Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Nord hier: Öffentliche Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage 08/0239 wird die Behandlung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, Teilplan Ruhrgebiet Nord, als Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Umweltausschusses beantragt. Die Begründung für die Dringlichkeit ergibt sich aus der laufenden Beteiligungsfrist, welche am 3. Juni endet. Der 214-seitige Entwurf des Plans liegt seit dem 21. April öffentlich aus, wobei Anregungen bis zum genannten Termin bei der Bezirksregierung Münster eingereicht werden können. Der Ausschuss soll darüber beraten, ob im Rahmen dieses Beteiligungsschritts Stellungnahmen abgegeben werden.
Ein Ratsmitglied stellt zudem Fragen zur Emissionsbetrachtung der Bundesstraße 224 in Gladbeck. Es wird angefragt, weshalb die Belastung der B224 in Gladbeck nicht in die Betrachtung einbezogen wird, während in angrenzenden Städten wie Essen Maßnahmen wie temporäre Fahrverbote oder optimierte Ampelschaltungen vorgesehen sind. Des Weiteren werden Fragen zur Verbindlichkeit der Maßnahmen in Gladbeck sowie zur Reaktion auf die festgestellten Belastungen in der Graben-/Landstraße und der Wilhelmstraße aufgeworfen.
Die Verwaltung wird dazu aufgefordert, fristgerecht Anregungen zum Luftreinhalteplan einzureichen. Dabei soll darauf hingewirkt werden, die Bundesstraße 224 in die Betrachtung einzubeziehen und Maßnahmen zum Immissionsschutz zu erarbeiten. Zudem soll die Aufstellung eines Diffusionssammlers für Stickoxide (NOx) als Messstelle in der Graben-/Landstraße beantragt werden.
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