3. Lärmaktionsplan der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0320 behandelt den 3. Lärmaktionsplan der Stadt Gladbeck, der auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie basiert. Der Plan umfasst die Erfassung von Lärmquellen wie Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Kreis- und Stadtstraßen werden aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt nicht untersucht. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen Juli und August 2018 gingen keine schriftlichen Einwendungen ein. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange umfasste Stellungnahmen des Geologischen Dienst NRW, der IHK Nord Westfalen, der Stadt Gelsenkirchen, der Landwirtschaftskammer NRW sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW.
Für den Lärmaktionsplan besteht keine Pflicht zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung, da der Plan keine planungsrechtlichen Vorgaben enthält, sondern lediglich Einzelmaßnahmen umfasst. Während die Handwerkskammer Münster keine Bedenken äußerte, regte der Kreis Recklinghausen die Prüfung von Verkehrsflussverbesserungen, wie die Optimierung von Lichtsignalanlagen, die Schaffung von Kreisverkehren sowie die Erneuerung von Straßenbelägen und die Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Stellungnahmen der beteiligten Institutionen zur Kenntnis zu nehmen und die Bedenken des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW zurückzuweisen. Der Rat soll den Lärmaktionsplan in der Fassung vom September 2018 beschließen, online veröffentlichen und die verkürzte Daten-Berichterstattung an die Bezirksregierung Münster veranlassen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 182308100319
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180912105733
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Weitere Vorlagen: Rat
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