Lärmaktions- und Lärmminderungsplanung in Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0545 befasst sich mit der Lärmaktions- und Lärmminderungsplanung in Gladbeck, welche auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz basiert. Ziel der Planung ist die Ermittlung von Lärmkarten und die Erstellung von Aktionsplänen, um Belastungen durch Straßen-, Flug-, Schienen- und Gewerbelärm zu vermeiden. Als Auslösewerte für die Planung sind Grenzwerte von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht festgelegt.
Die aktuelle Auswertung der relevanten Straßen in Gladbeck zeigt für lediglich zwei Wohnungen eine Betroffenheit durch Lärmwerte. Da keine flächendeckende Erfassung der Lärmsituation vorliegt, wird derzeit kein Handlungsbedarf für die Erstellung eines neuen Lärmaktionsplans festgestellt. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen.
Der investive Finanzplan der Vorlage führt zudem Positionen zum Personalaufwand, zu Sach- und Dienstleistungen sowie zum Transferaufwand auf, wobei zwischen einmaligen und jährlichen Einzahlungen und Auszahlungen differenziert wird. Der Entwurf sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt durch die zuständigen Gremien, wobei die Unterzeichnung der Vorlage durch den Bürgermeister oder den Ersten Beigeordneten vorgesehen ist.
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