Sitzung des Integrationsrates
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Tagesordnung
- 1Eröffnung der Sitzung durch Herrn Bürgermeister Roland
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates
- 4Bestellung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des IntegrationsratesZur Vorlage · 10/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 10/0129 des Amtes für Bildung und Erziehung, Integration und Sport wird die Bestellung von Personal für die Protokollführung der Sitzungen des Integrationsrates beantragt. Gemäß der geltenden Regelung werden über die Sitzungen des Gremiums Niederschriften angefertigt, die durch den Vorsitzenden des Integrationsrates sowie eine vom Integrationsrat zu bestellende Schriftführerin oder einen Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, eine Person als Schriftführer und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für die Erstellung dieser Niederschriften zu bestellen. Die Entscheidung über die Besetzung dieser Funktionen wird dem Integrationsrat zur Beschlussfassung in der Sitzung am 10. März 2010 vorgelegt. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten erstellt.
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- 5Verpflichtung der gewählten Mitglieder des IntegrationsratesZur Vorlage · 10/0126 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0126 des Amtes für Integration und Sport regelt die formale Verpflichtung der gewählten Mitglieder des Integrationsrates. Grundlage für dieses Vorhaben ist die Gemeindeordnung NRW, wonach für die Rechtsstellung der Mitglieder des Integrationsrates entsprechende Regelungen zur Verschwiegenheits- und Treuepflicht gegenüber der Gemeinde gelten.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck sollen die Mitglieder des Gremiums entsprechend verpflichtet werden. Der Vollzug dieser Verpflichtung erfolgt durch den Bürgermeister. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel, indem sie nach dem Vorlesen durch den Bürgermeister durch Erheben ihrer Plätze zustimmen. Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohl der Stadt Gladbeck gewissenhaft zu erfüllen. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen an die Amtsführung der gewählten Vertreter im Integrationsrat.
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- 6Wahl einer/eines Vorsitzenden des IntegrationsratesZur Vorlage · 10/0127 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Gladbeck am 10. März 2010 steht die Wahl einer neuen Vorsitzenden oder eines neuen Vorsitzenden auf der Tagesordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Integration und Sport dient der Durchführung dieses Wahlvorgangs.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl bildet § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Vorlage erfolgt die Wahl nach den gesetzlichen Bestimmungen durch offene Abstimmung, sofern keine andere Regelung vorgesehen ist oder kein Widerspruch gegen das Verfahren vorliegt. Alternativ kann die Wahl durch die Abgabe von Stimmzetteln vollzogen werden.
Als gewählt gilt die vorgeschlagene Person, welche mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Hierbei werden auch Nein-Stimmen als gültige Stimmen gewertet. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, sieht das Verfahren eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen vor. In dieser zweiten Runde ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Für den Fall einer Stimmengleichheit ist die Entscheidung durch das Los vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht die formale Wahl einer Person zum Vorsitz der Vertretung vor.
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- 7Wahl der/des stellvertretenden IntegrationsratsvorsitzendenZur Vorlage · 10/0128 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Gladbeck am 10. März 2010 steht die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden zur Debatte. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Integration und Sport regelt das Verfahren zur Besetzung dieser Positionen gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung schlägt vor, zwei Stellvertreter für den Vorsitz des Integrationsrates zu wählen. Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung und Entlastung der amtierenden Ratsvorsitz. Dabei wird vorgeschlagen, dass eine Vertretung aus dem Kreis der direkt gewählten Migrantenvertreter und eine weitere Vertretung aus dem Kreis der bestellten Ratsmitglieder gewählt wird.
Das Wahlverfahren folgt den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Die Wahl erfolgt nach Möglichkeit durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die Mehrheit der Stimmen über den Erfolg. Bei einem Gleichstand der Stimmen in der engeren Wahl ist das Los über das Ergebnis zu entscheiden. Der Beschlussentwurf sieht die formale Wahl von zwei Personen als stellvertretende Vorsitzende vor.
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- 8Geschäftsordnung des IntegrationsratesZur Vorlage · 10/0130 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Integrationsrates am 10. März 2010 liegt eine Beschlussvorlage des Amtes für Integration und Sport zur Neuregelung der Geschäftsordnung vor. Hintergrund der Vorlage ist die Änderung des § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, durch die am 7. Februar 2010 erstmals die Wahl des Integrationsrates stattgefunden hat.
