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Beschlussvorlage

Besetzung von Schulleitungsstellen

14/0346 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0346 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Regelung der Vertretung des Schulträgers in den erweiterten Schulkonferenzen bei der Besetzung von Schulleitungsstellen. Gemäß § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgt die Wahl der Schulleitung durch die jeweilige Schulkonferenz. In diesem Verfahren ist der Schulträger durch ein stimmberechtigtes Mitglied sowie durch bis zu drei weitere beratende Teilnehmende vertreten.

Die Vorlage geht auf eine Entscheidung des Schulausschusses aus dem Jahr 2007 zurück, die Vertretungsfrage nicht für jeden Einzelfall neu zu regeln, sondern eine generelle Bestimmung festzulegen. Die Zuständigkeit für die Benennung dieser Vertretungen liegt gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung beim Rat.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat die Mitglieder mit Stimmrecht sowie die stellvertretenden Mitglieder und die beratenden Mitglieder ohne Stimmrecht offiziell bestimmt. Mit der Verabschiedung des Beschlusses wird die personelle Besetzung der Schulträgervertretung für die anstehenden Wahlvorgänge in den Schulkonferenzen festgelegt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Regelung erwartet. Der Schulausschuss hat die Vorlage zur Vorberatung und Empfehlung vorgelegt, damit eine Entscheidung im Rat erfolgen kann.

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