Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Bebauungsplan 142 Gebiet: An der Erlwiese / Brinkerfeld hier: Aufstellungsbeschluss gem § 2(1) und 1(8) Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 05/0462 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Sitzung am 24. November 2005 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 142 im Gebiet „An der Erlwiese / Brinkerfeld“ gefasst. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 2,7 Hektar am Rande des Stadtteils Butendorf und wird durch die Phönixstraße, die Straße An der Erlwiese, die Straße Brinkerfeld sowie die Helmutstraße begrenzt. Das Areal liegt innerhalb einer historischen ehemaligen Beamten-Wohnsiedlung, die im frühen 20. Jahrhundert im Zusammenhang mit der Zeche Graf Moltke errichtet wurde.
Ziel der Planung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete und städtebauliche Nachverdichtung im inneren Bereich der Siedlung zu schaffen. Hintergrund ist die Verkleinerung von Grundstücken im Zuge der Privatisierung von Wohngebäuden durch die Viterra AG. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll den kleinteiligen Charakter der bestehenden Bebauung berücksichtigen und eine Aufwertung des Wohnstandortes bewirken.
Parallel zur Aufstellung ist eine Analyse der Nachfrage nach verschiedenen Wohnformen vorgesehen. In Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Gladbeck sollen neue gemeinschaftliche Wohnformen, wie etwa Baugruppen, der Öffentlichkeit vorgestellt und die Zielgruppen für den Wohnstandort ermittelt werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll gemäß den geltenden Vorschriften durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt ergeben sich aus der Vorlage nicht.
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- 6Naturnahe Umgestaltung des Nattbachs von der Bahnlinie Sellerbeckstraße bis zur Einmündung in den StensteichZur Vorlage · 05/0447 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ingenieuramtes zur Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 24. November 2005 befasst sich mit der naturnahen Umgestaltung des Nattbachs im Bereich zwischen der Bahnlinie Sellerbeckstraße und der Einmündung in den Stensteich. Aufgrund von Bergsenkungen im Plangebiet weist das Gewässer einen starken Höhenunterschied auf, was zu Erosionen an den Böschungen und einer Beeinträchtigung der Standsicherheit geführt hat. Damit einher geht eine Gefährdung für die Lauben der Kleingartenanlage „Im Linnerott“ sowie für Gebäude an der Brüggenstraße.
Die Planung sieht eine neue Gewässertrasse vor, die das Gelände der Kleingartenanlage durchläuft, wobei der bisherige Gewässerlauf in diesem Abschnitt verfüllt werden soll. Zur Überbrückung des Höhenunterschieds sind der Einbau von Sohlgleiten und Sohltreppen sowie eine Verbreiterung des Bachbettes und eine Abflachung der Böschungen vorgesehen. Parallel zum Gewässer soll ein öffentlicher Fuß- und Radweg mit grünen Nischen ausgebaut werden. Der zusätzliche Platzbedarf wird aus Flächen der Kleingartenanlage gedeckt, wobei Entschädigungen für Lauben und Aufwuchs vorgesehen sind.
Für das Vorhaben liegt eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde vor. Der Baubeginn ist für September 2006 geplant, wobei der Abschluss der Arbeiten für Mai 2007 angestrebt wird. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf einmalig 1.003.000 Euro, wobei Einnahmen in Höhe von 96.000 Euro, unter anderem durch Zuschüsse, vorgesehen sind. Ein entsprechender Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Münster wurde gestellt. Der Ausschuss soll der Ausführungsplanung zustimmen.
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- 7Soziale Stadt Brauck hier: Festlegung des StadterneuerungsgebietesZur Vorlage · 05/0445 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, den Stadtteil Brauck förmlich als Stadterneuerungsgebiet im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ nach § 171 e BauGB festzulegen. Grundlage für diesen Beschluss ist das im Jahr 2002 erstellte Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Brauck. Die formelle Festlegung des Eingriffsgebiets erfolgt auf Aufforderung der Bezirksregierung Münster, da für die weitere Durchführung des Programms neben dem Handlungskonzept eine explizite Ausweisung des Gebiets erforderlich ist.