Da die bisherige Geschäftsordnung des Ausländerbeirats der Stadt Gladbeck aufgrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr anwendbar ist, bedarf es einer neuen Regelung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist der Integrationsrat dazu berechtigt, seine inneren Angelegenheiten durch eine eigene Geschäftsordnung zu regeln.
Der vorliegende Entwurf für die neue Geschäftsordnung orientiert sich in seinem Aufbau und Inhalt im Wesentlichen an der bestehenden Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und dessen Ausschüsse. Mit der Vorlage wird der Beschluss beantragt, die Geschäftsordnung für den Integrationsrat in der beigefügten Fassung zu verabschieden. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten vorgelegt.
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- 9Benennung einer/eines Delegierten und einer/eines Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)Zur Vorlage · 10/0131 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0131 des Amts für Integration und Sport sieht die Benennung einer Vertretung für den Hauptausschuss der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretung Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) vor. Die Grundlage für diese Entscheidung bildet die Mitgliedschaft der Stadt Gladbeck in der LAGA NRW, die bereits durch einen Beschluss des damaligen Ausländerbeirats im Januar 1998 festgelegt wurde.
Die LAGA NRW fungiert als Vertretungsorgan der Integrationsräte im Bundesland und dient als Plattform für die Interessen der kommunalen Migrantenvertretungen. Gemäß der Satzung der LAGA NRW ist jeder Mitgliedsbeirat dazu verpflichtet, eine Person als Delegierte oder Delegierten in den Hauptausschuss zu entsenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Ersatzdelegierte oder einen Ersatzdelegierten zu benennen. Der Hauptausschuss dient als Verbindungsgremium zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern der LAGA NRW und tagt bis zu dreimal jährlich. Zu den Aufgaben dieses Gremiums gehören die Entscheidung über den jährlichen Haushaltsplan, die Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Beratung von Fragen, welche die Geschäftsführung betreffen.
Der Integrationsrat ist im Rahmen der vorliegenden Vorlage dazu aufgerufen, über die Besetzung der beiden Positionen – die Delegation sowie die Ersatzdelegation – für den Hauptausschuss der LAGA NRW zu entscheiden. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht die formale Bestimmung der Mitglieder durch den Integrationsrat vor.
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- 10Benennung von zwei Delegierten und zwei Ersatzdelegierten für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW)Zur Vorlage · 10/0132 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0132 des Amtes für Integration und Sport befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW). Grundlage für die Vorlage ist der Beschluss des ehemaligen Ausländerbeirats aus dem Jahr 1998, der Stadt Gladbeck der LAGA NRW anzuschließen.
Gemäß der Satzung der LAGA NRW erfolgt die Vertretung in der Mitgliederversammlung durch Delegierte, die dem Integrationsrat oder dem Beirat angehörenden Ratsmitglieder angehören. Die Anzahl der zu entsendenden Delegierten richtet sich nach der Anzahl der ausländischen Einwohner in der jeweiligen Kommune. Für Gemeinden mit einer Anzahl zwischen 5.000 und 20.000 ausländischen Einwohnern sind jeweils zwei Delegierte vorgesehen. Da die Stadt Gladbeck aktuell 8.767 ausländische Einwohner verzeichnet, ist die Wahl von zwei Delegierten sowie der entsprechenden Anzahl an Ersatzdelegierten erforderlich.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung umfassen die Wahl des Vorstands und der Kontrollkommission sowie die Entscheidung über Anträge, Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Integrationsrat die entsprechenden Mitglieder als Delegierte und Ersatzdelegierte für die Mitgliederversammlung der LAGA NRW bestimmt.
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- 11Sitzungstermine des IntegrationsratesZur Vorlage · 10/0133 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 10/0133 des Amts für Integration und Sport dient der Bekanntgabe der geplanten Sitzungstermine des Integrationsrates für das Jahr 2010. Als Grundlage für die Sitzung des Integrationsrates am 10. März 2010 wird eine Übersicht des Sitzungskalenders vorgelegt, die die Termine für das gesamte Kalenderjahr enthält.
Der Entwurf sieht vor, dass die Termine im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Gremiums zur Kenntnis genommen werden. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten erstellt und umfasst die notwendigen Mitzeichnungen der Verwaltung, darunter die des Bürgermeisters, des Stadtkämmerers sowie des Stadtbaurats und des Rechtsamtes. Ziel der Vorlage ist die Bereitstellung der zeitlichen Planung für die anstehenden Sitzungen des Integrationsrates.
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- 12Mitteilungen des Integrationsratsvorsitzenden
- 13Mitteilungen der Verwaltung