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Beschlussvorlage

Weiterführung eines Hortes in Gladbeck

07/0188 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe einen Antrag auf weitere Landesförderung für den SKF-Hort Terebinthe gestellt. Ziel ist es, die Finanzierung von 40 Hortplätzen über den 1. August 2008 hinaus sicherzustellen. Während die Förderung einer Gruppe mit 20 Plätzen nach geltenden Erlassen möglich ist, sind die Voraussetzungen für die Finanzierung der weiteren 20 Plätze an die Lage in sozialen Brennpunkten oder Stadtteilen des Landesprogramms Soziale Stadt geknüpft.

Da in Gladbeck außer dem Stadtteil Brauck keine Gebiete mit durchgängigem Erneuerungsbedarf im Landesprogramm gelistet sind, verweist die Verwaltung auf spezifische Wohnanlagen in verschiedenen Stadtteilen, die soziale Brennpunkte darstellen. In diesen Bereichen besteht Bedarf an intensiver pädagogischer Betreuung, die über das Angebot der offenen Ganztagsschule hinausgeht. Der Hort soll künftig als stadtweites Angebot fungieren und in Kooperation mit den Sozialen Diensten des Amtes für Familie, Jugend und Soziales die Platzvergabe koordinieren. Zudem ist eine Zusammenarbeit mit Herkunftsschulen und Förderschulen vorgesehen.

Die Arbeitsgemeinschaft Tagesbetreuung hat den Planungen zugestimmt. Der Jugendhilfeausschuss soll die Weiterführung des Hortes in der bisherigen Größe beschließen, sofern die weitere Landesförderung gesichert ist. Die Finanzierung des Hortes ist aktuell bis zum 31. Juli 2008 gewährleistet.

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