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Beschlussvorlage

Wahl der Stellvertretungen der Bürgermeisterin

25/0376 15.09.2025 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Rates am 6. November 2025 wird über die Wahl der Stellvertretungen für die Bürgermeisterin entschieden. Gemäß der Gemeindeordnung NRW und der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck soll der Rat zwei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter aus seiner Mitte wählen. Die gewählten Personen vertreten die Bürgermeisterin bei Ratssitzungen sowie bei Repräsentationspflichten, sofern gesetzlich nicht anders bestimmt.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Dabei wird die Reihenfolge der Stellvertretungen durch das Verfahren der Höchstzahlen ermittelt, die sich aus den Stimmenanteilen der Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen ergeben. Bei Stimmengleichheit zwischen Wahlvorschlägen sieht das Verfahren eine Stichwahl oder ein Losverfahren vor. Falls gewählte Personen die Wahl nicht annehmen, rücken die nachfolgenden Kandidaten auf den jeweiligen Wahlvorschlägen nach.

Die Vorlage weist für diesen Vorgang jährliche Auswirkungen im Ergebnisrechnungshaushalt in Höhe von 25.563,60 Euro aus. Klimarelevante Auswirkungen werden für die Durchführung der Wahl nicht festgestellt.

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