Abwasserbeseitigungskonzept 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0027 des Ingenieuramtes sieht die Zustimmung des Rates zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2018 vor. Nach dem Ablauf des sechsjährigen Zyklus stellt dieses Dokument die 6. Fortschreibung des zuvor im Jahr 2012 beschlossenen Konzepts dar. Gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW sind Kommunen zur Abwasserbeseitigung verpflichtet und müssen hierfür ein entsprechendes Konzept bei der zuständigen Bezirksregierung Münster vorlegen.
Das ABK 2018 umfasst neben der fachlichen Darstellung des Entwässerungsgebietes auch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK). Dieses beinhaltet Informationen zur zukünftigen Entwässerung, etwa durch die Trennung von Regen- und Schmutzwasser in Neubaugebieten oder die Umgestaltung bestehender Systeme. Das Konzept dient als Überblick über notwendige Kanalerneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen, wobei die detaillierte fachliche und rechtliche Prüfung der Einzelmaßnahmen in separaten Verfahren erfolgt. Zudem berücksichtigt die Vorlage die Anforderungen des Landeswassergesetzes hinsichtlich der Folgen des Klimawandels, unter Einbeziehung der Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von Morgen“.
Für den Zeitraum von 2018 bis 2023 ist ein Investitionsvolumen von etwa 23,4 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt über den Gebührenhaushalt durch Veranschlagung in den investiven Finanzplänen. Eine Vorabstimmung mit der Unteren Wasserbehörde Recklinghausen sowie der Bezirksregierung Münster wurde bereits durchgeführt; die Abstimmung mit der Emschergenossenschaft ist eingeleitet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190227162557
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190221171442-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20190221171444-2
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20190221171445-3
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20190221171445-4
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20190221171446-5
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