Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0275 des Bürgermeisterbüros regelt die anstehende Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters durch den Rat. Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat dazu verpflichtet, für die Dauer seiner Wahlzeit ehrenamtliche Stellvertreter aus seiner Mitte zu wählen. Diese Personen übernehmen die Vertretung des Bürgermeisters bei der Leitung von Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben.
Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Die Verteilung der Wahlstellen auf die von den Fraktionen und Gruppen eingereichten Wahlvorschläge richtet sich nach dem Verfahren der Höchstzahlen. Die Reihenfolge der Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahl. Laut der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck umfasst die Anzahl der Stellvertreter drei Personen, die die Bezeichnung „Stellvertretender Bürgermeister“ führen.
Sollten bei der Ermittlung der Höchstzahlen Stimmengleichheiten auftreten, ist eine Stichwahl vorgesehen; bei anhaltender Gleichheit entscheidet das Los durch den Bürgermeister. Im Falle einer Nichtannahme einer Wahl durch einen Bewerber rückt die nächste Person auf demselben Wahlvorschlag nach. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen, wobei jährliche Aufwendungen in Höhe von 24.624,00 Euro in der Ergebnisrechnung aufgeführt sind.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92306100280
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Haupt- und Finanzausschuss; hier: Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen 23.06.2009
- Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters sowie der Ratsmitglieder 23.06.2009
- Bestellung einer Schriftführerin und eines stellv. Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Ratssitzungen 22.06.2009
- Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters 22.06.2009
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2009; hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 12.02.01 Planung und Bau von Verkehrsflächen/- anlagen Auszahlungen für Baumaßnahmen Maßnahme: 5102 - Friedrich-Ebert-Str.- Auszahlung in Höhe von 200.000 € 16.07.2009
- Dringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW - Zukunft der kommunalen Migrantenvertretungen - 25.05.2009