Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Besetzung von GremienZur Vorlage · 08/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0018 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von Vertretungen der Stadt Gladbeck in verschiedenen Gremien. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des ehemaligen Stadtbaurates aus dem Dienst der Stadt zum 31. August 2007. Durch diesen personellen Wechsel sind Nachbenennungen für die bisherigen Gremientätigkeiten erforderlich geworden.
Konkret geht es um die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH, der Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Bauvereins sowie der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft. Die Verwaltung schlägt vor, den am 13. Dezember 2007 vom Rat neu gewählten Stadtbauraten als Nachfolger zu benennen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbauraten als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH sowie in der Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Bauvereins zu bestellen. Zudem soll der Stadtbaurater als Delegierter für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die laufende Amtsperiode 2005 bis 2010 entsandt werden. Mit der Neubesetzung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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- 5Städtetag Nordrhein-Westfalen hier: Mitgliederversammlung 2008Zur Vorlage · 08/0063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0063 befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der Mitgliederversammlung 2008 des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Die Versammlung findet am 17. Juni 2008 in Wuppertal statt.
Auf Basis der Einwohnerstatistik und der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Gladbeck berechtigt, fünf stimmberechtigte Abgeordnete zu entsenden. Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als erster Vertreter an der Versammlung teilnimmt. Die weiteren vier stimmberechtigten Plätze sowie die Benennung zusätzlicher Gäste sind im Beschlussentwurf noch offen.
Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter der Gemeinde in Organen kommunaler Spitzenverbände die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Zudem wird das Verfahren zur Bestellung von Vertretern gemäß den Bestimmungen zur Ausschussbesetzung dargelegt.
Mit der Verabschiedung des Beschlusses sollen zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die teilnehmenden Personen erteilt werden. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für die Vorlage ist der Rat.
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- 6Änderung einer Ausschussbesetzung; - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 08/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Sozialausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats eines sachkundigen Bürgers durch ein bisheriges Mitglied der Fraktion.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, ein neues Mitglied für den Sozialausschuss zu wählen. Die SPD-Ratsfraktion schlägt hierfür eine Person als Nachfolge vor, welche die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die vorsieht, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger gewählt wird, sofern dieser von der Fraktion oder Gruppe vorgeschlagen wird, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte.
Durch die geplante Änderung der Besetzung bleibt die Gesamtzusammensetzung des Sozialausschusses unverändert. Aus der Vorlage geht hervor, dass mit dieser personellen Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl der vorgeschlagenen Person zum Mitglied des Sozialausschusses vor.
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- 7Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2008Zur Vorlage · 08/0046 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0046 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2008. Gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen ist es Einwohnern sowie Abgabepflichtigen möglich, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 14. Dezember 2007 bis zum 14. Februar 2008 öffentlich aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Gladbeck.
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- 8(ohne Titel)
- 9Stellenplan 2008Zur Vorlage · 08/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stellenplanentwurf 2008 sieht eine Anpassung an die Doppik vor, was eine Aufteilung der Stellen auf 15 Produktbereiche sowie eine Umstellung auf Vollzeitverrechnung beinhaltet. Durch diese Umstellung reduziert sich das ausgewiesene Stellenvolumen um etwa 6 %. Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Anzahl der Planstellen jedoch geringfügig von 727,9 auf 731,4 an, was unter anderem auf fünf zusätzliche Stellen bei der Feuerwehr zurückzuführen ist. Der Entwurf weist einen strukturellen finanziellen Mehraufwand von 357.125 € pro Jahr aus, der sich aus Stellenumwandlungen und neuen Einrichtungen sowie Einsparungen durch Stellenabbau zusammensetzt.
