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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Gladbecker InterventionsprojektZur Vorlage · 07/0185 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0185 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem Gladbecker Interventionsprojekt (GIP), welches das Ziel verfolgt, gewaltfreies Verhalten zu erlernen und gewaltfreie Beziehungen nach Fällen häuslicher Gewalt zu fördern. Das Projekt wurde durch das Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft finanziell unterstützt und erhielt eine Genehmigung durch den Haupt- und Finanzausschuss über einen Betrag von 54.000 Euro.
Das Angebot umfasst verschiedene Gruppenangebote, die sich an Gefährder, betroffene Frauen sowie Kinder richten. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Arbeit in einer Lerngruppe für Gefährder, um den Kreislauf der Weitergabe von Gewaltverhalten zu unterbrechen. Die Durchführung der Gruppenangebote erfolgt in Kooperation zwischen dem Amt für Familie, Jugend und Soziales, dem Caritasverband und der Frauenberatungsstelle. Ein Start der Maßnahmen ist für August 2007 vorgesehen.
Die Teilnahme an den Gruppenangeboten für Gefährder setzt eine straf- oder familiengerichtliche Verpflichtung voraus, während eine freiwillige Teilnahme nur in begrenztem Umfang möglich ist. Das Projektteam strebt zudem eine Zusammenarbeit mit den Gerichten und der Staatsanwaltschaft an. Neben den Gruppenangeboten sind Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung zur Erfassung der Projektwirkung vorgesehen. Die Schulung von Trainerinnen und Trainern für die Gefährderlerngruppe fand bereits im April 2007 statt. Für das Projekt entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Haushalt.
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- 6Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit; hier: Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe aus Landes- und KommunalmittelnZur Vorlage · 07/0174 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0174 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit für das Haushaltsjahr 2007. Gegenstand der Vorlage ist die Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe aus Landes- und Kommunalmitteln.
Nach der endgültigen Zuweisung der Landesmittel durch das Landesjugendamt zum 26. März 2007 zeigt sich für den Bereich der Spielplatzarbeit kein Rückgang der Mittel im Vergleich zum Vorjahr. Die Gesamtzuweisung beläuft sich für das Jahr 2007 auf 264.197 Euro. Davon entfallen 172.442 Euro auf die freien Träger, während die Mittel für städtische Einrichtungen mit 91.755 Euro unverändert bleiben.
In Verbindung mit den im Kommunalhaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln wird eine Förderung im Rahmen der geltenden Richtlinien ermöglicht. Der Entwurf sieht vor, den Trägern der freien Jugendhilfe die Landes- und Kommunalmittel gemäß der in der Vorlage enthaltenen Verteilungstabelle zu gewähren. Die Auszahlung der Mittel soll unter Berücksichtigung bereits geleisteter Abschläge für das erste Halbjahr 2007 in zwei gleichen Teilbeträgen zum 15. Juli und zum 15. Oktober 2007 erfolgen. Die Gesamtausgaben für diesen Aufgabenbereich werden mit 452.610 Euro veranschlagt, wobei die genannten Landesmittel einen Teil der Finanzierung darstellen.
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- 7Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen freier Träger in 2007Zur Vorlage · 07/0180 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0180 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales regelt die Bezuschussung von Freizeitmaßnahmen freier Träger für das Jahr 2007. Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe vom 8. März 2000. Der Förderbereich umfasst Jugendbildungs- und Schulungsmaßnahmen, örtliche Ferienspiele, Tagesausflüge, Stadtranderholungen sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen.
Für das Jahr 2007 steht ein Gesamtbudget in Höhe von 54.000,00 € zur Verfügung. Davon entfallen 80 Prozent, entsprechend 43.200,00 €, auf das Budget 1. Dieser Teil ist für die Verteilung an spezifische Träger vorgesehen, darunter die evangelischen Kirchengemeinden, der BDKJ, der Caritasverband, die AWO sowie die Falken. Die Verteilung erfolgt in analoger Höhe zum Vorjahr 2006. Die restlichen 20 Prozent des Budgets, also 10.800,00 €, sind im Budget 2 für Maßnahmen anderer freier Träger, wie etwa Sportvereine, vorgesehen.
Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Jugend und mit Zustimmung der Verwaltung soll der Förderbetrag für beide Budgets auf 3,50 € pro Tag und Teilnehmer festgesetzt werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Auszahlung des Budgets 1 an die genannten Träger zum 1. Juni 2007 erfolgt. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel abgedeckt.
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- 8Sonderförderung für AWO-Tageseinrichtungen für Kinder in GladbeckZur Vorlage · 07/0175 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0175 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt – Unterbezirk Recklinghausen auf die vollständige Übernahme des Trägeranteils für drei Kindergärten in Gladbeck. Die betroffenen Einrichtungen befinden sich in der Brahmsstraße, der Enfieldstraße und der Marienstraße.
Der Antrag begründet die Forderung nach einer Sonderfinanzierung damit, dass der bisherige Eigenanteil der Arbeiterwohlfahrt in Höhe von etwa 19.000 Euro nicht mehr durch Überschüsse aus anderen Tätigkeitsfeldern ausgeglichen werden könne. Zudem wird auf einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie auf die Kürzung der Betriebskostenzuschüsse durch das Land verwiesen. Die Verwaltung führt zudem an, dass in anderen Kommunen des Kreises Recklinghausen die Übernahme des Trägeranteils bereits praktiziert werde.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, der Arbeiterwohlfahrt ab dem 1. August 2007 einen Betriebskostenzuschuss von 100 Prozent zu gewähren, sofern ein Bedarf gemäß der Kindergartenbedarfsplanung besteht. Dies würde eine Erhöhung des Zuschusses von bisher 98 Prozent auf 100 Prozent bedeuten. Die jährlichen Mehrkosten für die Stadt belaufen sich auf rund 19.200 Euro, wobei für den Zeitraum von August bis Dezember 2007 einmalige Kosten in Höhe von etwa 8.000 Euro anfallen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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- 9Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu FamilienzentrenZur Vorlage · 07/0183 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0183 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Weiterentwicklung von bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder hin zu Familienzentren. Das Vorhaben wird dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage sieht eine strukturelle Anpassung der pädagogischen Angebote vor, um den Funktionsbereich der Einrichtungen über die reine Kinderbetreuung hinaus zu erweitern. Ziel ist die Etablierung von Familienzentren, die zusätzliche Unterstützungsleistungen für Familien bereitstellen sollen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage vermerkt, dass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Es sind keine einmaligen oder jährlichen Ausgaben oder Einnahmen für die Verwaltung oder die kommunale Selbstverwaltung aufgeführt. Die Entscheidung über die Umsetzung der Weiterentwicklung liegt im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses.
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- 10Weiterführung eines Hortes in GladbeckZur Vorlage · 07/0188 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe einen Antrag auf weitere Landesförderung für den SKF-Hort Terebinthe gestellt. Ziel ist es, die Finanzierung von 40 Hortplätzen über den 1. August 2008 hinaus sicherzustellen. Während die Förderung einer Gruppe mit 20 Plätzen nach geltenden Erlassen möglich ist, sind die Voraussetzungen für die Finanzierung der weiteren 20 Plätze an die Lage in sozialen Brennpunkten oder Stadtteilen des Landesprogramms Soziale Stadt geknüpft.
Da in Gladbeck außer dem Stadtteil Brauck keine Gebiete mit durchgängigem Erneuerungsbedarf im Landesprogramm gelistet sind, verweist die Verwaltung auf spezifische Wohnanlagen in verschiedenen Stadtteilen, die soziale Brennpunkte darstellen. In diesen Bereichen besteht Bedarf an intensiver pädagogischer Betreuung, die über das Angebot der offenen Ganztagsschule hinausgeht. Der Hort soll künftig als stadtweites Angebot fungieren und in Kooperation mit den Sozialen Diensten des Amtes für Familie, Jugend und Soziales die Platzvergabe koordinieren. Zudem ist eine Zusammenarbeit mit Herkunftsschulen und Förderschulen vorgesehen.
