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Beschlussvorlage

Zuschüsse 2005

05/0336

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0336 des Amts für Familie, Jugend und Soziales regelt die Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2005. Im Haushaltsbuch der Stadt Gladbeck sind für die Förderung der Wohlfahrtspflege Mittel in Höhe von insgesamt 70.155 Euro ausgewiesen. Diese Beträge basieren auf den Ansätzen der Vorjahre, die bereits im Jahr 200<0xC2>3 um 10 Prozent gekürzt wurden.

Die Verteilung der Mittel erfolgt nach festgelegten Kriterien. Ein Teilbetrag von 43.695 Euro ist für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege vorgesehen. Davon entfallen 41.379 Euro auf die Begegnungsstätten für Senioren sowie 2.316 Euro auf Stadtranderholungsmaßnahmen für Senioren. Die Höhe der Zuschüsse für die Begegnungsstätten berechnet sich nach der Art und Anzahl der unterhaltenen Einrichtungen aller Träger, während die Mittel für die Stadtranderholung auf der Teilnehmerzahl und den Erholungstagen der Vorjahresveranstaltungen basieren.

Ein weiterer Betrag von 3.600 Euro ist für anerkannte Kriegsopferverbände vorgesehen. Davon werden 3.139 Euro der Arbeitsgemeinschaft der Kriegsopferverbände zugewiesen, die die Mittelverteilung innerhalb der Verbände selbstständig vornimmt. Die restlichen 461 Euro dienen der Unterhaltung der Geschäftsstelle des VdK.

Zusätzlich umfasst die Vorlage die Mittel für eine Frauenberatungsstelle in Höhe von 22.860 Euro. Diese Haushaltsstelle ist derzeit durch einen Sperrvermerk versehen. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, diesen Sperrvermerk nicht aufzuheben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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