Bestellung einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Stadtplanungs- und Bauausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0445 des Amtes für Immobilienwirtschaft sieht die Neubesetzung der Funktionen für die Protokollführung im Stadtplanungs- und Bauausschuss vor. Grundlage für die Bestellung von Schriftführern ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die Niederschriften über die im Rat gefassten Beschlüsse aufzunehmen sind. In analoger Anwendung dieser Regelung unterzeichnen der Vorsitzende des Ausschusses sowie ein vom Ausschuss bestellter Schriftführer die Niederschriften der Ausschusssitzungen.
Die Verwaltung schlägt vor, für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Stadtplanungs- und Bauausschusses eine neue Schriftführerin sowie die Weiterführung der bisherigen stellvertretenden Schriftführung zu bestellen. Konkret wird die Bestellung einer Person als Schriftführerin und einer weiteren Person als stellvertretender Schriftführer beantragt. Mit der Neubesetzung wird die bisherige Konstellation der Protokollführung abgelöst.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Beschlussentwurf sieht die formale Bestellung der vorgeschlagenen Personen für die Aufgaben der Niederschriftfertigung vor.
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