Der Stadtteil Brauck wurde bereits im Dezember 2004 durch das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport in Nordrhein-Westfalen in das Landesprogramm aufgenommen. Seit Beginn der Stadtteilentwicklung Anfang 2005 wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt oder vorbereitet. Dazu gehören die Einrichtung eines Stadtteilbüros, ein Fassadenprogramm in der Bergarbeitersiedlung Brauck A sowie ein Haus- und Hofflächenprogramm. Zudem steht der Umbau des Schulhofes der Schiller-/Rossheideschule bevor, während die Entwicklung des Schulzentrums Brauck derzeit in einem Strategiekonzept geprüft wird.
Durch die Aufnahme in das Programm erhält die Stadt neben der Landesförderung auch einen Finanzierungsanteil des Bundes. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Festlegung des Stadterneuerungsgebietes auf Basis der zeichnerischen Darstellung vom 2. November 2005 vornimmt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 8Stadtteilentwicklung Rosenhügel Privatisierung des Wohnungsbestandes durch Viterra hier: Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 und Abs. 3 BauGBZur Vorlage · 05/0464 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 05/0464 wird die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk Rosenhügel beantragt. Die Satzung basiert auf den Regelungen des Baugesetzbuches und verfolgt das Ziel, die städtebauliche Eigenart sowie den Schutz von Grün- und Freiflächen zu sichern. Damit soll einer unkontrollierten Nachverdichtung entgegengewirkt werden. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst den Stadtteil Brauck.
Die vorliegende Regelung sieht eine Genehmigungspflicht für den Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen vor. Insbesondere Änderungen an Fassaden oder Dächern sind genehmigungspflichtig, sofern diese ortsbildprägend sind. Eine Ablehnung von Bauvorhaben kann erfolgen, wenn die Anlagen das Ortsbild, die städtebauliche Gestalt oder die Siedlungsstruktur durch ihre geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung beeinträchtigen. Unbefugte Änderungen oder Rückbauten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Vorlage verweist zudem auf die historische Bedeutung der Siedlung „Auf dem Rosenhügel“, die zwischen 1938 und 1942 zur Bereitstellung von Wohnraum für Arbeitskräfte des Hydrierwerks der Gelsenberg Benzin AG errichtet wurde. Ein städtebauliches Rahmenkonzept soll im kommenden Jahr zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck die Beschlussfassung der Satzung. Finanzielle Auswirkungen werden nach aktueller Einschätzung nicht erwartet.
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- 9Neubau Feuerwehrgerätehaus Brauck/EntwurfsplanungZur Vorlage · 05/0460 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0460 des Hochbauamtes sieht die Zustimmung zu den Entwurfsplänen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Brauck vor. Für das Bauvorhaben sind im Haushalt Mittel in Höhe von 850.000 Euro veranschlagt, wobei 400.000 Euro für das Jahr 2005 und 450.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2006 vorgesehen sind. Ein zuvor bestehender Sperrvermerk zugunsten des Haupt- und Finanzausschusses wurde im Oktober 2005 aufgehoben.
Die Verwaltung hat die ursprünglichen Planungsvorstellungen hinsichtlich des Raumprogramms und der Bauausführung angepasst. Zu den Änderungen gehören der Verzicht auf ein Obergeschoss sowie die Reduzierung auf einen Schulungsraum und eine Anpassung an Standardanforderungen. Nach der Kostenberechnung des Hochbauamts belaufen sich die Brutto-Baukosten auf 828.000 Euro. In dieser Summe ist ein Anteil von zehn Prozent für Unvorhergesehenes gemäß DIN-Standard enthalten. Der Entwicklungsprozess sowie das vorliegende Ergebnis wurden bereits in zwei Fachbesprechungen den Vertretungen der Fraktionen vorgestellt. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der vorliegenden Entwurfspläne vor.
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- 10Umbau der Horster Straße - IV. Bauabschnitt von der Roßheidestraße (km 2.170) bis zum Hahnenbach (km 2.900) hier: Vorstellung der AusführungsplanungZur Vorlage · 05/0465 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 24. November 2005 wird die Ausführungsplanung für den vierten Bauabschnitt der Horster Straße vorgestellt. Der Abschnitt erstreckt sich von der Roßheidestraße bis zum Hahnenbach. Die Planung basiert auf der bereits im Juni 2004 beschlossenen Entwurfsplanung.
