Zuschüsse 2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0340 des Amts für Familie, Jugend und Soziales regelt die Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2009. Im Rahmen des Ergebnisplans der Stadt Gladbeck sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, Mittel in einer Gesamthöhe von 47.295 Euro ausgewiesen. Über die Verteilung dieser Mittel entscheidet der Sozialausschuss.
Die Mittelverteilung erfolgt nach festgelegten Kriterien. Für die Bezuschussung von Begegnungsstätten für Senioren und Senioren richtet sich die Höhe nach der Art und Anzahl der unterhaltenen Einrichtungen aller Träger. Die Förderung von Stadtranderholungsmaßnahmen für Senioren und Senioren orientiert sich an der Anzahl der Erholungstage sowie der Teilnehmerzahlen der Vorjahresveranstaltungen. Aktuell werden diese Maßnahmen durch die Arbeiterwohlfahrt durchgeführt.
Der Entwurf sieht vor, die Zuschüsse im gleichen prozentualen Verhältnis wie in den Vorjahren aufzuteilen. Ein Betrag von 43.695 Euro ist als allgemeine Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege vorgesehen. Davon entfallen 41.379 Euro auf Begegnungsstätten für Senioren und Senioren sowie 2.316 Euro auf die Stadtranderholung für Senioren und Senioren. Ein weiterer Betrag von 3.600 Euro ist für Zuschüsse an anerkannte Sozialverbände vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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