Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 08.06.2026
- 5Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0392 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine umfassende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage (Nr. 26/0392) ersetzt die bestehende Verordnung, deren Kern aus dem Jahr 2000 stammt, durch eine strukturell und inhaltlich überarbeitete Fassung. Ziel der Neufassung ist es, die Regelungen an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, die Rechtsprechung sowie veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten im öffentlichen Raum anzuplagern und die Rechtsklarheit für die Verwaltung zu erhöhen.
Die Überarbeitung umfasst verschiedene Regelungsbereiche. Im Bereich der Tierhaltung werden Vorgaben zur Beaufsichtigung von Hunden sowie eine Anleinpflicht in sensiblen Bereichen präzisiert. Zudem wird ein Verbot der Taubenfütterung aufgenommen, um Verunreinigungen und Schädlingsbefall zu vermeiden. Die Vorschriften zum Umgang mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen werden dahingehend angepasst, dass Schäden an städtischen Einrichtungen und Umweltbelastungen vermieden werden sollen. Auch die Regelungen zur Plakatierung und Werbung sowie die Bestimmungen für Straßenkünstler werden konkretisiert, um ein geordnetes Stadtbild zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu reduzieren. Zudem werden Anforderungen an die Durchführung von Brauchtumsfeuern hinsichtlich Brandschutz und Umweltschutz in die Verordnung aufgenommen. Die Regelung zur Kastrationspflicht von Freigängerkatzen wurde nicht übernommen, da diese bereits durch eine kreisweite Verordnung des Kreises Recklinghausen geregelt ist. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Neufassung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
Zur Vorlage · 26/0392 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine umfassende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage (Nr. 26/0392) ersetzt die bestehende Verordnung, deren Kern aus dem Jahr 2000 stammt, durch eine strukturell und inhaltlich überarbeitete Fassung. Ziel der Neufassung ist es, die Regelungen an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, die Rechtsprechung sowie veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten im öffentlichen Raum anzuplagern und die Rechtsklarheit für die Verwaltung zu erhöhen.
Die Überarbeitung umfasst verschiedene Regelungsbereiche. Im Bereich der Tierhaltung werden Vorgaben zur Beaufsichtigung von Hunden sowie eine Anleinpflicht in sensiblen Bereichen präzisiert. Zudem wird ein Verbot der Taubenfütterung aufgenommen, um Verunreinigungen und Schädlingsbefall zu vermeiden. Die Vorschriften zum Umgang mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen werden dahingehend angepasst, dass Schäden an städtischen Einrichtungen und Umweltbelastungen vermieden werden sollen. Auch die Regelungen zur Plakatierung und Werbung sowie die Bestimmungen für Straßenkünstler werden konkretisiert, um ein geordnetes Stadtbild zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu reduzieren. Zudem werden Anforderungen an die Durchführung von Brauchtumsfeuern hinsichtlich Brandschutz und Umweltschutz in die Verordnung aufgenommen. Die Regelung zur Kastrationspflicht von Freigängerkatzen wurde nicht übernommen, da diese bereits durch eine kreisweite Verordnung des Kreises Recklinghausen geregelt ist. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Neufassung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
Zur Vorlage · 26/0392 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine umfassende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage (Nr. 26/0392) ersetzt die bestehende Verordnung, deren Kern aus dem Jahr 2000 stammt, durch eine strukturell und inhaltlich überarbeitete Fassung. Ziel der Neufassung ist es, die Regelungen an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, die Rechtsprechung sowie veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten im öffentlichen Raum anzuplagern und die Rechtsklarheit für die Verwaltung zu erhöhen.
Die Überarbeitung umfasst verschiedene Regelungsbereiche. Im Bereich der Tierhaltung werden Vorgaben zur Beaufsichtigung von Hunden sowie eine Anleinpflicht in sensiblen Bereichen präzisiert. Zudem wird ein Verbot der Taubenfütterung aufgenommen, um Verunreinigungen und Schädlingsbefall zu vermeiden. Die Vorschriften zum Umgang mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen werden dahingehend angepasst, dass Schäden an städtischen Einrichtungen und Umweltbelastungen vermieden werden sollen. Auch die Regelungen zur Plakatierung und Werbung sowie die Bestimmungen für Straßenkünstler werden konkretisiert, um ein geordnetes Stadtbild zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu reduzieren. Zudem werden Anforderungen an die Durchführung von Brauchtumsfeuern hinsichtlich Brandschutz und Umweltschutz in die Verordnung aufgenommen. Die Regelung zur Kastrationspflicht von Freigängerkatzen wurde nicht übernommen, da diese bereits durch eine kreisweite Verordnung des Kreises Recklinghausen geregelt ist. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Neufassung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
Zur Vorlage · 26/0392 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für öffentliche Ordnung hat eine umfassende Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vorgelegt. Die vorliegende Beschlussvorlage (Nr. 26/0392) ersetzt die bestehende Verordnung, deren Kern aus dem Jahr 2000 stammt, durch eine strukturell und inhaltlich überarbeitete Fassung. Ziel der Neufassung ist es, die Regelungen an aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen, die Rechtsprechung sowie veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten im öffentlichen Raum anzuplagern und die Rechtsklarheit für die Verwaltung zu erhöhen.
