Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses
Tagesordnung
- 8Bebauungsplan Nr. 54 Gebiet: Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2(1) und § 1 (8) BauGBZur Vorlage · 07/0158 · Beschlussvorlage
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Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 54 im Gebiet des Aufschlämmungsgebiets Ellinghorst beschlossen. Der Bebauungsplan, der seit dem 9. Oktober 1973 rechtsverbindlich ist, sah ursprünglich die Entwicklung von Gewerbegebieten sowie die Trassenführung einer Westumgehung vor. Diese Ziele wurden jedoch nicht vollständig umgesetzt, da sich der Planbereich bereits durch vorherige Änderungen und Teilaufhebungen auf den westlichen Bereich an der Maria-Therelien-Straße reduzierte.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass im Rahmen der Aufstellung des neuen Bebauungsplans Nr. 148 eine Arrondierung im Stadtteil Ellinghorst erfolgt. Eine weitere gewerbliche Nutzung des südlichen Teils des Bebauungsplans Nr. 54 wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Erschließung durch das zukünftige Baugebiet Maria-Theresien-Straße/Rüttgerstraße eingeschränkt ist und die Wohnqualität beeinträchtigt würde. Zudem wird die Attraktivität des Standortes aufgrund der gekapselten Lage sowie der Bodenbeschaffenheit, die durch Bauwerksreste und starken Aufwuchs gekennzeichnet ist, als gering eingestuft.
Das Aufhebungsverfahren soll parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 148 durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Baugesetzbuch-Bestimmungen und der Hauptsatzung. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht erwartet.
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- 9Bebauungsplan Nr. 5 Gebiet: Eschenweg hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 07/0159 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0159 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet Eschenweg vor. Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung dieses seit dem 1. August 1962 rechtsverbindlichen Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Der ursprüngliche Bebauungsplan verfolgte die Regelung der Verkehrsflächen in der Vestischen Straße, heute Konrad-Adenauer-Allee, sowie die Schaffung einer Stichstraße von der Lange Straße aus. Geplant waren unter anderem die Aufschließung von Grundstücken in zweigeschossiger Bauweise sowie die Verbreiterung der Verkehrswege. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel und ausbleibender Kostenbeteiligung durch den Landschaftsverband wurde die entsprechende Umlegungsanordnung im Jahr 1971 durch den Rat der Stadt Gladbeck wieder aufgehoben.
Da in der Zwischenzeit sowohl entlang der Konrad-Adenauer-Allee als auch im Bereich der geplanten Stichstraße Neubaumaßnahmen erfolgt sind, wird die Aufhebung des über 40 Jahre alten Plans angestrebt. Nach der Aufhebung soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den angrenzenden bebauten Ortsteilen nach § 34 Baugesetzbuch erfolgen. Die bisherigen Beteiligungsverfahren der Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit verliefen ohne Anregungen. Mit dem Beschluss soll nun die öffentliche Auslegung eingeleitet werden. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 10Erschließungsgebiet Marienstraße hier: Vorstellung der AusführungsplanungZur Vorlage · 07/0151 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 10. Mai 2007 wird die Ausführungsplanung für das Erschließungsgebiet Marienstraße zur Entscheidung vorgelegt. Das Projekt basiert auf einem Erschließungsvertrag mit der Heinrich Grünewald GmbH und umfasst die Schaffung eines neuen Baugebiets östlich der Marienstraße, begrenzt durch die Stargarder Straße und die Klarastraße.
Die Erschließung des Gebiets erfolgt über eine neu herzustellende Straße, die als verkehrsberuhigter Bereich konzipiert ist. Die Straßenfläche soll eine Breite zwischen 4,75 m und 6,00 m aufweisen und mit rotbraunem Pflaster sowie einer seitlichen, gepflasterten Entwässerungsrinne ausgestattet werden. Zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit sind Parkstände und Baumscheiben im Ein- und Ausfahrtsbereich vorgesehen. Nach der endgültigen Herstellung soll dieser Straßenabschnitt in die Straßenbaulast und die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Gladbeck übergehen.
Für die Umsetzung der Planung sind jährliche Unterhaltungs- und Betriebskosten in Höhe von 650 Euro im Haushalt vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss der vorliegenden Ausführungsplanung zustimmt.
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- 11Umbau der Bushaltestelle Gladbeck West Bhf. und Verbesserung der Radverkehrsführung im Einmündungsbereich zur Konrad-Adenauer-Allee hier: Vorbereitung Antragstellung GVFGZur Vorlage · 07/0145 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Gladbeck West Bahnhof sowie die Verbesserung der Radverkehrsführung im Bereich der Einmündung zur Konrad-Adenauer-Allee vor. Ziel der Maßnahme ist ein barrierefreier Umstieg zwischen dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Schienenverkehr.
Die Entwurfsplanung sieht vor, die bestehenden Busbuchten für Standardbusse und Gelenkbusse mit einer Haltekante von 33 Metern auszustatten. Durch eine Reduzierung der Buchtenbreite auf 2,50 Meter sollen zusätzliche Flächen für Fußgänger, Radfahrer und wartende Fahrgäste geschaffen werden. Zudem sollen neue, größere Fahrgastwartehallen errichtet werden. Im Bereich der Radverkehrsführung ist eine Neugestaltung der Fahrspuren geplant, um Radfahrer in Fahrtrichtung Innenstadt über eine Radfahrerschleuse sicher in den Fahrbahnraum zu leiten. In Fahrtrichtung Rentfort ist eine Verbreiterung der Fahrbahn im Bereich der Dreiecksinsel auf 8,25 Meter erforderlich, um eine Radspur von 1,75 Metern Breite zu ermöglichen. Dies bedingt das Versetzen eines Ampelmastes.
Die geschätzten Kosten für die Maßnahmen belaufen sich auf etwa 350.000 Euro. Die Verwaltung beabsichtigt, beim Regierungspräsidium Münster einen Zuschussantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu stellen. Es wird mit einer Bezuschussung von 80 Prozent der Kosten gerechnet, was einen Eigenanteil der Stadt von circa 70.000 Euro zur Folge hätte. Die Umsetzung ist für das Jahr 2008 vorgesehen. Die Planung wurde bereits mit den zuständigen Fachdienststellen, der Polizei, der Vestischen sowie verschiedenen Beiräten abgestimmt.
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- 12Auswertung der Brückenprüfungen und InstandsetzungskonzeptZur Vorlage · 07/0141 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 07/0141 des Ingenieuramtes informiert den Stadtplanungs- und Bauausschuss über die Auswertung aktueller Brückenprüfungen sowie ein geplantes Instandsetzungskonzept. Im Zuge der Erfassung von Verkehrs- und Erschließungsanlagen für das Naturkonzept Flächen (NKF) wurde die Zuständigkeit für die Brückenprüfung und Unterhaltung vereinheitlicht und dem Ingenieuramt zugeordnet. Dies umfasst insgesamt 33 Straßenbrücken sowie 20 weitere Ingenieurbauwerke in städtischen Grünanlagen.
Die Ergebnisse der Hauptprüfungen aus den Jahren 2005 und 2006 sowie die Zustandsbewertungen im Rahmen der Straßenerfassung zeigen für mehrere Bauwerke einen kurzfristigen Sanierungsbedarf auf. Betroffen sind unter anderem Brücken an der Bülser Straße, der Burgstraße, der Helmutstraße, der Horster Straße, der Voßstraße, der Vehrenbergstraße, der Welheimer Straße, der Tunnelstraße sowie Teile der Hochstraße über den Bahnhof West.
Zur Ermittlung der genauen Sanierungsverfahren und zur Schätzung der Kosten soll ein Fachbüro beauftragt werden, woraus die Haushaltsmeldungen für das Jahr 2008 und die Folgejahre resultieren. Die vorliegenden Kostenschätzungen basieren auf visuellen Begutachtungen; zusätzliche Leistungen können nach Beginn der Arbeiten erforderlich werden. Für das Jahr 2007 ist der Beginn der Sanierungsarbeiten an der Brücke Bülser Straße über die Deutsche Bahn vorgesehen. Parallel dazu sollen die Brücken in den städtischen Grünanlagen einer weiteren Prüfung unterzogen werden. Der Ausschuss soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 13Entwässerung Gewerbegebiet BeisenstraßeZur Vorlage · 07/0153 · Mitteilungsvorlage
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Das Ingenieuramt legt dem Stadtplanungs- und Bauausschuss im Rahmen der Mitteilungsvorlage 07/0153 den aktuellen Sachstand zur Entwässerung des Gewerbegebiets Beisenstraße vor. Im Fokus steht dabei die Untersuchung zur Entlastung des Mischwassernetzes durch die Abkopplung großer, zusammenhängender Dachflächen.
Die Untersuchung, die im Rahmen des von der Emschergenossenschaft initiierten Förderprogramms „Route des Regenwassers“ durch ein Ingenieurbüro durchgeführt wurde, empfiehlt, das auf den Dachflächen anfallende Regenwasser zu sammeln und zwischenzuspeichern. Ziel ist es, dieses Wasser der Firma Rockwool als Brauchwasser zur Verfügung zu stellen.
Gegenwärtig wird in Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft und dem RWW ein Konzept erarbeitet, welches den Verkauf des Brauchwassers an das genannte Unternehmen regelt. Aus der Vorlage geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen sind. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den dargelegten Gesprächsstand zur Kenntnis nimmt.
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- 14Bauliche Erweiterung der Antoniusschule/Schule am Rosenhügel und Wilhelmschule zur Aufnahme der Angebote offener GanztagsschulenZur Vorlage · 07/0147 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0147 des Hochbauamtes sieht die bauliche Erweiterung der Antoniusschule/Schule am Rosenhügel sowie der Wilhelmschule vor. Ziel dieser Maßnahmen ist die Schaffung von Kapazitäten zur Aufnahme der Angebote offener Ganztagsschulen. Der Schulausschuss hatte der Erweiterung bereits in seiner Sitzung am 12. März 2007 zugestimmt.
An der Antoniusschule/Schule am Rosenhügel ist eine Erweiterung des vorhandenen Neubaus geplant. Das Bauvolumen umfasst drei Gruppenräume sowie zwei Unterrichtsräume mit jeweils 60 Quadratmetern. Diese dienen als Ersatz für einen zu entfernenden Pavillon sowie für einen Unterrichtsraum im Hauptgebäude, der aufgrund der Erweiterung des Speiseraumes weichen muss. Ein weiterer Ersatzraum von 60 Quadratmetern ist ebenfalls vorgesehen. Die Fertigstellung der Arbeiten wird für Ende Mai 2008 erwartet, wobei die Kosten auf etwa 878.000 Euro beziffert werden.
An der Wilhelmschule soll der Schulraum durch ein freistehendes Gebäude in Modulbauweise ergänzt werden. Diese Erweiterung umfasst drei Räume mit jeweils 60 Quadratmetern sowie drei Toilettenanlagen. Die Fertigstellung ist für Ende Januar 2008 vorgesehen, bei geschätzten Baukosten von circa 414.000 Euro.
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll den Ausbau der genannten Schulen zur Kenntnis nehmen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.
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- 15Bauprogramm 2007 des IngenieuramtesZur Vorlage · 07/0152 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 07/0152 des Ingenieuramtes befasst sich mit dem Bauprogramm für das Jahr 2007. Die Verwaltung legt darin die Planung für die anstehenden baulichen Maßnahmen vor, die für die Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 10. Mai 2007 vorgesehen ist.
Das Programm ist so strukturiert, dass eine planmäßige Umsetzung unter den üblichen Rahmenbedingungen möglich sein soll. Als Voraussetzungen für diesen Zeitplan werden die zeitnahe Erteilung von Bewilligungsbescheiden sowie das Ausbleiben unerwarteter Arbeitsausfälle angeführt. Der Vorlage ist eine tabellarische Zusammenstellung der einzelnen Maßnahmen beigefügt. Zudem wurde den Fraktionen eine farbige Darstellung der Maßnahmen in Form eines Übersichtsplans zur Verfügung gestellt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine zusätzlichen Ausgaben oder Einnahmen durch diese Mitteilung ausgewiesen. Der Entwurf des Beschlusses sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 16Ausbau der Gehwege in der Siedlung 'alte Möllerstraße und Beckstraße' hier: Ergebnis der AnwohnerbefragungZur Vorlage · 07/0163 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0163 des Ingenieuramtes befasst sich mit dem Ergebnis einer Anwohnerbefragung zum Ausbau der Gehwege in der Siedlung „alte Möllerstraße und Beckstraße“. Im Rahmen einer Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses vom 1. März 2007 wurde die Verwaltung beauftragt, die Anwohner zu zwei möglichen Alternativen für die Gestaltung der Gehwege zu befragen.
Die erste Variante sieht die Sanierung und Pflasterung der Gehwege sowie die Fällung alter Bäume und die anschließende Neupflanzung geeigneter Straßenbäume vor. Die zweite Variante umfasst die Umwandlung der Gehwege in Grünflächen, den Erhalt des alten Baumbestandes und die Umgestaltung der Fahrbahn zu einer verkehrsberuhigten Fläche.
Von den 50 befragten Haushalten gingen 45 Rückmeldungen ein. Dabei stimmten 38 Haushalte, was einem Anteil von 84,4 Prozent entspricht, für die erste Variante. Die zweite Variante erhielt 8,9 Prozent der Stimmen, während 6,7 Prozent der Rückmeldungen Enthaltungen darstellten.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Planungs- und Bauausschuss das Ergebnis der Befragung zur Kenntnis nimmt und der Neupflanzung von Gleditien zustimmt. Diese Bäume sollen im Zuge des Ausbaus der Gehwege in neu eingerichteten Baumquartieren gepflanzt werden, da sie aufgrund ihres lockeren Wuchses und der geringen Verschattung für kleinere Straßenräume geeignet sind. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 17Wohnungsmarktuntersuchung in Gladbeck hier: Aufheben eines Sperrvermerkes zur AuftragsvergabeZur Vorlage · 07/0157 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 07/0157 wird die Aufhebung eines Sperrvermerkes auf der Haushaltsstelle 1.62000.651000 „Wohnungsmarktbeobachtung“ beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, die Auftragserteilung für eine Wohnungsmarktuntersuchung in Gladbeck zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, den Auftrag an die InWIS Forschung und Beratung GmbH zu vergeben, da deren modulares Angebot den gestellten Anforderungen entspricht.
