Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 15.06.2026
- 5Sachstandsbericht Gladbecker TafelZur Vorlage · 26/0425 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0425 des Amts für Soziales und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit über den aktuellen Sachstand der Gladbecker Tafel. In der Sitzung am 7. September 2026 ist vorgesehen, dass die Mitglieder des Ausschusses den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan vorgesehen. Zudem wird keine wesentliche Klimarelevanz festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Die Vorlage wurde im Auftrag der Bürgermeisterin durch den zuständigen Beigeordneten erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
- 6Begleitung am Lebensende: Förderverein Hospizbewegung stellt sich vorZur Vorlage · 26/0351 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0351 des Amts für Soziales und Wohnen dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit. Hintergrund ist die Prüfung der Realisierbarkeit eines Tageshospizes in Gladbeck, die auf einen Antrag der Fraktionen von SPD und CDU im Rahmen der Haushaltsberatungen zurückgeht. Die Verwaltung untersucht dabei verschiedene Trägermodelle, geeignete Standorte sowie die finanziellen Auswirkungen und die Finanzierungsmöglichkeiten durch Krankenkassen.
Ein Tageshospiz soll als ergänzendes Angebot zur bestehenden Versorgungsinfrastruktur fungieren, die bereits durch den Hospiz-Verein Gladbeck e. V., ambulante Pflegedienste, das St. Barbara-Hospital sowie andere lokale Strukturen umfasst. Ziel des Angebots ist die Unterstützung von Menschen in der letzten Lebensphase sowie die Entlastung der Angehörigen.
Im Rahmen der Sitzung erhält der Förderverein Hospizbewegung Gladbeck e. V. die Möglichkeit, sich als Verein vorzustellen und einen ersten Konzeptstand zu präsentieren. Die Verwaltung begleitet den weiteren Austausch und bereitet die Bildung einer Arbeitsgruppe vor, um Fragen zu Trägerstrukturen, Kooperationen und Standorten fachlich einzuordnen. Mit der vorliegenden Vorlage ist keine Entscheidung über die endgültige Einrichtung, die Trägerschaft oder die Finanzierung des Tageshospizes verbunden. Es entstehen durch diesen Vorgang keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
- 7Der Lotse im Haus der sozialen Leistungen - Aufgaben und Vorstellung von Martin ReberZur Vorlage · 26/0362 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0362 des Amts für Soziales und Wohnen dient der Kenntnisnahme über die Aufgaben und die personelle Neubesetzung der Lotsenfunktion im Haus der sozialen Leistungen in Gladbeck. Seit Januar 2026 übernimmt ein neuer Mitarbeiter die Aufgabe des Lotsen, welche organisatorisch im Stadtamt 50 angesiedelt ist.
Das Konzept der Häuser der sozialen Leistungen zielt darauf ab, kommunale Leistungen der Daseinsvorsorge an einem zentralen Ort zu bündeln, um den Zugang zu Angeboten zu erleichtern. Die Funktion des Lotsen besteht darin, als Wegweiser bei Fragen und Problemlagen zu agieren. Zu den Kernaufgaben gehören die Kundenorientierung durch Zuhören und die Klärung von Zuständigkeiten, um Ratsuchende an die passgenauen Anlaufstellen zu vermitteln. Dies umfasst auch die Unterstützung beim Erstkontakt zu externen Stellen wie Wohlfahrtsverbänden, dem Kreis Recklinghausen oder Krankenhäusern.
Zudem übernimmt der Lotse eine koordinierende Rolle für interne und externe Akteure durch Netzwerkarbeit und den Austausch mit Fachdiensten, etwa dem Jobcenter oder dem Gesundheitsamt. Im Bereich der Wohnungslosenhilfe wurde zudem ein Netzwerk etabliert, das sich halbjährlich trifft, um die Zusammenarbeit zwischen Beteiligten wie der Suchtberatung, der Polizei und dem Ordnungsamt zu fördern. Die Funktion des Lotsen ist ausdrücklich nicht als Sachbearbeitung definiert; er trifft keine Entscheidungen über Sozialleistungen und besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber den beteiligten Stellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
- 8Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz zum 01.07.2026Zur Vorlage · 26/0355 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz zum 1. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Soziales und Wohnen informiert über die damit verbundenen Änderungen in der Leistungsgrundlage. Die Neuregelung sieht vor, die Leistung künftig als Grundsicherungsgeld zu bezeichnen und den Vermittlungsvorrang gesetzlich zu verankern. Dabei steht die direkte Arbeitsvermittlung im Fokus, sofern keine Qualifizierungsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung der Beschäftigung erforderlich sind.
Die Reform sieht vor, dass leistungsberechtigte Personen ihre Arbeitskraft grundsätzlich im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung einsetzen müssen, sofern dies zumutbar ist. Für die Betreuung von Kindern gilt eine Anpassung der Zumutbarkeitsschwelle: Ab dem 14. Lebensmonat wird die Teilnahme an Maßnahmen oder die Aufnahme einer Arbeit grundsätzlich als zumutbar eingestuft, sofern eine Kinderbetreuung gewährleistet ist.
Hinsichtlich der Sanktionen sieht die Neuregelung bei Pflichtverletzungen, wie dem Fehlen bei Terminen, Kürzungen des Regelbedarfs vor. Bei wiederholtem Versäumen von Meldebescheiden kann der Leistungsanspruch entfallen, wobei die Kosten für Unterkunft und Heizung in einem Monat nach dem Wegfall des Anspruchs weiterhin direkt an die Vermieter gezahlt werden.
Die bisherige Vermögenskarenzzeit entfällt und wird durch altersabhängige Vermögensfreibeträge ersetzt. Diese liegen bei 5.000 Euro für Personen unter 30 Jahren, 10.000 Euro ab dem 31. Lebensjahr, 12.500 Euro ab dem 41. Lebensjahr und 20.000 Euro ab dem 51. Lebensjahr. Zudem wird die Übernahme von Wohnkosten begrenzt: Kosten, die das 1,5-fache der örtlichen Angemessenheitsgrenze übersteigen, müssen von den Leistungsberechtigten selbst getragen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
- 9Seniorenarbeit in GladbeckZur Vorlage · 26/0354 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0354 des Amtes für Soziales und Wohnen dient der Kenntnisnahme über die aktuelle Seniorenarbeit in Gladbeck. Die Seniorenberatung agiert dabei auf Basis gesetzlicher Vorgaben und bietet über das Beratungs- und Infocenter Pflege (BiP) trägerunabhängige Unterstützung für pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige an. Das Spektrum der Beratung umfasst Themen wie Wohnen im Alter, Unterstützung bei Anträgen, Gesundheitsförderung sowie rechtliche Informationen.
Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Förderung der sozialen Teilhabe und der Prävention von Einsamkeit. Zu den Angeboten gehören unter anderem eine wöchentliche Sitzgymnastik im Fritz-Lange-Haus sowie die Betreuung durch drei städtische Begegnungsstätten. Die Seniorenbüros Nord und Süd ergänzen dieses Angebot durch wohnortnahe Beratungs- und Begegnungsangebote in den Stadtteilen.
Ein wesentlicher Bestandteil sind monatliche Großveranstaltungen im Fritz-Lange-Haus, die aufgrund der hohen Nachfrage teilweise durch Doppeltermine erweitert wurden. Weitere spezifische Angebote sind das Weihnachtskonzert in der Stadthalle sowie eine Heiligabendfeier. Die Seniorenberatung arbeitet hierbei eng mit dem Seniorenbeirat zusammen. Zudem beteiligt sich die Stadt an dem Projekt „Herzenswunschbox“, bei dem in Apotheken und Seniorenbüros Wünsche nach Gemeinschaft und Unterstützung gesammelt werden, um diese in die weitere Seniorenarbeit zu integrieren. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
- 10Sachstandsbericht zur organisatorischen, technischen und personellen Umsetzbarkeit der Einführung der Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)Zur Vorlage · 26/0352 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Ziel der Vorlage ist die Information über die organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für eine mögliche Einführung der Karte, die spätestens zum 1. Januar 2027 erfolgen könnte.
Die rechtliche Grundlage bildet die Bezahlkartenverordnung Nordrhein-Westfalen, die den Kommunen über eine Opt-out-Regelung den Verzicht auf die Karte ermöglicht. In Nordrhein-Westfalen zeigt sich ein heterogenes Bild: Während viele Kommunen, darunter auch Städte wie Dortmund oder Bochum, auf die Einführung verzichtet haben, führen andere wie Essen oder Duisburg die Karte schrittweise ein. Auch im Kreis Recklinghausen gibt es unterschiedliche Ansätze; Gladbeck nutzt derzeit die Opt-out-Regelung, während andere kreisangehörige Städte die Karte bereits eingeführt haben oder die Einführung vorbereiten.
Aus den Erfahrungen anderer Kommunen geht hervor, dass die Einführungsphase mit einem hohen organisatorischen Aufwand für die technische Infrastruktur, die Schulung von Personal und die Anpassung von Fachverfahren verbunden ist. Im laufenden Betrieb werden bislang keine gravierenden Probleme gemeldet. Technisch gilt die Umsetzung als machbar, wobei die Kosten für IT-Schnittstellen und internen Aufwand von der Kommune selbst zu tragen sind. Für den Leistungsbereich AsylbLG in Gladbeck stellt die Einführung eine zusätzliche Aufgabe dar, die neben dem laufenden Betrieb und bestehenden Bearbeitungsrückständen zu bewältigen wäre.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
- 11Self-Scan-Automaten JobcenterZur Vorlage · 26/0349 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit am 7. September 2026 wird über den aktuellen Sachstand zur Einführung eines Self-Scan-Automaten in der Bezirksstelle Gladbeck des Jobcenters Kreis Recklinghausen berichtet. Die Grundlage für diese Information bildet ein Antrag der BIG-Ratsfraktion, der bereits in der Sitzung des Ausschusses am 15. Juni 2026 beraten wurde.
Die Verwaltung hatte im Rahmen der vorangegangenen Beratung zugesichert, den Ausschuss über den Fortschritt der Angelegenheit in der darauffolgenden Sitzung zu informieren. Der vorliegende Bericht dient der mündlichen Information durch die Verwaltung. Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Aus finanzieller Sicht sind für das Vorhaben keine Auswirkungen verzeichnet. Zudem wird die Vorlage als nicht klimarelevant eingestuft, weshalb keine Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
- 12Zuschüsse 2026: Begegnungsstätte für Seniorinnen und SeniorenZur Vorlage · 26/0348 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0348 des Amts für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2026 zur Unterhaltung von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren. Im Rahmen des Ergebnisplans 2026 sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, Mittel in Höhe von insgesamt 20.685 Euro vorgesehen.
Die Verteilung dieser finanziellen Mittel an die Träger der freien Wohlfahrtspflege erfolgt auf Basis eines festgelegten Punktesystems. Dabei werden die Art sowie die Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Die konkrete Aufteilung der genannten Summe ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage detailliert aufgeführt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Träger der freien Wohlfahrtspflege den Gesamtzuschuss in Höhe von 20.685 Euro erhalten und die Ausschussmitglieder die Verteilung der Mittel gemäß der vorliegenden Anlage festlegen. Für die Durchführung dieser Maßnahme sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Ergebnisplan vorhanden. Eine wesentliche Klimarelevanz der Maßnahme wurde nicht festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung durchgeführt werden musste. Der zuständige Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit ist für die Entscheidung zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
- 13Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2026Zur Vorlage · 26/0347 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 26/0347 des Amts für Soziales und Wohnen dient der Information des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2026.
Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses die beigefügte Beschlusskontrollliste zur Kenntnis nehmen. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen und keine wesentliche Klimarelevanz vorliegt, weshalb keine Alternativenprüfung durchgeführt wurde. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten erstellt und ist für die Sitzung des Ausschusses am 7. September 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Senioren, Soziales und Gesundheit
- 14Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 15Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 16Mitteilungen des Dezernenten