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Beschlussvorlage

Vorlage des Jahresabschlusses 2006 und Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe

07/0250 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0250 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2006 sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse mit einer Bilanzsumme von rund 665,4 Millionen Euro festgestellt.

Der Jahresüberschuss für das Jahr 2006 beläuft sich auf 1.764.338,89 Euro. Nach Vorwegzuführung von Mitteln in die Sicherheitsrücklage in Höhe von 682.327,00 Euro und in die freie Rücklage in Höhe von 175.000,00 Euro verbleibt ein Bilanzgewinn von 907.011,89 Euro. Aufgrund einer Sicherheitsrücklagenquote von 9,35 Prozent sieht die Vorlage eine Zuweisung an den Gewährträger vor.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, einen Betrag von 352.867,78 Euro aus dem Jahresüberschuss dem Gewährträger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke zuzuführen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer von 10 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 315.640,24 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Haushaltsansatz für das Jahr 2007, welcher mit 300.000,00 Euro angesetzt ist.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt.

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