Aufgrund der vorhandenen Straßenraumbreite von etwa 27 bis 29 Metern sieht die Planung vor, den Fahrraum durch einen gepflasterten Mittelstreifen zu teilen. Die Fahrbahnen werden asphaltiert, flankiert von Parkbuchten oder Grünflächen sowie rot gepflasterten Radwegen und braun gepflasterten Gehwegen. Die Bepflanzung umfasst Platanen sowie Feldahorn. Im Bereich der Marienstraße bleiben bestehende Platanen erhalten.
Für die drei Bushaltestellen im Bauabschnitt sind Begrenzungsstreifen für Sehbehinderte sowie neue Wartehallen an zwei der Haltestellen vorgesehen. Ein Kreisverkehr an der Marienstraße wird mit einem asphaltierten Fahrraum und einer betonierte Inneninsel mit Pflasteroptik realisiert. Die Mittelinsel wird mit Zierapfelbäumen bepflanzt; zudem werden Leerrohre für Strom- und Wasseranschlüsse für mögliche spätere Gestaltungen installiert.
Die einmaligen Ausgaben für das Vorhaben belaufen sich auf 2.702.000 Euro, wobei 372.000 Euro aus Beiträgen Dritter stammen, wobei ein entsprechender Zuschussantrag gestellt wurde. Jährliche Kosten in Höhe von etwa 10.000 Euro für Begrünung und Beleuchtung werden veranschlagt. Der Ausschuss soll der vorgestellten Ausführungsplanung zustimmen.
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- 11Kreisverkehr Zweckel / GestaltungsplanungZur Vorlage · 05/0466 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0466 des Ingenieuramtes befasst sich mit der geplanten Gestaltung des Kreisverkehrs Zweckel. Die vorgesehene Bepflanzung orientiert sich an der Gestaltungsidee der Europa-Brücke. Als dominierende Pflanze ist die Amurkirsche vorgesehen, ergänzt durch Mädchenhaargras als Bodendecker. Weitere Bestandteile der Bepflanzung sind Riesenlauch, Steppenlilie, eine Irisart sowie Yuccapflanzen, die im Sommer Blütenhöhen von bis zu 2,50 Metern erreichen können. Das Grundgerüst der Gestaltung besteht aus Felsen. Eine Beleuchtung soll die verschiedenen Blühphasen und Jahreszeiten hervorheben.
Hinsichtlich der Finanzierung führt die Verwaltung aus, dass Gespräche mit der Sparkasse über ein mögliches Sponsoring der Maßnahme laufen. Der Stadtbaurat wird in der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses über den aktuellen Stand dieser Gespräche informieren. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage werden im Rahmen der Sitzung dargestellt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss der geplanten Gestaltung zustimmt.
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- 12Führung der Buslinie 254 im Abschnitt zwischen den Haltestellen Bahnhof West und Goetheplatz hier: Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 03.02.2005 nach § 7 der GO für den Rat der Stadt Gladbeck Beschluss 11/2005 des Stadtplanungs- und Bauausschusses vom 04.02.2005Zur Vorlage · 05/0459 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0459 befasst sich mit der Prüfung alternativer Linienwegführungen der Buslinie 254 im Abschnitt zwischen den Haltestellen Bahnhof West und Goetheplatz. Hintergrund der Untersuchung ist ein Antrag der SPD-Fraktion, die im Jahr 2002 geänderte Linienführung zurückzunehmen, um die Erreichbarkeit des St.-Barbara-Krankenhauses, des Lidl-Marktes sowie die Umsteigemöglichkeiten nach Rentfort zu verändern.
Im Rahmen der Untersuchung wurden fünf mögliche Streckenvarianten betrachtet: die Konrad-Adenauers-Allee, die Hermannstraße, die Mittelstraße, die Rentforter Straße sowie die Bottroper Straße. Während die aktuelle Führung über die Konrad-Adenauer-Allee zusammen mit anderen Linien eine Frequenz von 14 Bussen pro Stunde aufweist, nutzt die Hermannstraße eine Frequenz von 12 Bussen pro Stunde. Ein Linientausch zwischen der Linie 254 und der Linie 258 würde eine jährliche Mehrleistung von 1.300 Kilometern zur Folge haben.