Als Beschlussvorschläge zur Einrichtung von insgesamt 10,5 Vollzeitstellen sind eine Stelle im Vollstreckungsaußendienst, eine Stelle im Ausländerwesen, fünf Stellen für Brandmeister sowie eine Stelle in der Schulentwicklungsplanung aufgeführt. Zudem wird die Einrichtung einer Halbtagsstelle zur Beratung von Familien in den Stadtteilen Brauck, Rosenhügel und Butendorf vorgeschlagen. Für das Archiv ist die Schaffung einer neuen Stelle in der Entgeltgruppe 13 vorgesehen, während in der wirtschaftlichen Jugendhilfe eine Planstelle in der Entgeltgruppe 8 eingerichtet werden soll.
Der Entwurf sieht zudem die Streichung von 2,5 Stellen unter anderem im Hochbauamt, an der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule und in der Vermessungsabteilung vor. Es sind 8,5 Stellenumwandlungen für qualitative Aufgaben, eine wertgleiche Umwandlung sowie 0,5 Stellen für neue Aufgaben geplant. Die Verwaltung folgt zudem dem Vorschlag des Personalrates zur Umwandlung einer Planstelle aus der Entgeltgruppe 6 in die Entgeltgruppe 7. Der Beschlussvorschlag umfasst die Verabschiedung des Stellenplans 2008 gemäß Anlage 1.
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- 10Übernahme der Trägerschaft kath. Kindertagesstätten a) SituationsberichtZur Vorlage · 08/0023 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0023 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der möglichen Übernahme der Trägerschaft katholischer Kindertagesstätten durch die Stadt Gladbeck. Die katholische Kirche plant, die Trägerschaft für 17 Gruppen in verschiedenen Einrichtungen innerhalb der nächsten drei Jahre aufzugeben, wobei die Gebäude weiterhin mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Für die Nachfolge stehen Interessensbekundungen von Organisationen wie dem Sozialdienst Katholischer Frauen, der AWO, der Evangelischen Kirche, dem DRK und dem Caritasverband vor. Ein Hindernis für diese Bewerber stellt die Unfähigkeit dar, die gesetzlich erforderlichen Eigenanteile zu erbringen.
Eine Kostenvergleichsrechnung zeigt, dass die jährlichen Betriebskosten für die betroffenen Einrichtungen insgesamt 297.042 Euro betragen. Während der kommunale Anteil bei einer städtischen Trägerschaft inklusive Eigenanteil bei 70 Prozent liegt, bewegen sich die Kosten bei kirchlichen, freien Trägern oder Elterninitiativen zwischen 61,5 und 63,5 Prozent. Die kommunale Trägerschaft bietet laut Vorlage höhere Möglichkeiten zur Steuerung von Bildungschancen und Integration, ist jedoch die kostenintensivste Variante.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, das Angebot der katholischen Kirche zur sukzessiven Übernahme der Trägerschaft von fünf Kindergärten anzunehmen. Die Stadt übernimmt dabei die Betriebskosten, während die Räumlichkeiten mietfrei bleiben. Zum 1. August 2008 sollen die Einrichtungen St. Elisabeth und St. Pius in städtischer Trägerschaft weitergeführt werden; die Übernahme der weiteren drei Einrichtungen erfolgt zu einem noch abzustimmenden Zeitpunkt.
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- 11Gladbeck-CardZur Vorlage · 08/0037 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Anpassung und Aktualisierung der Gladbeck-Card. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der DKP-Ratsfraktion aus dem Jahr 2007, der eine Erweiterung des Personenkreises sowie des Leistungsumfangs forderte. Der Sozialausschuss hatte der Verwaltung daraufhin den Auftrag erteilt, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten.
Die Gladbeck-Card dient als Legitimation für Bürgerinnen und Bürger, um Ermäßigungen und Befreiungen bei städtischen Gebühren und Entgelten in Anspruch zu nehmen. Der geplante Beschluss sieht vor, den Kreis der Berechtigten um Empfänger des Kinderzuschlages nach § 6a Bundeskindergeldgesetz sowie um Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld zu erweitern. Damit sollen insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, die knapp über dem Niveau der Grundsicherung liegen, einbezogen werden.
