck, der die Verpflichtung des Bürgermeisters sowie der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse regelt.
Gemäß der geltenden Satzung erfolgt die Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter des Bürgermeisters sowie der übrigen Ratsmitglieder durch ein förmliches Verfahren. Dabei bekunden die Betroffenen durch das Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit einer spezifischen Formel. Diese besagt, dass die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrgenommen, die Gesetze beachtet und die Pflichten zum Wohle der Stadt Gladbeck gewissenhaft erfüllt werden.
Diese Regelung findet eine entsprechende Anwendung auf die Verpflichtung von Ausschussmitgliedern, die nicht dem Rat angehören. In diesem Fall wird die Verpflichtung durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden vollzogen. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der formal korrekten Vereidigung bzw. Verpflichtung der Mitglieder in den entsprechenden Gremien gemäß der kommunalen Satzung.
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- 2Bestellung einer Schriftführung und einer stellvertretenden Schriftführung für die Fertigung der NiederschriftenZur Vorlage · 09/0483 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0483 des Schulausschusses befasst sich mit der Bestellung einer Schriftführung sowie einer stellvertretenden Schriftführung für die Erstellung der Niederschriften der Ausschusssitzungen. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Aufzeichnung von Beschlüssen in den Ausschüssen sowie die Unterzeichnung der Niederschrift durch den Ausschussvorsitzenden und eine vom Ausschuss zu bestellende Schriftführung vorschreibt.
Bisher erfolgte die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Schulausschusses durch Beschäftigte des Amtes für Schule, Sport und Integration. Mit der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, diese Aufgabe künftig anderweitig zu besetzen. Konkret soll ein Stadtamtsrat als Schriftführer und eine Stadtamtfrau als stellvertretende Schriftführerin für die Erstellung der Protokolle bestellt werden. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht die Ernennung dieser beiden Funktionen vor, um die rechtlichen Anforderungen an die Protokollführung des Ausschusses zu erfüllen.
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- 3Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 4Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Genehmigung der Tagesordnung
- 6Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 7Jugendrat beim Bürgermeister der Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0501 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0501 des Schulausschusses befasst sich mit der Vorstellung des Jugendrates beim Bürgermeister der Stadt Gladbeck. Seit September 2005 besteht in der Stadt die Möglichkeit, die Interessen und Bedürfnisse von Mädchen und Jungen durch den Jugendrat in kommunale Entscheidungsprozesse einzubringen. Die Wahl der Mitglieder erfolgt jährlich innerhalb der ersten vier Wochen nach den Sommerferien an weiterführenden Schulen sowie in Jugendverbänden und Jugendzentren. Zudem können Jugendliche im Alter von 10 bis 21 Jahren ohne vorherige Wahl oder zu jedem Zeitpunkt des Jahres an der Arbeit des Jugendrates teilnehmen.
Nach der Konstituierung des neu gewählten Jugendrates in seiner fünften Wahlperiode am 16. September 2009 wurden auch Vertreter für den Schulausschuss bestimmt. In der anstehenden Sitzung des Schulausschusses sollen sich die gewählten Vertreter vorstellen. Gemeinsam mit der Geschäftsführung des Jugendrates ist geplant, die Ziele der diesjährigen Jugendratsarbeit sowie einen Rückblick auf das vergangene Jahr und einen Ausblick auf die Periode 2009/2010 mittels einer Präsentation darzustellen. Der Entwurf sieht vor, dass der Schulausschuss den Bericht des Jugendrates zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang werden nicht ausgewiesen.
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- 8Besetzung von SchulleitungsstellenZur Vorlage · 09/0484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0484 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Regelung der Vertretung des Schulträgers bei der Besetzung von Schulleitungsstellen. Grundlage für das Verfahren ist § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, wonach die Schulleitung durch die jeweilige Schulkonferenz gewählt wird. In diesem Prozess ist der Schulträger in der erweiterten Schulkonferenz durch ein stimmberechtigtes Mitglied sowie durch bis zu drei weitere beratende Teilnehmende vertreten.
Der Schulausschuss hat bereits in einer Sitzung im März 2007 die Entscheidung vorbereitet, die Frage der Vertretung nicht für jeden Einzelfall separat zu behandeln, sondern eine generelle Regelung zu treffen. Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung liegt die Zuständigkeit für die Bestimmung dieser Vertretungen beim Rat.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat die Personen festlegt, die als Vertretung des Schulträgers in den Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleitungen fungieren sollen. Dies umfasst die Benennung eines Mitglieds mit Stimmrecht, einer stellvertretenden Vertretung sowie der Mitglieder ohne Stimmrecht. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Schulausschusses wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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- 9Schulentwicklungsplan Bericht der VerwaltungZur Vorlage · 09/0506 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0506 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I und II sowie für Förderschulen. Ziel der Planung ist die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Schulsystems durch die Koordination von Gebäuden, Sachmitteln und Investitionen.
Die Planung berücksichtigt den Einwohnerbestand mit Stand vom 1. August 2009 und bezieht 6.467 Kinder aus dem Geburtszeitraum von 1998 bis 2009 mit ein. Für die Sekundarstufe I wird bis zum Schuljahr 2014/15 ein Rückgang der Schülerzahlen prognostiziert, wobei die Hauptschulen einen Rückgang von 35,9 Prozent aufweisen sollen. An den Gymnasien der Sekundarstufe II wird aufgrund der Schulzeitverkürzung ein Rückgang von 787 auf 543 Schüler erwartet, da der letzte 13-er Abiturjahrgang die Schulen zum Ende des Schuljahres 2012/13 verlässt.
Für die Förderschulen sieht die Vorlage spezifische Prognosen vor. An der Roßheideschule, Abteilung Emotionale und soziale Entwicklung, wird mit Schülerzahlen zwischen 172 und 189 beziehungsweise 51 und 59 Schülern gerechnet. An der Jordan-Mai-Schule wird eine Kapazitätserweiterung auf maximal 140 Schüler angestrebt. Weitere Planungsziele umfassen den Ausbau von Ganztagsangeboten, die Prüfung der Umwandlung eines Gymnasiums in eine gebundene Ganztagsschule sowie die Organisation der Hauptschulen. Der Plan sollte im ersten Quartal 2010 dem Schulausschuss vorgelegt werden, mit einer angestrebten Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Gladbeck im zweiten Quartal 2010.
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- 10Schulorganisation Auflösung der Willy-Brandt-Schule und der Hauptschule Butendorf zum 01.08.2010Zur Vorlage · 09/0493 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0493 des Schulausschusses befasst sich mit der geplanten Umstrukturierung der Schulorganisation in Gladbeck. Gegenstand ist die Auflösung der Willy-Brandt-Schule sowie der Hauptschule Butendorf zum 1. August 2010. Hintergrund der Maßnahme ist ein Rückgang der Schülerzahlen an den vier Hauptschulen der Stadt von 1.241 auf 779 Lernende, was einem Rückgang von etwa 37 Prozent entspricht. Um einen geordneten Schulbetrieb mit einer Zweizügigkeit von etwa 24 Schülern pro Klasse zu gewährleisten, sollen künftig nur noch die Elsa-Brändström-Schule und die Erich-Fried-Schule fortgeführt werden.
Im Rahmen der Neuregelung sollen die Schüler der Jahrgänge 8, 9 und 10 der Willy-Brandt-Schule an die Elsa-Brändström-Schule versetzt werden. Die Schüler der Jahrgänge 8 der Hauptschule Butendorf sollen ebenfalls an die Elsa-Brändström-Schule, während die Jahrgänge 9 und 10 an die Erich-Fried-Schule überführt werden. Die Schulkonferenzen wurden zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Auflösung der Schulen erfolgt gemäß § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW. Der entsprechende Beschluss des Schulträgers ist der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen. Für die Organisation der Jahrgänge 8 und 9 der Hauptschule Butendorf ist zudem eine Entscheidung des Schulministeriums erforderlich. Die Schulaufsicht organisiert den Einsatz der Lehrkräfte, wobei ein Verbleib der Klassenlehrer bei den Schülern angestrebt wird. Das Schulträgerpersonal bleibt im Dienst der Stadt Gladbeck. Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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- 11Gestaltungskonzept KortenkampZur Vorlage · 09/0499 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0499 des Schulausschusses befasst sich mit der Vorstellung der Entwurfsplanung für das Gestaltungskonzept „Kortenkamp“ im Rahmen des Programms „Soziale Stadt Brauck“. Ziel der Maßnahme ist die bauliche Umgestaltung der Außenbereiche der Erich-Kästner-Realschule sowie der Erich-Fried-Schule. Die Planung sieht vor, den Schulstandort durch die Neugestaltung der Zugänge, die Errichtung einer „Kiss and Ride“-Zone, die Installation von Fahnenmasten sowie die Schaffung von Grünflächen mit Sport- und Sitzmöglichkeiten aufzuwerten. Zudem sollen die Durchwegung zur Erich-Kästner-Schule, der Zugang zur Heringstraße sowie die Schulhöfe, der Spielkeller und die Sportanlagen überarbeitet werden. Geplant sind unter anderem ein Multifunktionsfeld und die Erweiterung der Schulgartenflächen.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll nach der Zustimmung des Schulausschusses erfolgen, wobei die Aufweitung des Spielekellers als Vorabmaßnahme vorgesehen ist. Die Gesamtkosten der Planung belaufen sich auf 1.251.500 Euro. Davon werden 1.184.200 Euro durch eine 80-prozentige Förderung des Programms „Soziale Stadt“ gedeckt, während 67.300 Euro als kommunale Eigenmittel für den Parkplatz an der Horster Straße bereitgestellt werden. Die jährlichen Unterhaltungskosten werden um etwa 6.800 Euro steigen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Schulausschuss die Entwurfsplanung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der baulichen Umgestaltung beauftragt.
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- 12Gladbecker Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft Evaluation des Bildungsprojektes Grundschule an der Uhlandschule in Gladbeck ButendorfZur Vorlage · 09/0500 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0500 des Schulausschusses befasst sich mit der Evaluation des Bildungsprojektes an der Grundschule Uhlandschule im Stadtteil Butendorf. Das Projekt ist Teil des im Jahr 2005 gegründeten „Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“, welches sich der Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Familien sowie der Förderung der sozialen Integration verschrieben hat.
Nachdem das Projekt bereits eine erste zweijährige Phase durchlaufen und auf Empfehlung verschiedener Gremien um weitere zwei Jahre verlängert wurde, sieht die Verwaltung nun eine wissenschaftliche Begleitung vor. Ziel der Evaluation ist eine Wirkungsanalyse, um zu prüfen, ob die Projektziele erreicht wurden und welchen Nutzen die Zielgruppen aus der Maßnahme ziehen. Zudem soll die Wirksamkeit und Akzeptanz der Netzwerkarbeit im Umfeld des Projektes untersucht werden. Der daraus resultierende Ergebnisbericht soll als Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Verstetigung oder die Überprüfung der Transferfähigkeit des Projektes dienen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag für diese Evaluation an das Institut für soziale Arbeit e.V. in Münster zu vergeben. Der zeitliche Rahmen der Untersuchung ist für den Zeitraum von Januar bis April 2010 angesetzt, wobei die Vorstellung des Berichts für Mai oder Juni 2010 vorgesehen ist. Die Kosten für die Durchführung belaufen sich auf 12.800 Euro. Die Finanzierung erfolgt über den Fond des Gladbecker Bündnisses für Familie, wodurch keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entstehen. Der Schulausschuss empfiehlt die Freigabe der entsprechenden Mittel.
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- 13Anmeldezahlen Ergebnisse des Einschulungsverfahrens an Grundschulen für das Schuljahr 2010/11Zur Vorlage · 09/0488 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0488 des Amtes für Schule, Sport und Integration dient der Information des Schulausschusses über die Ergebnisse des Einschulungsverfahrens an den Gladbecker Grundschulen für das kommende Schuljahr 2010/11.
Im Zeitraum vom 2. bis zum 6. November 2009 wurden die Anmeldungen für die entsprechenden Schulplätze durchgeführt. Insgesamt wurden für das Schuljahr 2010/11 an den 15 Grundschulen der Stadt Gladbeck 622 Kinder angemeldet. Die vorliegende Vorlage enthält eine detaillierte Zusammenstellung der Anmeldezahlen sowie einen Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres. Die Berichterstattung über die konkreten Zahlen erfolgt im Rahmen der Sitzung des Schulausschusses mündlich durch den zuständigen Berichterstatter.
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- 14Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NW Investitionspakt zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur: Energetische Sanierung AntoniusschuleZur Vorlage · 09/0489 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0489 des Schulausschusses befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur energetischen Sanierung der Antoniusschule. Das geplante Bauvorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von 3.105.000 Euro. Die Maßnahmen beinhalten die Sanierung von Dach, Fenstern und Fassaden sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung unter teilweisem Einsatz erneuerbarer Energien. Zudem ist die Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen.
Zur Finanzierung der Maßnahmen wurde ein Zuwendungsantrag beim Land gestellt, um Mittel aus dem Programm „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur – Programm 2009“ in Höhe von 2.070.000 Euro zu erhalten. Für die Umsetzung der Sanierung ist ein Eigenanteil der Stadt Gladbeck in Höhe von 1.035.000 Euro erforderlich, welcher anteilig in den Haushaltsjahren ab 2010 berücksichtigt werden soll. Die geplanten Zuwendungen sollen in den Haushaltsjahren 2009, 2010 und 2011 kassenwirksam werden.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO durch den zuständigen Beigeordneten und ein Ratsmitglied am 19. November 2009 getroffen. Diese war notwendig, um der Bezirksregierung Münster den erforderlichen Durchführungsbeschluss des Schulträgers zeitnah vorzulegen und die rechtzeitige Bewilligung der Fördermittel sicherzustellen. Der Schulausschuss soll die getroffene Entscheidung nun förmlich genehmigen.
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- 15Berichtswesen ProjektberichteZur Vorlage · 09/0487 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0487 des Amtes für Schule, Sport und Integration dient der Vorlage von Projektberichten im Bereich großer investiver Maßnahmen im Schulwesen. Gemäß der seit 2005 bestehenden Regelung erfolgt die Berichterstattung über diese Maßnahmen zweimal jährlich. Die Berichterstattung findet jeweils in der letzten Sitzung vor der Sommerpause sowie in der letzten Sitzung des Kalenderjahres statt.
Mit der vorliegenden Vorlage werden die Berichte für das zweite Halbjahr 2009 vorgelegt. Die Dokumentation dient der Information des Schulausschusses über den aktuellen Stand der laufenden Projekte. Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Berichterstattung keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen im Sinne einer neuen Budgetierung entstehen, da die Details zu den finanziellen Aspekten in den Projektberichten selbst enthalten sind. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten zur Beratung im Schulausschuss vorgelegt.
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- 16Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 17Mitteilungen des Dezernenten
- 18Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 19Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 20Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 21Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 22Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich