Vorlage des Jahresabschlusses 2005 und Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0263 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2005 der Stadtsparkasse Gladbeck sowie der Verwendung des Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck mit einer Bilanzsumme von rund 673 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2005 beläuft sich auf 1.986.436,33 Euro. Nach Vorwegzuführung von Mitteln in die Sicherheitsrücklage in Höhe von 881.476,06 Euro sowie in die freie Rücklage in Höhe von 190.000 Euro verbleibt ein Bilanzgewinn von 914.960,27 Euro.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht sowie den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, einen Teilbetrag von 397.287,27 Euro aus dem Jahresüberschuss dem Gewährträger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke zuzuführen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 355.373,47 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Haushaltsansatz für das Jahr 2006, welcher mit 300.000 Euro angesetzt war.
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