Die Verwaltung empfiehlt, die Linie 254 künftig durch die Mittelstraße zu führen. Diese Strecke ist mit etwa 1.150 Metern die kürzeste Variante und würde im Vergleich zur Konrad-Adenauer-Allee eine jährliche Minderleistung von circa 8.266 Kilometern ermöglichen, was eine Kostenreduktion zur Folge hätte. Für diese Route ist die Einrichtung einer neuen Haltestelle vorgesehen. Die Wege über die Rentforter Straße und die Bottroper Straße werden aufgrund von baulichem Aufwand und Problemen am Willy-Brandt-Platz nicht weiterverfolgt. Der Beschluss sieht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, der Führung durch die Mittelstraße zuzustimmen und den Vorschlag zur Berücksichtigung im Nahverkehrsplan an den Kreis weiterzuleiten. Eine Umsetzung wäre zum Januar 2007 möglich.
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- 13Modellprojekt ÖPNV - 9. Baustufe / Buskaps hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 05/0467 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 9. Baustufe des Modellprojektes ÖPNV ist die Umrüstung mehrerer Haltestellen in Gladbeck vorgesehen. Die Vorlage des Ingenramtes zum Sachstandsbericht umfasst die Haltestellen Solbad, Oberhof, Erlengrund, Hartmannshof, Bahnübergang und Johowstraße. Für die Haltestellen Solbad, Erlengrund, Bahnübergang und Johowstraße ist die Schaffung von Warteflächen als Buskaps mit rotem Klinker sowie die Aufstellung von Wartehallen geplant. An der Haltestelle Oberhof sollen zwei Wartehallen errichtet werden, während für die Haltestelle Hartmannshof die Aufstellung einer Wartehalle vorgesehen ist.
Die Ausführungsplanung für die Haltestellen Solbad, Oberhof, Erlengrund und Hartmannshof wurde bereits im Juni 2002 beschlossen. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss soll im Rahmen der vorliegenden Vorlage der Ausführungsplanung für die Haltestellen Johowstraße und Bahnübergang zustimmen. Der Umbau der Anlagen ist für das Frühjahr geplant.
Da derzeit der Nahverkehrsplan des Kreises Recklinghausen fortgeschrieben wird, können mögliche Änderungen im Leistungsangebot für die Haltestellen Johowstraße und Solbad zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend benannt werden. Eine Entscheidung über die Durchführung der Umbaumaßnahmen an diesen beiden Standorten erfolgt nach der Festlegung des Buskonzepts für die Stadt Gladbeck, deren Beratung für das Frühjahr des Folgejahres vorgesehen ist. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf Ausgaben in Höhe von 171.000 Euro, wobei Zuschüsse in Höhe von 88.000 Euro zur Finanzierung bereitstehen.
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- 14Wohnbauflächenentwicklung / - vermarktung Wohnbauprojekt Hegestraße / Lottenstraße - Sachstandsbericht -Zur Vorlage · 05/0541 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Stadtplanungs- und Bauausschuss einen Sachstandsbericht zur Wohnbauflächenentwicklung im Bereich Hegestraße/Lottenstraße vor. Im Fokus der Untersuchung stehen zwei verschiedene Varianten der Flächenausdehnung.
Die erste Option umfasst lediglich die im Katasterplan schwarz umrandeten Flächen. Nach Gesprächen mit der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Bezirksregierung Münster ist eine Entwicklung in diesem Bereich mit den Zielen der Landschafts- und Gebietsentwicklungsplanung vereinbar, auch wenn die Flächen außerhalb des ausgewiesenen allgemeinen Siedlungsbereichs liegen. Für diese Variante ist keine Änderung des Gebietsentwicklungsplans (GEP) erforderlich.
