Abwasserbeseitigungskonzept 2006
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0050 des Ingenieuramtes legt das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2006 vor. Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW sind Gemeinden dazu verpflichtet, der zuständigen Behörde in einem Turnus von fünf bzw. künftig sechs Jahren ein solches Konzept vorzulegen. Das ABK 2006 stellt die vierte Fortschreibung des Konzepts dar, nachdem der Rat der Stadt Gladbeck zuletzt im Oktober 2001 die dritte Fortschreibung beschlossen hatte.
Das Konzept dient als Überblick über die notwendigen Maßnahmen zur Kanalerneuerung und Sanierung im Stadtgebiet. Es enthält keine prüffähigen Details zu den Einzelmaßnahmen, da die endgültige Festlegung der Maßnahmen über die jeweiligen Haushaltsmeldungen erfolgt. Eine zeitliche Verschiebung der aufgeführten Maßnahmen ist bei entsprechender Begründung möglich, ebenso wie die nachträgliche Aufnahme dringender Erfordernisse.
Für den Zeitraum von 2006 bis 2011 sieht das Konzept ein Investitionsvolumen von 22 Millionen Euro vor. In dieser Summe sind auch die Aufwendungen für Gewässerverbesserungen im Rahmen des Boyeumbaus sowie der Nebengewässer enthalten, welche durch die Emschergenossenschaft durchgeführt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen ist über den Gebührenhaushalt gesichert und wird in den Vermögenshaushalten der kommenden Jahre veranschlagt. Eine Abstimmung mit den zuständigen übergeordneten Wasserbehörden in Recklinghausen und Herten wurde bereits vollzogen. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 72501100049
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Einschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Gemeinde - 26.01.2007
- Beschlusscontrolling/Beschlussliste 2. Halbjahr 2006 24.01.2007
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben -Liste 3- gem. §§ 81 und 82 GO NW für 2006 19.01.2007
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NW im Haushaltsjahr 2006; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 61300.600000 - Ersatzvornahmen - 18.01.2007
- Änderung von Ausschussbesetzungen; - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - 17.01.2007
- Über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW; hier: Anpassung der Erheblichkeitsgrenze 05.02.2007