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Beschlussvorlage

Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters

14/0208 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 14/0208 liegt dem Rat ein Antrag zur Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Bürgermeisters für die aktuelle Wahlperiode vor. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rat dazu verpflichtet, aus seiner Mitte ehrenamtliche Stellvertreter zu wählen. Diese Personen übernehmen die Vertretung des Bürgermeisters bei der Leitung der Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem geheimen Wahlgang. Die Verteilung der Wahlstellen orientiert sich an den Höchstzahlen, die sich aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen des Rates ergeben. Die Reihenfolge der Vertretungsbefugnis richtet sich nach dem Ergebnis der Wahl. Laut der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck umfasst die Anzahl der Stellvertreter drei Personen.

Sollte es bei der Ermittlung der Höchstzahlen zu Stimmengleichheit zwischen verschiedenen Wahlvorschlägen kommen, ist eine Stichwahl vorgesehen; im Falle einer weiteren Stimmengleichheit entscheidet das Los durch den Bürgermeister. Falls ein gewählter Bewerber die Annahme der Wahl verweigert, rückt die nächste Person auf demselben Wahlvorschlag nach. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die entsprechenden Personen für die Dauer der Wahlperiode bestimmt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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