Die zweite Option sieht die Einbeziehung der durch eine Strichlinie abgegrenzten Fläche vor. Diese Erweiterung wird als problematisch eingestuft, da sie den regionalen Grünzug tangieren würde, der als Korridor zwischen der Wohnbebauung der Hegestraße und dem INNOVA-Park Wiesenbusch dient. Eine entsprechende Änderung des GEP wäre notwendig, würde jedoch mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen und ist mit unsicheren Erfolgsaussichten verbunden. Zudem wäre ein Flächenausgleich an anderer Stelle im Stadtgebiet erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Untere Landschaftsbehörde und die Bezirksregierung um schriftliche Stellungnahmen zu beiden Alternativen zu bitten. Auf dieser Grundlage soll die genaue Abgrenzung des Baugebiets sowie das Bebauungs- und Erschließungskonzept in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern konkretisiert werden. Ziel ist die Vorbereitung eines Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplans.
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- 15Bahnprojekte in Gladbeck - Sachstandsbericht -Zur Vorlage · 05/0480 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 05/0480 informiert über den aktuellen Sachstand zur Entwicklung der Gladbecker Bahnhöfe, der Forum Bahnflächen sowie der Streckenausschreibung. Für die Stationen West, Zweckel und Ost stehen laut Angaben des Ministeriums Mittel in Höhe von etwa 2,75 Millionen Euro für Bahnsteige, Aufzüge und Rampen zur Verfügung. Zudem sind 0,8 Millionen Euro für eine Bahnsteigerhöhung in Zweckel sowie 0,4 Millionen Euro für den Haltepunkt Ost vorgesehen. Die bauliche Umsetzung wird für das Jahr 2007 angestrebt, wobei eine Fertigstellung bereits für 2006 erwartet wird.
Im Bereich der Bahnflächen umfasst das betroffene Areal rund 130.000 Quadratmeter. Die Deutsche Bahn AG bietet zudem eine Fläche von circa 6.000 Quadratmetern zum Kauf an. Für die Planungen werden Landesfördermittel in Höhe von etwa 20 Millionen Euro durch die BEG genutzt.
Hinsichtlich der Streckenausschreibung im Bereich Los B1 wurde das Leistungsvolumen von 1,55 Millionen Kilometern an die Nordwestbahn vergeben. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Jahre, wobei für die Linie RB 43 eine Dauer von zwei Jahren vorgesehen ist. Der Betriebsbeginn ist für Ende 2006 geplant. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 16Bebauungsplan Nr. 118 - Winkelstraße / An Klas Kotten Vorstellung der AusführungsplanungZur Vorlage · 05/0477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0477 des Ingenieuramtes dient der Vorstellung der Ausführungsplanung für den Bebauungsplan Nr. 118 im Bereich der Winkelstraße / An Klas Kotten. Im Rahmen eines Erschließungsvertrages mit einem privaten Unternehmen entsteht in diesem Gebiet ein neues Baugebiet. Nach der endgültigen Herstellung soll der neue Straßenabschnitt mit der Bezeichnung „An Klas Kotten“ in die Straßenbaulast und die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Gladbeck übergehen.
Die Planung sieht vor, den Bereich „An Klas Kotten“ als verkehrsberuhigte Zone auszubauen. Die neue Straßenfläche soll eine Breite von 9,00 Metern aufweisen, wobei eine Aufweitung auf 18,00 Meter im Bereich des Wendehammers vorgesehen ist. Zur Gestaltung der Fläche sind rotes Pflaster, Elemente aus Natursteinpflaster sowie eine mittig verlaufende, gepflasterte Entwässerungsrinne geplant. Durch die Anordnung von alternierenden Parkständen und Baumscheiben soll die Fahrgeschwindigkeit reduziert werden.
Mit den durch die Fertigstellung verbundenen jährlichen Unterhaltungs- und Betriebskosten wird ein Betrag von etwa 850 Euro veranschlagt. Der Entwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss der vorgestellten Ausführungsplanung zustimmt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt über diesen Betrag hinaus werden nicht ausgewiesen.
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- 17Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen 'Bahnverkehr in Gladbeck - Bahnhofsentwicklung, Bahnflächenforum und Streckenausschreibung'Zur Vorlage · 05/0453 · Mitteilungsvorlage
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Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 05/0453 beantragt, das Thema Bahnverkehr in Gladbeck als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 24. November 2005 festzusetzen. Im Zentrum des Antrags steht die Forderung nach einem Sachstandsbericht zu den Themen Bahnhofsentwicklung, Bahnflächenforum und Streckenausschreibung.