Die Überarbeitung umfasst verschiedene Regelungsbereiche. Im Bereich der Tierhaltung werden Vorgaben zur Beaufsichtigung von Hunden sowie eine Anleinpflicht in sensiblen Bereichen präzisiert. Zudem wird ein Verbot der Taubenfütterung aufgenommen, um Verunreinigungen und Schädlingsbefall zu vermeiden. Die Vorschriften zum Umgang mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen werden dahingehend angepasst, dass Schäden an städtischen Einrichtungen und Umweltbelastungen vermieden werden sollen. Auch die Regelungen zur Plakatierung und Werbung sowie die Bestimmungen für Straßenkünstler werden konkretisiert, um ein geordnetes Stadtbild zu gewährleisten und Nutzungskonflikte zu reduzieren. Zudem werden Anforderungen an die Durchführung von Brauchtumsfeuern hinsichtlich Brandschutz und Umweltschutz in die Verordnung aufgenommen. Die Regelung zur Kastrationspflicht von Freigängerkatzen wurde nicht übernommen, da diese bereits durch eine kreisweite Verordnung des Kreises Recklinghausen geregelt ist. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Neufassung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 6Einführung einer digitalen Unterstützung für die Einsatzführung der Feuerwehr (Rescue Tablet)Zur Vorlage · 26/0394 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr eine Mitteilungsvorlage zur Einführung einer digitalen Unterstützung für die Einsatzführung der Feuerwehr vorgelegt. Das System, bezeichnet als Rescue Tablet, wird in der Feuerwehr Gladbeck bereits im Rahmen eines Pilotbetriebs mit fünf Endgeräten eingesetzt. Ziel der Erweiterung ist die Schaffung einer einheitlichen digitalen Informationsplattform für alle Führungskräfte.
Das System arbeitet über das Mobilfunknetz und ermöglicht die Bereitstellung von einsatzrelevanten Informationen in Echtzeit. Dadurch können Einsatzlagen, Standorte von Fahrzeugen und Kräften sowie Informationen zu Straßensperrungen oder Gefahrenschwerpunkten digital übermittelt werden. Die Verwaltung führt aus, dass durch die digitale Übertragung der Funkverkehr reduziert und die Dokumentation der Einsatzvorgänge rechtssicher gestaltet wird. Zudem soll der Informationsaustausch mit der Kreisleitstelle Recklinghausen verbessert werden.
Auf Basis der Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb ist ein Ausbau der Ausstattung vorgesehen. Hierfür wurden für den Haushalt 2027 entsprechende Mittel angemeldet, um die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr schrittweise mit Endgeräten auszustatten. Die Kosten pro Gerät belaufen sich auf etwa 1.700 Euro inklusive Zubehör, zuzüglich jährlicher Lizenzkosten von 150 Euro pro Gerät. Für den weiteren Ausbau sind im Rahmen der Ergebnisrechnung einmalige Aufwendungen von circa 34.000 Euro veranschlagt. Der Ausschuss soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 7Testbetrieb eines automatisierten drohnengestützten Fernerkundungssystem zur Einsatzplanung und Einsatzführung der FeuerwehrZur Vorlage · 26/0395 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr eine Mitteilungsvorlage zum geplanten Testbetrieb eines automatisierten, drohnengestützten Fernerkundungssystems vor. Ziel des Vorhabens ist es, die Einsatzplanung und Einsatzführung der Feuerwehr durch die Bereitstellung von Live-Bildern zu unterstützen. Die Drohne soll bereits während der Anfahrt der Einsatzkräfte hochauflösende Aufnahmen sowie Wärmebilder der Einsatzstelle liefern, um eine frühzeitige Lagebeurteilung zu ermöglichen.
Im Rahmen des dreimonatigen Probebetriebs soll eine automatisierte Drohne der Firma Skyflow auf dem Turm der Hauptfeuer- und Rettungswache in Gladbeck stationiert werden. Der Flugbetrieb ist für die Werktage von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr vorgesehen. Im Alarmfall erfolgt der Start innerhalb von 30 Sekunden, wobei die Steuerung über eine externe Flugleitstelle erfolgt. Zur Sicherheit ist das System mit einem Fallschirmsystem ausgestattet. Die Bilder werden direkt in das Einsatzführungssystem der Feuerwehr übertragen.
Die Kosten für den Erprobungsbetrieb belaufen sich auf circa 13.387,50 Euro inklusive Umsatzsteuer. Für einen dauerhaften 24-Stunden-Betrieb werden nach aktuellen Schätzungen jährliche Kosten von etwa 120.000 Euro veranschlagt. Die Verwaltung plant, die Erfahrungen aus dem Testzeitraum fachlich auszuwerten und dem Ausschuss anschließend darüber zu berichten. Der Beschlussentwurf sieht die Kenntnisnahme der Vorlage durch den Ausschuss vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 8Information über die Beauftragung einer umfassenden Risiko- und GefahrenanalyseZur Vorlage · 26/0396 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Weiterentwicklung des kommunalen Krisenmanagements die Erstellung einer umfassenden Risiko- und Gefahrenanalyse sowie eines Hochwasser- und Starkregenalarmplans beauftragt. Die Analyse dient als Planungsinstrument, um Gefährdungen systematisch zu erfassen, deren Auswirkungen auf die Bevölkerung, die Verwaltung und die kritische Infrastruktur zu bewerten und daraus Maßnahmen abzuleiten.
Im Fokus der Untersuchung stehen verschiedene Gefährdungslagen, darunter Starkregen- und Hochwasserereignisse, flächendeckende Stromausfälle, Cyberangriffe auf die IT der Stadtverwaltung, Pandemien, Energiemangellagen sowie Terror- und Amoklagen. Ziel ist die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs, der als Instrumentarium für die Reaktion auf unterschiedliche Krisenszenarien fungieren soll.
Die Beauftragung erfolgte über ein öffentliches Vergabeverfahren nach § 75a GO NRW. Der Zuschlag für die Durchführung der Analyse wurde an ein Beratungsunternehmen aus Köln vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf 118.452,30 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Kosten sind als einmaliger Aufwand in der Ergebnisrechnung vorgesehen.
Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), der derzeit rund 70 Mitarbeiter aus verschiedenen Fachbereichen umfasst, wurde in den vergangenen Jahren personell und organisatorisch optimiert. Die Ergebnisse der neuen Analyse sollen künftig als Grundlage für die strategische Weiterentwicklung des Krisenmanagements sowie für politische Entscheidungen im Bereich der Gefahrenvorsorge dienen. Der Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S.1 GO NRW Verlängerung des Mietvertrages für die semistationäre GeschwindigkeitsmessanlageZur Vorlage · 26/0397 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0397 des Amts für öffentliche Ordnung befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Verlängerung des Mietvertrages für die semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage „Carsten“. Die Entscheidung wurde bereits am 15. Juli 2026 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied getroffen und soll nun förmlich bestätigt werden.
Die Mietverlängerung soll ab dem 1. August 2026 für weitere zwei Jahre erfolgen. Die Verwaltung begründet das Mietmodell gegenüber einer Anschaffung mit der Vermeidung hoher Einmalinvestitionen von etwa 300.000 Euro sowie der Reduzierung von Risiken. In den vergangenen zwei Jahren fielen durch Vandalismus und Fremdeinwirkung Schäden in Höhe von circa 25.000 Euro an der Anlage an. Durch das Mietverhältnis übernimmt der Anbieter die Wartung, die Bereitstellung von Ersatzgeräten sowie die Abwicklung von Reparaturen und Versicherungen. Zudem wird durch die Miete die technische Aktualität der Anlage sichergestellt.
Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen erhöht sich der monatliche Mietzins von bisher rund 9.300 Euro auf etwa 9.700 Euro. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Notwendigkeit, eine nahtlose Fortführung der Verkehrsüberwachung zu gewährleisten, da die nächste Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr erst Ende August 2026 stattfindet. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
Zur Vorlage · 26/0397 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0397 des Amts für öffentliche Ordnung befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Verlängerung des Mietvertrages für die semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage „Carsten“. Die Entscheidung wurde bereits am 15. Juli 2026 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied getroffen und soll nun förmlich bestätigt werden.
