Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 06/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0220 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem Konzept „Angekommen – Aufgenommen – Willkommen“, welches sich mit der Integration von Spätaussiedlern in Gladbeck befasst. Die Steuerungsgruppe hat dieses Konzept in ihrer Sitzung am 8. März 2006 beraten und empfiehlt den zuständigen Ausschüssen, die Verwaltung mit der Umsetzung des Vorhabens zu beauftragen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss die Freigabe von Mitteln in Höhe von insgesamt 15.000 Euro empfiehlt. Diese Mittel sind als einmalige Ausgabe im Haushalt vorgesehen und umfassen Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie Finanzierungskosten. Für die endgültige Umsetzung ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel erforderlich, was in einer separaten Vorlage erfolgen soll.
Der vorliegende Beschlussentwurf für den Haupt- und Finanzausschuss sieht vor, die genannten Mittel freizugeben. Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Beratung vom 18. Mai 2006 mündlich berichten. Die notwendigen Haushaltsmittel zur Deckung der Kosten stehen laut der Vorlage zur Verfügung.
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- 6Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 06/0228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 06/0228 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage sind die Mandat niederlegungen von drei Ratsmitgliedern im Jugendhilfeausschuss, im Kulturausschuss sowie im Sportausschuss.
Für den Kulturausschuss wird die Ernennung eines Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied vorgeschlagen, um die Position eines ausgeschiedenen stellvertretenden Mitglieds neu zu besetzen. Im Sportausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrücken, wodurch sich die Anzahl der ordentlichen Ratsmitglieder in diesem Ausschuss von acht auf sieben reduziert, während die Anzahl der sachkundigen Bürger auf sechs steigt. Zudem soll ein stellvertretendes Mitglied benannt werden.
Im Jugendhilfeausschuss wird die Wahl eines Ratsmitglieds als ordentliches Mitglied sowie eines stellvertretenden Mitglieds beantragt, nachdem ein Mandat niedergelegt wurde. Die Neubesetzungen im Sport- und Kulturausschuss erfolgen gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Neubesetzung im Jugendhilfeausschuss orientiert sich an den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Der Beschlussentwurf sieht die entsprechende Neuzusammensetzung der genannten Gremien vor.
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- 7Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hier: Wahl eines stellv. VerwaltungsratsmitgliedesZur Vorlage · 06/0226 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0226 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds aus dem Verwaltungsrat, welches bereits in der Sitzung vom 4. November 2004 durch den Rat gewählt worden war.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes für die Sparkassen sowie die Girozentrale und Sparkassen- und Giroverbände ist im Falle eines Ausscheidens eines Mitglieds vor Ablauf der Wahlzeit durch die Vertretung des Gewährträgers ein Nachfolger zu wählen. Die SPD-Fraktion hat für die Nachfolge ein Ratsmitglied vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das vorgeschlagene Ratsmitglied zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Gladbeck zu wählen. Die Wahl erfolgt unter Einhaltung der Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts. Für das Verfahren ist vorgesehen, dass die Wahl durch offene Abstimmung oder durch Stimmzettel vollzogen wird, wobei die Person mit mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen als gewählt gilt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Personalentscheidung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 8Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 4 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 06/0217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 06/0217 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Ausgaben des Haushaltsjahres 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben, die unter der Bezeichnung Liste 4 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Bestimmungen verpflichten dazu, dem Rat die Ausgaben zur Kenntnis zu bringen, die als unerheblich eingestuft werden. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Posten ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der Ausgaben für das Haushaltsjahr 2005 förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister sowie die zuständigen Beigeordneten und das Rechtsamt zur weiteren Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorbereitet.
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- 9Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2006Zur Vorlage · 06/0235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0235 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2006. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat der Stadt Gladbeck erstellt.
Der Inhalt der Vorlage sieht die Zustimmung zu Ausgaben vor, die sich auf insgesamt 100.000,00 Euro belaufen. Diese Summe setzt sich laut den beigefügten Zusammenfassungen aus zwei Positionen zusammen: Ein Betrag von 70.000,00 Euro aus der ersten Liste sowie ein Betrag von 30.000,00 Euro aus der zweiten Liste. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bilden die Paragrafen 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Entwurf sieht vor, dass die genannten über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Gesamthöhe von 100.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2006 genehmigt werden. Die Deckung dieser Ausgaben sowie die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Posten sind den der Vorlage beigefügten Aufstellungen zu entnehmen. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister zur Vorlage gebracht.
