Zuschüsse 2026: Begegnungsstätte für Seniorinnen und Senioren
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0348 des Amts für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2026 zur Unterhaltung von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren. Im Rahmen des Ergebnisplans 2026 sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, Mittel in Höhe von insgesamt 20.685 Euro vorgesehen.
Die Verteilung dieser finanziellen Mittel an die Träger der freien Wohlfahrtspflege erfolgt auf Basis eines festgelegten Punktesystems. Dabei werden die Art sowie die Anzahl der von den verschiedenen Trägern unterhaltenen Begegnungsstätten berücksichtigt. Die konkrete Aufteilung der genannten Summe ist in einer der Vorlage beigefügten Anlage detailliert aufgeführt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Träger der freien Wohlfahrtspflege den Gesamtzuschuss in Höhe von 20.685 Euro erhalten und die Ausschussmitglieder die Verteilung der Mittel gemäß der vorliegenden Anlage festlegen. Für die Durchführung dieser Maßnahme sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Ergebnisplan vorhanden. Eine wesentliche Klimarelevanz der Maßnahme wurde nicht festgestellt, weshalb keine Alternativenprüfung durchgeführt werden musste. Der zuständige Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit ist für die Entscheidung zuständig.
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Beratungsfolge
- 07.09.2026anstehend