Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Jahresabschluss ZBG 2025; Umgang mit Jahresergebnis
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0475 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Jahresabschluss des Zentralen Betriebshofes Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2025. Der ZBG schloss das Jahr mit einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 280.203,16 Euro ab. Innerhalb dieses Ergebnisses weist der Betrieb gewerblicher Art (BgA) einen Überschuss in Höhe von 95.020,10 Euro aus.
Die im August 2026 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung sieht vor, den handelsrechtlichen Jahresverlust gemäß den geltenden Vorschriften auf neue Rechnung vorzutragen. Gleichzeitig soll der Überschuss des Betriebes gewerblicher Art steuerlich in die Rücklagen des BgA „ZBG Duales System der Stadt Gladbeck“ eingestellt werden, um diesen als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Dringlichkeitsentscheidung mit der Vermeidung steuerlicher Nachteile. Da die nächste reguläre Sitzung des Rates sowie die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses erst nach dem für die steuerliche Anerkennung relevanten Stichtag stattfinden, hätte ein späterer Beschluss zur Folge, dass der BgA-Überschuss der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag unterläge. Die Steuerberatung des ZBG empfahl daher das Verfahren im Wege der Dringlichkeit, was die Verwaltung unterstützt. Der Rat soll die Entscheidung nun in der Sitzung am 15.10.2026 genehmigen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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