Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner:innen nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 11.06.2026
- 5Störungen im Streckenbetrieb auf der Bahnlinie Essen - Gladbeck - Dorsten | Reaktionen auf die Resolution des Rates vom 11.02.2026Zur Vorlage · 26/0390 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen am 3. September 2026 wird über den aktuellen Sachstand zu den Störungen im Streckenbetrieb auf der Bahnlinie Essen – Gladbeck – Dorsten berichtet. Die Vorlage bezieht sich auf die Reaktionen der Verwaltung auf eine Resolution des Rates vom 11. Februar 2026, die sich mit den anhaltenden Streckensperrungen und Zugausfällen auf der Verbindung Essen Hauptbahnhof – Bottrop Hauptbahnhof befasste.
Im Rahmen dieser Resolution wurden entsprechende Schreiben an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, die beteiligten Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio und Rhein-Ruhr-Bahn, die DB InfraGo sowie an das Land Nordrhein-Westfalen übermittelt. Ein aktueller Fokus liegt auf der Mitteilung der Rhein-Ruhr-Bahn über Zugausfälle bei Temperaturen ab 26 Grad Celsius. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Sicherstellung einer hohen Verlässlichkeit und die Verbesserung der Betriebsqualität für die Stärkung des Schienennahverkehrs als Alternative zum Pkw notwendig sind. Die Stadt steht hierzu im Austausch mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr sowie mit der Rhein-Ruhr-Bahn als dienstleistendem Verkehrsunternehmen. Der Ausschuss soll den vorliegenden Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 6Innenentwicklungskonzept der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0365 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck ein Innenentwicklungskonzept zur Beschlussfassung vor. Das Konzept basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Stadtplanung, Umweltschutz, Klima und Mobilität aus dem Jahr 2022. Ziel der Vorlage ist es, die Innenentwicklung und Umnutzung von Bestandsflächen zu fördern, um den Bedarf an angemessenem Wohnraum zu decken und den Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ umzusetzen.
Das vorliegende Konzept wurde durch ein externes Planungsbüro erarbeitet und umfasst eine systematische Untersuchung des gesamten Stadtgebiets. Dabei wurden verschiedene Stadtraumtypen analysiert und potenzielle Flächen für die Nachverdichtung identifiziert, wie etwa Baulücken, Blockinnenbereiche oder Konversionsflächen. Die Eignung dieser Flächen wurde anhand von Kriterien wie Planungsrecht und Erreichbarkeit der sozialen Infrastruktur sowie möglicher Konflikte mit dem Naturschutz geprüft und in Kategorien eingestuft. In die Erarbeitung flossen zudem Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Fraktionen sowie der Wohnungswirtschaft ein.
Der vorgesehene Umsetzungsfahrplan sieht unter anderem die Etablierung eines Innenentwicklungsmanagements in der Abteilung Stadtplanung, die Entwicklung eines Baulandmodells sowie die Prüfung einer möglichen Stadtentwicklungsgesellschaft vor. Das Konzept dient als strategisches Steuerungsinstrument für die Baulandentwicklung und bildet die fachliche Grundlage für bauleitplanerische Abwägungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, das Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept festzulegen und die Verwaltung mit der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
Zur Vorlage · 26/0365 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck ein Innenentwicklungskonzept zur Beschlussfassung vor. Das Konzept basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Stadtplanung, Umweltschutz, Klima und Mobilität aus dem Jahr 2022. Ziel der Vorlage ist es, die Innenentwicklung und Umnutzung von Bestandsflächen zu fördern, um den Bedarf an angemessenem Wohnraum zu decken und den Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ umzusetzen.
Das vorliegende Konzept wurde durch ein externes Planungsbüro erarbeitet und umfasst eine systematische Untersuchung des gesamten Stadtgebiets. Dabei wurden verschiedene Stadtraumtypen analysiert und potenzielle Flächen für die Nachverdichtung identifiziert, wie etwa Baulücken, Blockinnenbereiche oder Konversionsflächen. Die Eignung dieser Flächen wurde anhand von Kriterien wie Planungsrecht und Erreichbarkeit der sozialen Infrastruktur sowie möglicher Konflikte mit dem Naturschutz geprüft und in Kategorien eingestuft. In die Erarbeitung flossen zudem Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Fraktionen sowie der Wohnungswirtschaft ein.
Der vorgesehene Umsetzungsfahrplan sieht unter anderem die Etablierung eines Innenentwicklungsmanagements in der Abteilung Stadtplanung, die Entwicklung eines Baulandmodells sowie die Prüfung einer möglichen Stadtentwicklungsgesellschaft vor. Das Konzept dient als strategisches Steuerungsinstrument für die Baulandentwicklung und bildet die fachliche Grundlage für bauleitplanerische Abwägungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, das Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept festzulegen und die Verwaltung mit der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
Zur Vorlage · 26/0365 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck ein Innenentwicklungskonzept zur Beschlussfassung vor. Das Konzept basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Stadtplanung, Umweltschutz, Klima und Mobilität aus dem Jahr 2022. Ziel der Vorlage ist es, die Innenentwicklung und Umnutzung von Bestandsflächen zu fördern, um den Bedarf an angemessenem Wohnraum zu decken und den Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ umzusetzen.
Das vorliegende Konzept wurde durch ein externes Planungsbüro erarbeitet und umfasst eine systematische Untersuchung des gesamten Stadtgebiets. Dabei wurden verschiedene Stadtraumtypen analysiert und potenzielle Flächen für die Nachverdichtung identifiziert, wie etwa Baulücken, Blockinnenbereiche oder Konversionsflächen. Die Eignung dieser Flächen wurde anhand von Kriterien wie Planungsrecht und Erreichbarkeit der sozialen Infrastruktur sowie möglicher Konflikte mit dem Naturschutz geprüft und in Kategorien eingestuft. In die Erarbeitung flossen zudem Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Fraktionen sowie der Wohnungswirtschaft ein.
Der vorgesehene Umsetzungsfahrplan sieht unter anderem die Etablierung eines Innenentwicklungsmanagements in der Abteilung Stadtplanung, die Entwicklung eines Baulandmodells sowie die Prüfung einer möglichen Stadtentwicklungsgesellschaft vor. Das Konzept dient als strategisches Steuerungsinstrument für die Baulandentwicklung und bildet die fachliche Grundlage für bauleitplanerische Abwägungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, das Konzept als städtebauliches Entwicklungskonzept festzulegen und die Verwaltung mit der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 737° Nordost - Abschluss RahmenplanungZur Vorlage · 26/0332 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0332 des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen befasst sich mit dem Abschluss der Rahmenplanung für das Projekt „37° Nordost“. Der städtebauliche Prozess, der im Jahr 2021 initiiert wurde, umfasst ein Plangebiet von über 30 Hektar. Davon entfallen etwa 18,6 Hektar auf neu entstehende Quartiere, die sich in drei Teilbereiche – das Stadtquartier, das Waldquartier und das Quartier am Stadionbogen – über eine Strecke von knapp 1,5 Kilometern gliedern. Die Planung sieht die Schaffung von 1.000 bis 1.300 Wohneinheiten für eine Personenanzahl zwischen 2.500 und 3.500 vor sowie die Bereitstellung von 400 bis 1.300 Arbeitsplätzen. Der Rahmenplan beinhaltet ein Erschließungs-, Grün- und Nutzungskonzept sowie Gestaltungsleitlinien und dient als Basis für die Schaffung von Baurecht.
Parallel dazu wird der Prozess für ein Integriertes Handlungskonzept (ISEK) zur Vorbereitung von Städtebauförderungsmitteln beschrieben, der Anfang 2025 gestartet ist. Das Fördergebiet reicht vom Bahnhof Ost bis zur Steinstraße 72. Geplante Maßnahmen sind die Abtragung der Großen Steinhalde sowie die Flächenentwicklung im Grünzug „Campus“, wobei die Nutzung von Mitteln aus dem Just Transition Fund vorgesehen ist. Ein Kommunaler Entwicklungsfonds soll den Zwischenerwerb von Immobilien unterstützen. Weitere Bestandteile des ISEK sind Projektmanagement, baufachliche Beratung sowie ein Programm zur Fassaden- und Hoferneuerung. Die Umsetzung des dritten Abschnitts der A52 ist maßgeblich für die Rahmenplanung. Der Ausschuss soll die Inhalte der Rahmenplanung sowie die Gestaltungsleitlinien beschließen und die Verwaltung mit der Fortführung der weiteren Projektschritte beauftragen.
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Beratungsfolge
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 8Planungskonzept "Westlicher Betrachtungsraum Brauck West" als Grundlage der langfristigen Klimaanpassungsmaßnahmen im QuartierZur Vorlage · 26/0383 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0383 des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Verkehr sieht die Beauftragung externer Planungsleistungen für den zweiten Bauabschnitt des Projekts „Westlicher Betrachtungsraum Brauck West“ vor. Ziel der Planung ist es, die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 auf Basis eines bestehenden Planungskonzepts an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Das Vorhaben ist Teil eines ganzheitlichen Ansatzes zur langfristigen Klimaanpassung und zur Erneuerung des Kanalnetzes im Quartier. Neben der technischen Anpassung der Entwässerungssysteme sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandskraft gegenüber Hitzeperioden und Überflutungen sowie die Aufwertung des Wohnumfeldes realisiert werden. Durch die Verknüpfung mit der Siedlungswasserwirtschaft soll zudem der Zugriff auf das Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRiS)“ ermöglicht werden.
Der Planungsauftrag umfasst die Straßenabschnitte Eichendorffstraße, An der Erlwiese, Brinkerfeld, Helmutstraße und Phönixstraße. Die Planung soll die Verkehrsberuhigung, die Schließung von Lücken im Radverkehrsnetz, die Entsiegelung von Flächen sowie die Verbesserung der blau-grünen Infrastruktur berücksichtigen. Nach Vorliegen der Vorentwürfe ist die Durchführung einer Öffentlichkeitsveranstaltung vorgesehen, um die betroffenen Haushalte und Eigentümer zu informieren und zu beteiligen. Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang sowie die konkreten Entwurfsplanungen regelmäßig an den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen berichten.
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- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 9Ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift - Leitfaden für den Umgang mit der Genehmigung von GrundstückszufahrtenZur Vorlage · 26/0367 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0367 des Amts für Stadtplanung, Bauaufsicht und Verkehr sieht die Einführung einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift vor, die als Leitfaden für die Genehmigung von Grundstückszufahrten dienen soll. Ziel der Vorlage ist es, durch festgelegte Abwägungskriterien Transparenz zu schaffen und Konflikte zwischen dem Kfz-, Fuß- und Radverkehr zu reduzieren. Die Vorlage wird im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen zur Vorberatung sowie im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Inhaltlich werden Grundstückszufahrten rechtlich als Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW eingeordnet. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit umfasst planungs- und straßenverkehrsrechtliche Kriterien. Hierzu zählen die Verkehrssicherheit, die Belange von Menschen mit Behinderungen, Gründe des Straßenbaus sowie der Schutz von Grünflächen. Bei gewerblichen Zufahrten oder Anlagen mit mindestens 50 Stellplätzen ist der Nachweis vollständiger Sichtdreiecke nach den RASt-Richtlinien erforderlich.
Die Verwaltung soll die Kriterien zur Sicherstellung der Sichtverhältnisse, insbesondere im Bereich von Schulen, Kitas oder Seniorenheimen, anwenden. Weitere Prüfungsaspekte sind die Berücksichtigung von Zweirichtungsradwegen, die Minimierung nebeneinanderliegender Einfahrten zur Entlastung der Gehwege sowie die Verkehrssicherheit an Kreuzungen. Zudem sollen die Leichtigkeit des Verkehrs, etwa bei Buslinien, der Schutz des Stadtbildes, der bestehende Parkraummangel sowie der Erhalt von E-Ladesäulen berücksichtigt werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verwaltung mit der Anwendung dieser Kriterien zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
Zur Vorlage · 26/0367 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0367 des Amts für Stadtplanung, Bauaufsicht und Verkehr sieht die Einführung einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift vor, die als Leitfaden für die Genehmigung von Grundstückszufahrten dienen soll. Ziel der Vorlage ist es, durch festgelegte Abwägungskriterien Transparenz zu schaffen und Konflikte zwischen dem Kfz-, Fuß- und Radverkehr zu reduzieren. Die Vorlage wird im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen zur Vorberatung sowie im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Inhaltlich werden Grundstückszufahrten rechtlich als Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW eingeordnet. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit umfasst planungs- und straßenverkehrsrechtliche Kriterien. Hierzu zählen die Verkehrssicherheit, die Belange von Menschen mit Behinderungen, Gründe des Straßenbaus sowie der Schutz von Grünflächen. Bei gewerblichen Zufahrten oder Anlagen mit mindestens 50 Stellplätzen ist der Nachweis vollständiger Sichtdreiecke nach den RASt-Richtlinien erforderlich.
Die Verwaltung soll die Kriterien zur Sicherstellung der Sichtverhältnisse, insbesondere im Bereich von Schulen, Kitas oder Seniorenheimen, anwenden. Weitere Prüfungsaspekte sind die Berücksichtigung von Zweirichtungsradwegen, die Minimierung nebeneinanderliegender Einfahrten zur Entlastung der Gehwege sowie die Verkehrssicherheit an Kreuzungen. Zudem sollen die Leichtigkeit des Verkehrs, etwa bei Buslinien, der Schutz des Stadtbildes, der bestehende Parkraummangel sowie der Erhalt von E-Ladesäulen berücksichtigt werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verwaltung mit der Anwendung dieser Kriterien zu beauftragen.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
Zur Vorlage · 26/0367 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die Beschlussvorlage 26/0367 des Amts für Stadtplanung, Bauaufsicht und Verkehr sieht die Einführung einer ermessenslenkenden Verwaltungsvorschrift vor, die als Leitfaden für die Genehmigung von Grundstückszufahrten dienen soll. Ziel der Vorlage ist es, durch festgelegte Abwägungskriterien Transparenz zu schaffen und Konflikte zwischen dem Kfz-, Fuß- und Radverkehr zu reduzieren. Die Vorlage wird im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen zur Vorberatung sowie im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Inhaltlich werden Grundstückszufahrten rechtlich als Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW eingeordnet. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit umfasst planungs- und straßenverkehrsrechtliche Kriterien. Hierzu zählen die Verkehrssicherheit, die Belange von Menschen mit Behinderungen, Gründe des Straßenbaus sowie der Schutz von Grünflächen. Bei gewerblichen Zufahrten oder Anlagen mit mindestens 50 Stellplätzen ist der Nachweis vollständiger Sichtdreiecke nach den RASt-Richtlinien erforderlich.
Die Verwaltung soll die Kriterien zur Sicherstellung der Sichtverhältnisse, insbesondere im Bereich von Schulen, Kitas oder Seniorenheimen, anwenden. Weitere Prüfungsaspekte sind die Berücksichtigung von Zweirichtungsradwegen, die Minimierung nebeneinanderliegender Einfahrten zur Entlastung der Gehwege sowie die Verkehrssicherheit an Kreuzungen. Zudem sollen die Leichtigkeit des Verkehrs, etwa bei Buslinien, der Schutz des Stadtbildes, der bestehende Parkraummangel sowie der Erhalt von E-Ladesäulen berücksichtigt werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verwaltung mit der Anwendung dieser Kriterien zu beauftragen.
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- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 21.09.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 10Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich "Südlich Albert-Schweitzer-Straße/nördlich Straße Kleiner Kamp"Zur Vorlage · 26/0216 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck einen Entwurf für einen Gebietsänderungsvertrag vor. Dieser betrifft die Grenzziehung zwischen den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich südlich der Albert-Schweitzer-Straße sowie nördlich der Straße Kleiner Kamp.
Die verwaltungsinterne Abstimmung des Vertragsentwurfs zwischen den Städten Gelsenkirchen und Gladbeck ist bereits abgeschlossen. Im Zuge des Verfahrens wurden zudem die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Gebietsänderungsvertrag gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschließt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die erforderliche Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde zu beantragen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben bedarf der Gebietsänderungsvertrag der Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster, welche das Datum der Rechtskraft festsetzt. Das Ziel der Verwaltung ist es, eine Gebietsänderungsverfügung mit Rechtskraft zum 1. Juni 2027 zu erwirken. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt verzeichnet, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Federführend für die Vorlage ist das Ingenieuramt.
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Hauptdokument|20260812081403-0|20260811154634-0|20260811154637-0
Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
Zur Vorlage · 26/0216 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck einen Entwurf für einen Gebietsänderungsvertrag vor. Dieser betrifft die Grenzziehung zwischen den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich südlich der Albert-Schweitzer-Straße sowie nördlich der Straße Kleiner Kamp.
Die verwaltungsinterne Abstimmung des Vertragsentwurfs zwischen den Städten Gelsenkirchen und Gladbeck ist bereits abgeschlossen. Im Zuge des Verfahrens wurden zudem die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Gebietsänderungsvertrag gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschließt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die erforderliche Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde zu beantragen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben bedarf der Gebietsänderungsvertrag der Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster, welche das Datum der Rechtskraft festsetzt. Das Ziel der Verwaltung ist es, eine Gebietsänderungsverfügung mit Rechtskraft zum 1. Juni 2027 zu erwirken. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt verzeichnet, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Federführend für die Vorlage ist das Ingenieuramt.
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Hauptdokument|20260812081403-0|20260811154634-0|20260811154637-0
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
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Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck einen Entwurf für einen Gebietsänderungsvertrag vor. Dieser betrifft die Grenzziehung zwischen den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich südlich der Albert-Schweitzer-Straße sowie nördlich der Straße Kleiner Kamp.
Die verwaltungsinterne Abstimmung des Vertragsentwurfs zwischen den Städten Gelsenkirchen und Gladbeck ist bereits abgeschlossen. Im Zuge des Verfahrens wurden zudem die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Gebietsänderungsvertrag gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschließt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die erforderliche Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde zu beantragen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben bedarf der Gebietsänderungsvertrag der Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster, welche das Datum der Rechtskraft festsetzt. Das Ziel der Verwaltung ist es, eine Gebietsänderungsverfügung mit Rechtskraft zum 1. Juni 2027 zu erwirken. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt verzeichnet, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Federführend für die Vorlage ist das Ingenieuramt.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
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- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
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Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Gladbeck einen Entwurf für einen Gebietsänderungsvertrag vor. Dieser betrifft die Grenzziehung zwischen den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Rosenhügel im Bereich südlich der Albert-Schweitzer-Straße sowie nördlich der Straße Kleiner Kamp.
Die verwaltungsinterne Abstimmung des Vertragsentwurfs zwischen den Städten Gelsenkirchen und Gladbeck ist bereits abgeschlossen. Im Zuge des Verfahrens wurden zudem die betroffenen Grundstückseigentümer sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Gebietsänderungsvertrag gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beschließt. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die erforderliche Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde zu beantragen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben bedarf der Gebietsänderungsvertrag der Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster, welche das Datum der Rechtskraft festsetzt. Das Ziel der Verwaltung ist es, eine Gebietsänderungsverfügung mit Rechtskraft zum 1. Juni 2027 zu erwirken. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt verzeichnet, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz. Federführend für die Vorlage ist das Ingenieuramt.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Rates
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- 03.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
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- 11Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der BiG-Ratsfraktion - Sachstandsberichte zu bedeutenden Problemimmobilien und städtebaulichen Entwicklungsprojekten in Gladbeck -
- 12Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der BiG-Ratsfraktion - Aktueller Sachstand und Erweiterung der Parkfläche sowie Neuordnung der Mittelinsel Glückaufstraße -
- 13Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der BiG-Ratsfraktion - Bushaltestelle "Marktplatz" und Busspur an der Wilhelmstraße - Sachstand, weitere Planung und zeitnahe Umsetzung -
- 14Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 15Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 16Mitteilungen des Dezernenten
- 17Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 18Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 19Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses am 11.06.2026nicht öffentlich
- 20Bauantrag Bauvorhaben Gladbeck Mitte Anwendung § 31 Abs. 3 BauGB (Bauturbo) Hier: Zustimmung gemäß § 36 a BauGBnicht öffentlich
- 21Planungsrechtlich relevante Vorhaben nach §§ 30, 34, 35 und 246e BauGB, für die eine Abweichung oder Befreiung erteilt wurdenicht öffentlich
- 22Vergaben des Baudezernates ab 50.000 €nicht öffentlich
- 23Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 24Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 25Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich