Besetzung von Schulleitungsstellen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0414 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung des Schulträgers bei der Wahl von Schulleitungen. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Rat der Stadt Gladbeck dazu befugt, die Vertretung des Schulträgers in den Schulkonferenzen zu bestimmen.
Aufgrund einer neuen Dezernatsverteilung ist eine Neubesetzung des Gremiums erforderlich. Bisher wurde der Erste Beigeordnete als Mitglied ohne Stimmrecht in den Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleitungen benannt. Die Verwaltung schlägt nun vor, den neu gewählten Beigeordneten als Nachfolger für diese Funktion zu bestimmen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Beigeordneten als Vertreter der Stadt Gladbeck in den Schulkonferenzen ohne Stimmrecht zu benennen, um die Position des bisherigen Ersten Beigeordneten einzunehmen. Die Entscheidung über diese Benennung liegt beim Rat der Stadt Gladbeck.
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