Hinsichtlich der Vergünstigungen wird eine Anhebung der Rabatte auf generell 75 % angestrebt. Davon ausgenommen sind die Hundesteuer sowie die Gebühren für das Hallenbad, wobei für das Hallenbad ein Satz von 66,6 % vorgesehen ist. Die Vergünstigungen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule sollen künftig in einer eigenen Satzung geregelt werden. Die Verwaltung geht bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen von einer Verdoppelung der bisherigen Nutzerzahlen aus. Die Gladbeck-Card kann weiterhin kostenfrei bezogen werden.
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- 12Bebauungsplan Nr. 15 a, 1. und 2. Änderung Gebiet: Bellingrottstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 08/0005 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 15a sowie der ersten und zweiten Änderung im Gebiet Bellingrottstraße entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht vor, die seit den 1960er Jahren bestehenden rechtsverbindlichen Festlegungen als Satzung aufzuheben.
Der ursprüngliche Bebauungsplan sah eine Entwicklung von Mietwohnungen und Einfamilienhäusern sowie die Errichtung einer Tankstelle mit Garagenhof vor. Da die Bebauung im Planungsgebiet mittlerweile abgeschlossen ist, besteht für die im Plan festgesetzte Grünfläche zur Nutzung als privater Spielplatz kein Bedarf mehr. Laut dem Spielplatzleitplan wird diese Fläche nicht mehr benötigt, weshalb das städtische Grundstück gemäß einem Beschluss des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses vermarktet werden soll.
Das Aufhebungsverfahren wurde bereits im September 2006 eingeleitet. Die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand in den Jahren 2007 durchgeführt statt, wobei keine Anregungen eingingen. Nach der Aufhebung des Bebauungsplans richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den betroffenen Ortsteilen nach den Regelungen des § 34 BauGB. Mit der Aufhebung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen tritt die neue Rechtslage mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
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- 13Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - CO-Pipeline auch durch Gladbeck geplant -Zur Vorlage · 08/0075 · Beschlussvorlage
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Die DKP-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 14. Februar 2008 einen Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung vorgelegt. Der Gegenstand der Vorlage 08/0075 befasst sich mit der Planung einer CO-Pipeline, die auch durch das Stadtgebiet von Gladbeck führen soll.
Die Vorlage dient als Vorschlag zur Beratung im Rat. Aus dem vorliegenden Dokument geht hervor, dass für die Umsetzung des Antrags keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck zu verzeichnen sind. Es sind weder einmalige noch jährliche Einnahmen oder Ausgaben in der Beschlussvorlage aufgeführt. Die inhaltliche Begründung des Antrags wird in einer separaten Anlage angeführt, die dem vorliegenden Text nicht beigefügt ist. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der DKP-Ratsfraktion.
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- 14Beschlusscontrolling/Beschlussliste 2. Halbjahr 2007Zur Vorlage · 08/0071 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0071 des Bürgermeisterbüros dient der Vorlage der Beschlussliste für das zweite Halbjahr 2007 im Rat der Stadt Gladbeck. Die Vorlage basiert auf einer Festlegung des Haupt- und Finanzausschusses aus dem Jahr 1997, wonach für den Rat sowie für alle Fachausschüsse eine stichwortartige Beschlusskontrolle zweimal jährlich als Bestandteil des Berichtwesens vorgelegt werden soll.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Beschlussliste für das betreffende Halbjahr zur Kenntnis genommen wird. Die entsprechende Liste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus der Verwaltung geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat.
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- 15Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 16Mitteilungen des Bürgermeisters
- 17Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 18Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 19Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 20(ohne Titel)nicht öffentlich
- 21Einnahmen des Bürgermeisters aus Nebentätigkeiten im Jahre 2007nicht öffentlich
- 22Beschlusscontrolling/Beschlussliste 2. Halbjahr 2008nicht öffentlich
- 23Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 24Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich