Verwaltungsbeirat der Rhenag; hier: Benennung eines Vertreters
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0399 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung eines Vertreters der Stadt Gladbeck für den Verwaltungsbeirat der Rhenag. Gemäß der Satzung der Rhenag dient dieser Beirat der Beratung der Unternehmensverwaltung in wichtigen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand unter Berücksichtigung der Richtlinien des Aufsichtsrates berufen, wobei die Interessen der beteiligten Kommunen und Behörden einzubeziehen sind.
Die Vorlage verweist auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 1999, mit dem ein Ratsmitglied als Vertreter der Stadt Gladbeck für diesen Beirat benannt worden war. Zur rechtlichen Grundlage dient die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter der Gemeinde in Organen von Beteiligungsgesellschaften die Interessen der Stadt zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind.
Der Beschlussentwurf sieht vor, eine Person als Vertreter der Stadt Gladbeck im Verwaltungsbeirat der Rhenag zu benennen. Das Verfahren zur Bestellung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen. Mit der Benennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck verbunden. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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