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Beschlussvorlage

Förderung von Solarkollektoren 1. Bericht der Verwaltung 2. Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2008

09/0001 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Änderung der Förderrichtlinien für Solarkollektoren-Anlagen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Hintergrund der Vorlage ist die Entwicklung der Förderanträge im Jahr 2008, in dem die Zahl der bewilligten Anlagen mit 39 Projekten den höchsten Stand seit 1997 erreichte. Da die ursprünglichen Haushaltsmittel in Höhe von 22.500 Euro bereits im Mai 2008 erschöpft waren, mussten zusätzliche Mittel aus dem Budget des Bürgermeisterbüros genutzt werden, um weitere Anträge zu decken.

Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah vor, die Förderung für Neubauten ersatzlos zu streichen und statlück die Förderung für Altbauten von 150 Euro auf 180 Euro pro Quadratmeter zu erhöhen. Die Verwaltung lehnt den Wegfall der Neubauförderung jedoch ab, verweist auf die gesetzlichen Verpflichtungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und schlägt stattdessen eine differenzierte Regelung vor.

Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, die Förderhöhe für Altbauten auf 120 Euro pro Quadratmeter effektiver Kollektorfläche und für Neubauten auf 80 Euro pro Quadratmeter anzupassen. Zudem soll der maximale Zuschuss pro Anlage von 1.250 Euro auf 800 Euro gesenkt werden. Der ermittelte Betrag soll auf volle 50 Euro aufgerundet werden. Zudem soll ein Verweis auf ein Inbetriebnahmeprotokoll der ELE GmbH aus den Richtlinien entfernt werden. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, diese Änderungen anzunehmen.

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