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Beschlussvorlage

Haupt- und Finanzausschuss; hier: Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen

09/0278 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0278 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der Ausschusssitze sowie den anstehenden Wahlen für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Finanzausschusses in Gladbeck durch den Haupt- und Finanzausschuss wahrgenommen.

Der Rat ist befugt, die Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Anzahl der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter nach eigenem Ermessen zu bestimmen. In der vergangenen Ratsperiode setzte sich der Haupt- und Finanzausschuss aus 14 ordentlichen Mitgliedern und 14 stellvertretenden Mitgliedern zusammen. Als Mitglieder des Ausschusses können ausschließlich Ratsmitglieder gewählt werden; die Bestellung von sachkundigen Bürgern ist für dieses Gremium gesetzlich ausgeschlossen.

Die Vorlage regelt zudem das Verfahren für die Besetzung der Ausschüsse. Sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend. Andernfalls findet das Hare-Niemeyer-Verfahren zur Verteilung der Sitze Anwendung. Darüber hinaus sieht die Vorlage die Bestellung von beratenden Mitgliedern vor. Fraktionen, die im Ausschuss nicht vertreten sind, können ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger benennen, die mit beratender Stimme teilnehmen, jedoch nicht zur Beschlussfähigkeit beitragen. Zudem haben Ratsmitglieder das Recht, mindestens einem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören.

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