Zuschüsse 2007
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0403 des Amts für Familie, Jugend und Soziales regelt die Verteilung von Zuschüssen im Bereich der Förderung der Wohlfahrtspflege für das Jahr 2007. Insgesamt sind im Haushaltsbuch der Stadt Gladbeck für das Produkt 02.50.07.05 Mittel in Höhe von 47.295 Euro ausgewiesen, über deren Verteilung der Sozialausschuss entscheidet. Die Haushaltsansätze wurden seit dem Jahr 2003 pauschal um 10 Prozent gekürzt und für die Jahre 2004 bis 2007 in gleicher Höhe fortgeschrieben.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach festgelegten Kriterien. Für die Begegnungsstätten für Senioren und Seniinnen richtet sich die Höhe des Zuschusses nach der Art und Anzahl der unterhaltenden Einrichtungen aller Träger. Die Bezuschussung der Stadtranderholungsmaßnahmen für Senioren und Seniinnen basiert auf der Anzahl der Erholungstage und der Teilnehmerzahlen der Vorjahresveranstaltungen. Die Aufteilung der Mittel zwischen den allgemeinen Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und den Zuschüssen an anerkannte Kriegsopferverbände soll im gleichen prozentualen Verhältnis wie in den Vorjahren erfolgen.
Der Entwurf sieht vor, 43.695 Euro an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu verteilen, wovon 41.379 Euro für Begegnungsstätten und 2.316 Euro für die Stadtranderholung vorgesehen sind. Für anerkannte Kriegsopferverbände sind 3.600 Euro vorgesehen, die sich auf 3.139 Euro für die Arbeitsgemeinschaft der Kriegsopferverbände und 461 Euro für die Unterhaltung der Geschäftsstelle des VdK aufteilen. Die Verteilung der Mittel innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Kriegsopferverbände erfolgt durch diese selbstständig.
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