Die Mietverlängerung soll ab dem 1. August 2026 für weitere zwei Jahre erfolgen. Die Verwaltung begründet das Mietmodell gegenüber einer Anschaffung mit der Vermeidung hoher Einmalinvestitionen von etwa 300.000 Euro sowie der Reduzierung von Risiken. In den vergangenen zwei Jahren fielen durch Vandalismus und Fremdeinwirkung Schäden in Höhe von circa 25.000 Euro an der Anlage an. Durch das Mietverhältnis übernimmt der Anbieter die Wartung, die Bereitstellung von Ersatzgeräten sowie die Abwicklung von Reparaturen und Versicherungen. Zudem wird durch die Miete die technische Aktualität der Anlage sichergestellt.
Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen erhöht sich der monatliche Mietzins von bisher rund 9.300 Euro auf etwa 9.700 Euro. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Notwendigkeit, eine nahtlose Fortführung der Verkehrsüberwachung zu gewährleisten, da die nächste Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr erst Ende August 2026 stattfindet. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
Zur Vorlage · 26/0397 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0397 des Amts für öffentliche Ordnung befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Verlängerung des Mietvertrages für die semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage „Carsten“. Die Entscheidung wurde bereits am 15. Juli 2026 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied getroffen und soll nun förmlich bestätigt werden.
Die Mietverlängerung soll ab dem 1. August 2026 für weitere zwei Jahre erfolgen. Die Verwaltung begründet das Mietmodell gegenüber einer Anschaffung mit der Vermeidung hoher Einmalinvestitionen von etwa 300.000 Euro sowie der Reduzierung von Risiken. In den vergangenen zwei Jahren fielen durch Vandalismus und Fremdeinwirkung Schäden in Höhe von circa 25.000 Euro an der Anlage an. Durch das Mietverhältnis übernimmt der Anbieter die Wartung, die Bereitstellung von Ersatzgeräten sowie die Abwicklung von Reparaturen und Versicherungen. Zudem wird durch die Miete die technische Aktualität der Anlage sichergestellt.
Aufgrund allgemeiner Preissteigerungen erhöht sich der monatliche Mietzins von bisher rund 9.300 Euro auf etwa 9.700 Euro. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der Notwendigkeit, eine nahtlose Fortführung der Verkehrsüberwachung zu gewährleisten, da die nächste Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr erst Ende August 2026 stattfindet. Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der bereits getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 10.1Steinstr. 72 - SachstandsberichtZur Vorlage · 26/0398 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 26/0398 des Amts für öffentliche Ordnung informiert den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr über den aktuellen Sachstand zur Immobilie in der Steinstraße 72. Seit der letzten Berichterstattung im März 2026 dokumentierte der Kommunale Ordnungsdienst 20 Vorgänge mit Bezug zu diesem Objekt. Davon führten sieben Einsätze zu konkreten Maßnahmen vor Ort, während bei fünf Kontrollen keine Verstöße festgestellt werden konnten. Acht weitere Vorfälle betrafen Ersuche der Eigentümerseite bezüglich privater Abschleppmaßnahmen oder Parkverstößen im ruhenden Verkehr. Die Verwaltung beschreibt die Situation als punktuelle, wiederkehrende Problemlage mit Schwerpunkten bei Lärmbeschwerden und Personenansammlungen. Ein dauerhafter ordnungswidriger Zustand lässt sich derzeit nicht ableiten, da festgestellte Störungen durch Ansprache beendet werden konnten. Der Ordnungsdienst wird die Örtlichkeit weiterhin beobachten.
Parallel dazu setzt die Eigentümergemeinschaft einen privaten Sicherheitsdienst zur Überwachung des Objekts ein. Dieser ist täglich von 20:00 Uhr bis 01:00 Uhr im Einsatz. Seit der letzten Berichterstattung wurden 29 Ruhestörungen dokumentiert, wobei 25 Personen ermahnt und zwei Bußgelder in Höhe von jeweils 125,00 Euro verhängt wurden. Laut Bericht trägt die Durchsetzung der Hausordnung zu einer Verbesserung des Erscheinungsbildes bei. So werden die Laubengänge und Parkflächen zunehmens ordnungsgemäß genutzt, Gegenstände werden nicht mehr an Brüstungen gelagert und Satellitenschüsseln wurden weitgehend entfernt. Der Ausschuss wird den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.08.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr
- 10.2Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der BiG-Ratsfraktion - Sachstandsbericht und Fragenkatalog zur Immobilie Steinstraße 72 -
- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen der Dezernentin
- 14Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 15Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 16Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 08.06.2026nicht öffentlich
- 17Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 18Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 19Mitteilungen der Dezernentinnicht öffentlich