Die Arbeitsgemeinschaft Tagesbetreuung hat den Planungen zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss soll die Weiterführung des Hortes in der bisherigen Größe beschließen, sofern die weitere Landesförderung gesichert ist. Die Finanzierung des Hortes ist aktuell bis zum 31. Juli 2008 gewährleistet.
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- 11Kinderbildungsgesetz - KiBiz Aktueller Stand des GesetzgebungsverfahrensZur Vorlage · 07/0184 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0184 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales informiert den Jugendhilfeausschuss über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Nach einer vorangegangenen Einigung auf ein Eckpunktepapier auf Landesebene liegt nun der Referentenentwurf des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vor. Dieser Entwurf umfasst inklusive der Begründung und der Anlagen insgesamt 50 Seiten.
Zur Veranschaulichung der anstehenden Neuerungen wird eine Präsentation des Landschaftsverbandes als Anlage zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch viele grundlegende Fragen offen sind. Aufgrund der unklaren Rechtslage lassen sich die Auswirkungen des Gesetzes auf die kommunale Ebene, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung, derzeit nicht abschließend beurteilen. Diese Einschätzung wird von den anderen Städten im Kreis Recklinghausen geteilt, da bislang keine Modellrechnungen durchgeführt wurden.
Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung auf Landesebene zu einem späteren Zeitpunkt erneut berichten. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 12Sommerferienangebote 2007Zur Vorlage · 07/0186 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. Mai 2007 liegt die Beschlussvorlage 07/0186 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales vor. Gegenstand der Vorlage sind die geplanten Sommerferienangebote für Kinder und Jugendliche in Gladbeck für das Jahr 2007.
Die Verwaltung beabsichtigt, die diesjährigen Ferienmaßnahmen im Rahmen der Sitzung vorzustellen und die Details der Angebote zu erläutern. Aus den Unterlagen geht hervor, dass für die Durchführung dieser Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Es sind weder zusätzliche Ausgaben für Personalkosten, Unterhaltungs- oder Betriebskosten noch Finanzierungskosten vorgesehen, noch werden Einnahmen aus Zuschüssen oder Beiträgen Dritter ausgewiesen. Die Vorlage dient der Information über das geplante Freizeitangebot während der Sommerferien.
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- 13Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Schreiben der SPD- Ratsfraktion vom 8.5.2007 Trägerschaft für das Kinderhaus im Eduard-Michelis-HausZur Vorlage · 07/0181 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 07/0181 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Trägerschaft für das Kinderhaus im Eduard-Michelis-Haus. Grundlage der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion, der am 8. Mai 2007 eingereicht wurde. Der Antrag wurde gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt.
Die Vorlage dient der Information des Jugendhilfeausschusses im Rahmen seiner Sitzung am 22. Mai 2007. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die Behandlung des Anliegens keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck zu erwarten sind. Es sind weder einmalige noch jährliche Einnahmen oder Ausgaben im Zusammenhang mit diesem Vorgang verzeichnet. Die Entscheidung über den Inhalt des Antrags der Fraktion steht im Rahmen der Ausschussberatung an.
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- 14Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Schreiben der SPD- Ratsfraktion vom 9.5.2007 Einrichtung eines Angebotes der Jugendhilfe im Stadtteil Ellinghorst, Schulstandort der Albert-Schweitzer-SchuleZur Vorlage · 07/0192 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. Mai 2007 wird über einen Antrag der SPD-Fraktion beraten. Der Antrag, der auf der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse basiert, befasst sich mit der Einrichtung eines Angebots der Jugendhilfe im Stadtteil Ellinghorst. Konkret wird dabei der Schulstandort der Albert-Schweitzer-Schule als Standort für dieses Angebot thematisiert.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Familie, Jugend und Soziales enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Es sind weder einmalige noch jährliche Einnahmen oder Ausgaben für Personalkosten, Unterhalts- und Betriebskosten oder Finanzierungskosten aufgeführt. Der Antrag bezieht sich auf ein Schreiben der Fraktion vom 9. Mai 2007. Die Entscheidung über die Umsetzung des Vorhabens liegt im Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses.
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- 15Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 16Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 17Mitteilungen des Dezernenten