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- 10Jahresrechnung 2005Zur Vorlage · 06/0216 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0216 des Amts für kommunale Finanzen legt die Jahresrechnung 2005 der Stadt Gladbeck vor. Die von der Verwaltung und dem Bürgermeister am 19. Mai 2006 festgestellte Rechnung wird dem Rat zur Kenntnisnahme und Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
Im Verwaltungshaushalt ergab sich ein Fehlbetrag von etwa 26,66 Millionen Euro. Dem gegenüber stand ein veranschlagter Fehlbedarf von 40,21 Millionen Euro, was einer Verbesserung von rund 13,55 Millionen Euro entspricht. Als Ursachen für dieses Ergebnis werden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, der Vollverzinsung der Gewerbesteuer sowie beim Beteiligungsvermögen sowie Minderausgaben bei den Personalkosten angeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass 8,2 Millionen Euro der Gewerbesteuer-Einnahmen streitbefangen sind und eine Rückforderung möglich bleibt.
Der Vermögenshaushalt weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben beliefen sich jeweils auf etwa 17,10 Millionen Euro. Die Einnahmenseite wurde durch KAG-Beiträge, Kostenbeteiligungen, Landeszuweisungen und Veräußerungserlöse beeinflusst, während bei den Ausgaben nicht vollständig in Anspruch genommene Ausgabeansätze der Dienststellen zur Stabilisierung beitrugen. Durch diese Ergebnisse konnte auf eine geplante Zwischenfinanzierung für Ortsteilspielplätze aus der Sonderrücklage Alten- und Pflegeheime verzichtet werden, sodass zusätzliche Beträge der allgemeinen Rücklage zugeführt werden konnten.
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- 11Beteiligungsbericht 2005 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 06/0196 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0196 des Amtes für kommunale Finanzen legt den Beteiligungsbericht der Stadt Gladbeck für das Jahr 2005 vor. Die Erstellung sowie die jährliche Fortschreibung dieses Berichts sind gemäß § 112 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtend. Der Bericht dient der Information der Ratsmitglieder und der Öffentlichkeit über die Beteiligungen der Stadt an Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts. Er umfasst Angaben zur Erfüllung öffentlicher Zwecke, zu den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen, den Beteiligungsverhältnissen sowie zur Zusammensetzung der Organe der jeweiligen Gesellschaften.
Der vorliegende Bericht entspricht dem Stand vom 31. Dezember 2005. In der aktuellen Fassung wurden die Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks ergänzt, um einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Rechnung zu tragen. Zudem enthält der Bericht Informationen über die Umbenennung der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Gladbeck mbH in GWG - Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH. Bei der Beteiligung an der ekz.bibliotheksservice GmbH wird auf die anstehende Veräußerung der Beteiligung hingewiesen, die auf einen Ratsbeschluss vom 9. Februar 2006 folgt. Der Bericht wird seit 2003 im Internet zur Verfügung gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass der Beteiligungsbericht 2005 zur Kenntnis genommen wird. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0158 sieht eine Neufassung der Satzungsregelungen zur Erhebung der Vergnügungssteuer in Gladbeck vor. Hintergrund der Anpassung ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005. Demnach soll die bisherige Pauschalbesteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die nach einer Stückzahl zwischen 38 € und 230 € pro Gerät erfolgte, durch ein Verfahren auf Basis des Einspielergebnisses ersetzt werden. Vorgeschlagen wird ein Steuersatz von 14 % des monatlichen Einspielergebnisses pro Gerät. Für Automaten ohne Gewinnmöglichkeit soll weiterhin der Stückzahlmaßstab gelten. Zudem ist eine Umstellung der Besteuerung von Tanzveranstaltungen auf die Raumgröße vorgesehen.
Die 1. Änderungssatzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2003 gelten, während die 2. Vergnügungssteuersatzung ab dem 1. Juli 2006 in Kraft treten soll. Die bisherigen jährlichen Einnahmen beliefen sich auf etwa 410.000 €, wobei rund 95 % auf die Automatenbesteuerung entfielen. Ein neues Steueraufkommen ist aktuell nicht absehbar. Für den Zeitraum von 2003 bis Mitte 2006 hängt die Anpassung der Bestimmungen von der Erfüllung der Nachweispflicht in laufenden Verfahrensfällen ab. Aufgrund einer Höchstbetragsregelung wird mit nachträglich reduzierten Besteuerungen gerechnet. Für die ab Juli 2006 geltende Regelung bleibt die Auswirkung des neuen Maßstabs auf die Betreiber sowie der Ausgang eines beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Musterverfahrens der Automatenaufstellerverbände abzuwarten. Der Rat wird um die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung und der neuen Satzung gebeten.
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- 13Genehmigung einer Dienstreise; hier: Städtepartnerschaft mit SchwechatZur Vorlage · 06/0210 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0210 des Bürgermeisterbüros sieht die Genehmigung einer Dienstreise der Stadt Gladbeck nach Schwechat vor. Anlass der Reise sind die Nestroy-Festspiele, zu denen die österreichische Partnerstadt die Stadtverwaltung und den Rat eingeladen hat. Der Termin für den Aufenthalt ist das erste Juli-Wochenende im Jahr 2006 vorgesehen.
Der Entwurf sieht vor, dass neben dem Bürgermeister eine Delegation aus fünf Vertretern des Rates der Stadt Gladbeck an der Reise teilnimmt. Die Anreise nach Schwechat soll per Flugzeug erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Reise sind Reisekosten als Ausgaben aufgeführt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese Zwecke zur Verfügung. Der Beschlussentwurf umfasst die Genehmigung der Reise für die genannten Teilnehmer sowie die Berücksichtigung etwaiger Änderungen.
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- 14Genehmigung einer Dienstreise; hier: Besuch des 3. MinensuchgeschwadersZur Vorlage · 06/0211 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 06/0211 wird die Genehmigung einer Dienstreise für den Zeitraum vom 11. bis 13. August 2006 beantragt. Gegenstand der Reise ist der Besuch des 3. Minensuchgeschwaders anlässlich des 40-jährigen Dienstjubiläums der Landungsboote LACHS und SCHLEI. Die Einladung an den Bürgermeister sowie an Vertreter des Rates der Stadt Gladbeck erfolgte im April 2006 durch den Kommandanten und die Besatzung der genannten Boote.
Die Vorlage sieht vor, dass neben dem Bürgermeister drei Vertreter des Rates an der Reise teilnehmen sollen, wobei eine paritätische Besetzung der Fraktionen vorgesehen ist. Die Anreise ist mit einem Kleinbus geplant. Für die Durchführung der Dienreise sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen, da keine zusätzlichen Reisekosten oder sonstigen Ausgaben entstehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht die Genehmigung der Reise einschließlich etwaiger Änderungen vor.
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- 15Einführung NKF bei der Stadt Gladbeck - Gliederung des Haushaltsplans - Festlegung von WertgrenzenZur Vorlage · 06/0221 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 06/0221 des Amts für kommunale Finanzen der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Einführung der Neuen Kommunalen Kosten- und Leistungsrechnung (NKF). Ziel dieses Verfahrens ist die Neugliederung des Haushaltsplans sowie die Ermöglichung einer produkt- bzw. outputorientierten Steuerung durch die Einführung der doppelten Buchführung. Dieser Übergang ist mit Änderungen des Haushaltsrechtes verbunden.
Im Rahmen der Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Festlegung neuer Wertgrenzen für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzplan vorgeschlagen. Die Gliederung des Haushaltsplanes erfolgt dabei auf der Ebene der Produkte. Konkret sieht der Entwurf vor, dass Investitionen bei Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro sowie bei der Beschaffung von beweglichem Vermögen ab einer Wertgrenze von 10.000,00 Euro einzeln ausgewiesen werden müssen. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. Mai 2006 vorgesehen, wobei der Stadtkämmerer als Berichterstatter fungiert.
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- 16Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 17Mitteilungen des Bürgermeisters
- 18Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 19Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 20Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 21Wahl einer stellv. Schiedsfrau/eines stellv. Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk II - Gladbeck-Mitte/Ellinghorstnicht öffentlich
- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 23Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich