Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 6 - gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 08/0325 eine Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2007 vorgelegt. Diese Aufstellung, die als Liste 6 bezeichnet wird, dient der Information der kommunalen Entscheidungsgremien.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der §§ 82 und 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß dieser Bestimmungen sind Ausgaben, die als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat die entsprechende Zusammenstellung der Ausgaben offiziell zur Kenntnis nimmt. Die entsprechende Berichterstattung erfolgt durch den Stadtkämmerer, wobei die Vorlage sowohl im Haupt- und Finanzausschuss als auch im Rat zur Beratung und Entscheidung anberaumt wurde.
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Dokumente
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