Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0436 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen im laufenden Haushaltsjahr 2008. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 2 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Nach dieser gesetzlichen Regelung sind Ausgaben, die über den Haushalt hinausgehen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Die entsprechende Aufstellung der Zahlungen wurde der Verwaltung zur Vorlage an die Gremien vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellungen dieser unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Oktober 2008 zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorbereitet.
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Dokumente
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