Lärmaktionsplan der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0310 befasst sich mit der Erstellung des neuen Lärmaktionsplans der Stadt Gladbeck. Grundlage für die Planung ist die europäische Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz, welche die Kommunen zur Ermittlung von Lärmkarten und zur Erarbeitung von Maßnahmen zur Lärmminderung verpflichten.
Nachdem im Jahr 2010 der erste Lärmaktionsplan verabschiedet wurde, steht nun die Umsetzung der zweiten Stufe an. Für den Straßenverkehrslärm erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) neue strategische Lärmkarten. Die Verwaltung hat hierbei die Möglichkeit genutzt, die Eingangsparameter, wie etwa Verkehrsbelastungen und Schwerlastanteile, vor der Berechnung zu prüfen und zu ergänzen. Es wird mit einer veränderten Situation gegenüber der ersten Stufe gerechnet, da die Datenqualität der zugrunde liegenden Berechnungen gestiegen ist. Für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken sind die Daten des Eisenbahnbundesamtes abzuwarten.
Der neue Lärmaktionsplan soll bis zum Sommer 2013 fertiggestellt werden. Das weitere Verfahren sieht eine Abstimmung der Maßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau sowie die Beteiligung der Deutschen Bahn AG vor. Nach der Einbindung der Träger öffentlicher Belange und der Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Plan im Ausschuss beraten und dem Rat zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Umweltausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung die notwendigen Vorbereitungen für die Verabschiedung des Plans trifft.
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