Hinsichtlich der Bahnhofsentwicklung bittet die Fraktion um Informationen zu den Verhandlungsergebnissen zwischen der Verwaltung und der Deutschen Bahn AG. Dabei sollen die aktuellen Ausbauentwürfe sowie die Investitionsplanung von Kommune, Land und Bahn erläutert werden, insbesondere im Hinblick auf den barrierefreien Ausbau der Haltepunkte.
Zum Bahnflächenforum wird eine Darstellung der ehemaligen Bahnflächen in Gladbeck sowie der entsprechenden Entwicklungszielvorstellungen angefordert. Die Stadt ist Teil des zweiten Pakets des Landes Nordrhein-Westfalen, wodurch die Entwicklung und Vermarktung von Brachflächen über die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft erfolgen kann.
Bezüglich der Streckenausschreibung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für die Linien RE 14 und RB 43 bittet die Fraktion um Informationen zu den Inhalten der Ausschreibung und deren Auswirkungen auf das lokale Angebot. Erfragt werden unter anderem Serviceleistungen wie Taktzeiten und Fahrzeugqualitäten sowie die Berücksichtigung von Empfehlungen zur Kursbuchstrecke 426. Zudem wird ein Zustandsbericht über das regionale Streckennetz sowie über angemeldete Investitionsmaßnahmen für Ausbauprogramme verlangt.
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- 18Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen 'Gladbeck mit dem Rad erleben - Fahrradrundkurse mit GPS-Unterstützung'Zur Vorlage · 05/0454 · Beschlussvorlage
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Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Stadtplanungs- und Bauausschuss einen Antrag gestellt, das Thema „Gladbeck mit dem Rad erleben – Fahrradrundkurse mit GPS-Unterstützung“ auf die Tagesordnung des Kulturausschusses zu setzen. Ziel des Antrags ist die Erweiterung des städtischen Freizeit- und Tourismusangebots durch die Digitalisierung bestehender und neuer Radrundkurse.
Der Antrag sieht vor, die vorhandenen Radfahrpläne der Stadtverwaltung für die Nutzung mit mobilen Navigationsgeräten aufzubereiten. Dabei sollen die Routen als digitaler GPS-Download zur Verfügung gestellt werden, um die Navigation durch Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie zu stadtgeschichtlich bedeutsamen Orten zu erleichtern. Zusätzlich sollen Informationen zu Sehenswürdigkeiten sowie die Einbindung lokaler Einzelhändler und Gastronomie ermöglicht werden.
Zur Überbrückung der technischen Hürden bei der Nutzung privater Geräte schlägt die Fraktion vor, geeignete Navigationsgeräte für einen Verleih zu erwerben. Als Vorbild dienen hierbei Konzepte aus anderen Städten. Für die Umsetzung des Vorhabens, die den Erwerb der Mietgeräte sowie die Digitalisierung der Routen umfasst, sollen Mittel in Höhe von 10.000 Euro aus dem Haushalt (HHST 1.61000.000.651600) genutzt werden. Der Beschlussentwurf beauftragt die Verwaltung, die Digitalisierung der Wege voranzutreiben und die Routen im Internet als Download anzubieten.
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- 19Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Fraktion Errichtung eines kostengünstigen Toilettenhäuschens im NordparkZur Vorlage · 05/0492 · Mitteilungsvorlage
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Die DKP-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 05/0492 einen Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt. Ziel des Antrags ist die Aufnahme eines Themas auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses.
Gegenstand des Antrags ist die Errichtung eines kostengünstigen Toilettenhäuschens im Nordpark. Die Fraktion führt an, dass die hygienischen Bedingungen im Park nicht den Anforderungen entsprechen. Insbesondere im Bereich des Spielplatzes sowie der Skaterbahn seien Stellen dokumentiert, an denen menschliche Ausscheidungsprodukte hinterlassen wurden.
Die Antragstellerin fordert den Ausschuss sowie die Verwaltung dazu auf, Maßnahmen zur Behebung dieser Situation zu ergreifen. In diesem Zusammenhang werden kostengünstige Vorschläge im Rahmen eines Sanierungskonzepts für das Naherholungsgebiet Nordpark erbeten.
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- 20Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Fraktion Situation der Mieter nach der Veräußerung der Viterra-WohnungenZur Vorlage · 05/0493 · Mitteilungsvorlage
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Die DKP-Fraktion hat für die Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 24. November 2005 einen Antrag gemäß § 7 der Geschäftsordnung gestellt. Gegenstand der Vorlage ist die Situation der Mieter nach der Veräußerung von Wohnungen der ehemaligen Viterra, insbesondere im Bereich Gladbeck-Süd.
Die Fraktion führt an, dass durch den Verkauf von Wohnungen sowie die Veräußerung des Unternehmens Viterra eine Unklarheit bei den Mietern entstanden sei. Es sei für die Bewohner nicht mehr nachvollziehbar, wer bei Instandhaltungsmaßnahmen als Ansprechpartner auf der Vermieterseite fungiert, was die Wahrnehmung von Mieterrechten erschwere. Die Fraktion bittet die Verwaltung daher um einen Bericht darüber, wie die Erreichbarkeit der Ansprechpartner für die Mieter künftig gewährleistet werden kann. Zudem wird die Prüfung vorgeschlagen, ob für einen befristeten Zeitraum eine Anlaufstelle für Mieter ehemaliger Viterra-Wohnungen im Stadtteil Brauck eingerichtet werden kann.
Des Weiteren fordert die Fraktion Informationen darüber an, ob und in welchem Umfang sogenannte Häuserblocks veräußert wurden. In diesem Zusammenhang wird auf die mögliche Gefahr von Eigenbedarfskündigungen bei langjährigen Mietern hingewiesen.
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- 21Beschlusscontrolling 1. Halbjahr 2005Zur Vorlage · 05/0450 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 05/0450 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht dient der Information des Stadtplanungs- und Bauausschusses über das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2005. Grundlage für diese Berichterstattung ist ein Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. September 1997. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse wurde dort einem Antrags- und Beschlusscontrolling zugestimmt, welches eine stichwortartige Kontrolle der Beschlüsse zweimal jährlich vorsieht.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss die beigefügte Beschlusskontrollliste für das erste Halbjahr 2005 zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Dokumentation dient der regelmäßigen Überprüfung der im Ausschuss getroffenen Entscheidungen im Rahmen des etablierten Kontrollverfahrens.
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- 22Haushalt 2006 hier: Haushaltsstellen des Dezernates IVZur Vorlage · 05/0451 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses am 24. November 2005 wurde eine Mitteilungsvorlage des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht zur Vorlage gebracht. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 05/0451 ist der Haushalt für das Jahr 2006, wobei der Fokus auf den Haushaltsstellen des Dezernates IV liegt.
Die Vorlage dient dazu, die von den Ämtern des Dezernates IV bewirtschafteten Haushaltsstellen darzustellen, welche in einer beigefügten Anlage detailliert aufgeführt sind. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die vorliegende Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss die Haushaltsvoranschläge der Ämter des Dezernates IV lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch den Stadtbaurat erstellt.
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- 23Projektberichte 2005Zur Vorlage · 05/0463 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 05/0463 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht dient der Information des Stadtplanungs- und Bauausschusses im Rahmen der Sitzung am 24. November 2005. Gegenstand der Vorlage sind Projektberichte, deren detaillierte Inhalte den beigefügten Anlagen zu entnehmen sind.
Aus den Angaben der Vorlage geht hervor, dass durch die vorgelegten Berichte keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Einnahmen oder Ausgaben in den Bereichen Verwaltungshaushalt oder Vermögenshaushalt zu verzeichnen. Es werden keine Personalkosten, Unterhaltskosten oder Finanzierungskosten aufgeführt, und es stehen keine zusätzlichen Haushaltsmittel für dieses Vorhaben zur Verfügung. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über den aktuellen Stand der Projekte im Zuständigkeitsbereich des Stadtbaurats.
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- 23.1Dringlichkeitsantrag nach § 48 (1), Satz 5, GO NRW 'Änderung des Flächennutzungsplans im Bereicht Bernskamp'
- 24Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 25Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 26Mitteilungen des Dezernenten
- 27Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 28Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 29Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 30Vergaben des Baudezernates ab 50.000 €nicht öffentlich
- 31Mitteilungen der Verwaltung hier Verschiedene Bauanträgenicht öffentlich
- 32Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 33Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 34Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich