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Tagesordnung
- 1Einführung und Verpflichtung der Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie der beratenden MitgliederZur Vorlage · 09/0441 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0441 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Da für die Leitung der konstituierenden Sitzung bis zur Neuwahl eines Vorsitzenden keine ausdrückliche gesetzliche Regelung vorliegt, wird vorgeschlagen, diese Aufgabe analog zu den Bestimmungen der Gemeindeordnung dem Altersvorsitzenden aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder zu übertragen.
Im Rahmen dieses Verfahrens sollen die Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die beratenden Mitglieder des Ausschusses offiziell eingeführt werden. Die Mitglieder erklären dabei durch das Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit einer festgelegten Verpflichtungsformel. Darin verpflichten sie sich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen.
Für das Vorhaben sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 1. Dezember 2009 eingebracht.
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- 2Bestellung eines Schriftführers/stellvertretenden SchriftführersZur Vorlage · 09/0423 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0423 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung bei den Sitzungen des Gremiums. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, zwei Stadtamtleute mit der Erstellung dieser Niederschriften zu beauftragen. Konkret sollen ein Stadtamtmann als Schriftführer und ein weiterer Stadtamtmann als stellvertretender Schriftführer bestellt werden.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung des Amtes für Familie, Jugend und Soziales hat die Vorlage zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorgelegt.
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- 3Wahl des/der Vorsitzenden und einer/eines stellv. VorsitzendenZur Vorlage · 09/0442 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0442 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Wahl der Leitung des Jugendhilfeausschusses für die kommende Sitzung am 1. Dezember 2009. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung ist vorgesehen, den Vorsitz sowie die Stellvertretung des Ausschusses durch die stimmberechtigten Mitglieder zu bestimmen.
Die Wahlkandidaturen müssen aus dem Kreis der Ausschussmitglieder erfolgen, die gleichzeitig der Vertretungskörperschaft angehören. Der Wahlvorgang sieht vor, dass der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzkraft in getrennten Wahlgängen bestimmt werden. Sofern kein Widerspruch gegen ein offenes Abstimmungsverfahren vorliegt, kann die Wahl durch offene Abstimmung durchgeführt werden.
Mit der Durchführung dieser Wahl sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die formale Bestimmung einer Person für das Amt des Vorsitzenden sowie einer Person für die Stellvertretung des Jugendhilfeausschusses vor.
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- 4Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 5Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 6Genehmigung der Tagesordnung
- 7Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 8Vorstellung des Gladbecker Jugendrates beim Bürgermeister der Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Gladbeck steht die Vorstellung des Jugendrates beim Bürgermeister auf der Tagesordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 09/0443 dient der Information der Ausschussmitglieder über diesen Vorgang.
Der Bericht über die Vorstellung erfolgt im Rahmen der Sitzung mündlich. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan zu verzeichnen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Familie, Jugend und Soziales.
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- 9Statusbericht GIP - Gladbecker Interventionsprojekt gegen häusliche GewaltZur Vorlage · 09/0470 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0470 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Statusbericht des Gladbecker Interventionsprojekts gegen Gewalt in der Familie (GIP). Das Projekt wurde im Jahr 2006 im Rahmen des Gladbecker Bündnisses für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft ins Leben gerufen. Die Durchführung erfolgt in gemeinsamer Verantwortung des Amtes für Familie, Jugend und Soziales, der Frauenberatungsstelle Gladbeck e.V. sowie der Katholischen Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes Gladbeck.
Ziel des Projekts ist die Unterstützung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung sowie die Entwicklung von Schutz- und Stabilisierungskonzepten bei Kindeswohlgefährdung infolge häuslicher Gewalt. Zur Koordination der lokalen Maßnahmen wurde bereits ein Arbeitskreis gegen häusliche Gewalt eingerichtet, dessen Geschäftsführung bei der Frauenberatungsstelle liegt. Ein wesentlicher Bestandteil der Zusammenarbeit ist der im Jahr 2005 eingeführte Leitfaden „Häusliche Gewalt“. Dieser regelt die Kooperation zwischen der Polizei, der Jugendhilfe und der Frauenberatungsstelle und stellt sicher, dass die zuständigen Stellen unmittelbar über polizeiliche Einsätze im Kontext häuslicher Gewalt informiert werden. Seit 2006 ist dieser Leitfaden als Dienstanweisung im Amt für Familie, Jugend und Soziales verankert.
Der Bericht dient der Information über den Aufbau und den Verlauf des Projektes. Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Vorlage zu erwarten.
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- 10Schulersatzprogramm für SchulverweigerndeZur Vorlage · 09/0437 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0437 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem Schulersatzprogramm für Schulverweigernde in Gladbeck. Das Programm, welches unter dem Namen Schulmüdenprogramm durch den Unterbezirk Recklinghausen der AWO Münsterland durchgeführt wird, besteht bereits seit dem Jahr 2001.
Das primäre Ziel der Maßnahme ist die Wiedereingliederung von Jugendlichen, die den Regelunterricht verweigern, in den regulären Unterricht oder die Vermittlung in Anschlussmaßnahmen, wie beispielsweise ein Werkstattjahr. Durch den Aufbau einer nachhaltigen Schulersatzstruktur sollen die Jugendlichen dazu befähigt werden, Schritte in Richtung eines Schul- und Bildungsabschlusses zu vollziehen.
Im Rahmen der mündlichen Berichterstattung durch den zuständigen Beigeordneten sollen die Struktur des Programms, die Bedingungen für eine Aufnahme, die inhaltliche Gestaltung sowie die Wirkungen und bestehenden Kooperationen erläutert werden. Für die Umsetzung der vorliegenden Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 11WeihnachtsbeihilfeZur Vorlage · 09/0408 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 09/0408 des Jugendhilfeausschusses regelt die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2009. Die Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Gladbeck in Familienpflege, Heimpflege oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht sind. Für diese Personengruppen ist ein Betrag von 65,00 € als angemessen vorgesehen.
Die Vorlage stellt klar, dass für Kinder in Tagespflege oder in Tagesgruppen, die weiterhin im elterlichen Haushalt leben, gemäß den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen keine Weihnachtsbeihilfe gewährt wird. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Amtes für Familie, Jugend und Soziales untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den Sätzen erfolgen, die am jeweiligen Ort der Einrichtung gelten.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden in der Ergebnisrechnung als jährlicher Transferaufwand in Höhe von 9.300,00 € ausgewiesen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussentwurf sieht die Auszahlung der einmaligen Beihilfe im Dezember 2009 vor.
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- 12Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 13Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 14Mitteilungen des Dezernenten