Zuschüsse 2008
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0200 des Amts für Familie, Jugend und Soziales regelt die Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2008. Im Rahmen des Ergebnisplans der Stadt Gladbeck sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, Mittel in Gesamthöhe von 47.295 Euro ausgewiesen. Über die Verteilung dieser Mittel entscheidet der Sozialausschuss.
Die Mittelplanung sieht vor, dass die Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Höhe von 43.695 Euro auf die Bereiche Begegnungsstätten für Senioren sowie auf Stadtranderholungsmaßnahmen für Senioren aufzuteilen sind. Die Berechnung der Zuschüsse für die Begegnungsstätten erfolgt basierend auf der Art und Anzahl der unterhaltenden Einrichtungen aller Träger. Die Bezuschussung der Stadtranderholungsmaßnahmen orientiert sich an der Anzahl der Erholungstage und der Teilnehmerzahlen der Vorjahresveranstaltungen. Zudem sind 3.600 Euro als Zuschüsse an anerkannte Sozialverbände vorgesehen.
Die Aufteilung der Mittel soll dem prozentualen Verhältnis der Vorjahre entsprechen. Die Summe von 41.379 Euro ist für die Begegnungsstätten und 2.316 Euro für die Stadtranderholung vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Ergebnisrechnung sowie den investiven Finanzplan durch einen einmaligen Aufwand bzw. eine einmalige Auszahlung von 47.295 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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