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Beschlussvorlage

Einführung NKF bei der Stadt Gladbeck - Gliederung des Haushaltsplans - Festlegung von Wertgrenzen

06/0221

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 06/0221 des Amts für kommunale Finanzen der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Einführung der Neuen Kommunalen Kosten- und Leistungsrechnung (NKF). Ziel dieses Verfahrens ist die Neugliederung des Haushaltsplans sowie die Ermöglichung einer produkt- bzw. outputorientierten Steuerung durch die Einführung der doppelten Buchführung. Dieser Übergang ist mit Änderungen des Haushaltsrechtes verbunden.

Im Rahmen der Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Festlegung neuer Wertgrenzen für die Einzelausweisung von Investitionen im Teilfinanzplan vorgeschlagen. Die Gliederung des Haushaltsplanes erfolgt dabei auf der Ebene der Produkte. Konkret sieht der Entwurf vor, dass Investitionen bei Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro sowie bei der Beschaffung von beweglichem Vermögen ab einer Wertgrenze von 10.000,00 Euro einzeln ausgewiesen werden müssen. Die Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29. Mai 2006 vorgesehen, wobei der Stadtkämmerer als Berichterstatter fungiert.

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