Die Untersuchung soll die Bereiche Analyse, Prognose, Ziele, Strategien sowie Maßnahmen umfassen und einen Zeithorizont bis mindestens zum Jahr 2020 abdecken. Für die Durchführung wurden Angebote der Institute InWIS, der empirica GmbH und der Planungsgruppe Stadtbüro eingeholt. Die Finanzierung der Untersuchung umfasst einmalige sowie jährliche Kosten in Höhe von 20.000 Euro. In diesem Betrag sind Zuschüsse, Beiträge Dritter sowie Personalkosten, Unterhalts- und Betriebskosten und Finanzierungskosten enthalten. Für die Finanzierung etwaiger Erweiterungsmodule können Mittel aus der Haushaltsstelle „Stadtumbau West“ genutzt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Sperrvermerk aufhebt, um die Vergabe auf Basis des vorliegenden Angebots vom April 2007 durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt über die genannten Mittel hinaus werden nicht ausgewiesen.
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- 18Projektberichte 2007, 1. HalbjahrZur Vorlage · 07/0160 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung legt dem Stadtplanungs- und Bauausschuss die Projektberichte für das erste Halbjahr 2007 vor. Diese Mitteilungsvorlage dient der regelmäßigen Information über den aktuellen Stand von investiven Maßnahmen, deren Volumen sich ab 50.000 Euro beläuft. Gemäß der etablierten Berichterstattungsroutine erfolgt diese Information zweimal jährlich, wobei jeweils der letzte Sitzungstermin der jeweiligen Halbjahresperiode als Termin für die Vorlage vorgesehen ist.
Die Berichte enthalten den Sachstand der Projekte zu einem festgelegten Stichtag und sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf für den Beschluss sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss die Projektberichte für das erste Halbjahr 2007 zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Bauverwaltungsamt.
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- 19Übersicht der im Verfahren befindlichen bzw. aufzustellenden Bebauungspläne und deren Priorisierung (Prioritätenliste)Zur Vorlage · 07/0082 · Mitteilungsvorlage
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Das Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht hat dem Stadtplanungs- und Bauausschuss eine Mitteilungsvorlage zur Fortschreibung der Prioritätenliste für Bebauungsplanverfahren vorgelegt. Die Vorlage dient dazu, einen aktuellen Überblick über die im Verfahren befindlichen sowie aufzustellenden Bebauungspläne und deren städtebauliche Bedeutung zu geben. Da aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten nicht alle rund 40 laufenden Verfahren, Änderungen und Aufhebungen gleichzeitig intensiv bearbeitet werden können, erfolgt eine Einteilung in drei Prioritätsstufen.
Die Prioritätsstufe I umfasst Verfahren, deren baldiger Abschluss für die städtebauliche Entwicklung der Stadt von hoher Bedeutung ist und die mit höchster Intensität weiterbetrieben werden. Die Prioritätsstufe II beinhaltet Verfahren, die vorrangig bearbeitet werden, sobald bei Stufe-I-Projekten verfahrensbedingte Verzögerungen durch Beteiligungsprozesse, ausstehende Gutachten oder politische Entscheidungen eintreten. Die Prioritätsstufe III fasst alle übrigen Verfahren zusammen, die nachrangig bearbeitet werden, sofern Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Zudem sieht die Vorlage vor, Aufstellungsbeschlüsse für Verfahren, bei denen kein Fortführungsbedarf mehr besteht, mittelfristig aufzuheben. Die durchschnittliche Verfahrensdauer wird auf etwa drei bis fünf Jahre geschätzt, wobei die zeitliche Entwicklung von komplexen Planungssituationen und gesetzlichen Anforderungen abhängt. Die vorliegende Liste dient als Grundlage für die Bearbeitung im Jahr 2007 und kann bei Bedarf angepasst werden. Es entstehen durch diese Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen.
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- 20Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 21Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 22Mitteilungen des Dezernenten
- 23Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 24Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 25Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 26Vergabe von Arbeiten und Lieferungen des Ingenieuramtesnicht öffentlich
- 27Mitteilungen der Verwaltung hier Verschiedene Bauanträgenicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 30Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich