Abwasserbeseitigungskonzept 2006
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0494 des Ingenieuramtes befasst sich mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2006 für die Stadt Gladbeck. Gemäß § 53 Abs. 1 des Landeswassergesetzes NRW sind Gemeinden dazu verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und der zuständigen Behörde in einem Turnus von fünf bzw. künftig sechs Jahren ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das vorliegende Dokument stellt die vierte Fortschreibung des ABK dar, nachdem der Rat der Stadt Gladbeck bereits im Oktober 2001 die dritte Fortschreibung beschlossen hatte.
Das Konzept bietet einen Überblick über die notwendigen Maßnahmen zur Kanalerneuerung und -sanierung im Stadtgebiet, enthält jedoch keine prüffähigen Details zu den Einzelmaßnahmen. Die endgültige Festlegung der Maßnahmen erfolgt über die jeweiligen Haushaltsmeldungen, wobei eine zeitliche Verschiebung begründeter Maßnahmen sowie die nachträgliche Aufnahme dringender Erfordernisse möglich sind. Für den Zeitraum von 2006 bis 2011 ist ein Investitionsvolumen von 22 Millionen Euro vorgesehen. In dieser Summe sind auch die Aufwendungen für Gewässerverbesserungen im Rahmen des Boyeumbaus sowie der Nebengewässer enthalten, welche durch die Emschergenossenschaft durchgeführt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen ist über den Gebührenhaushalt gesichert. Eine Abstimmung mit den zuständigen übergeordneten Wasserbehörden in Recklinghausen und Herten hat bereits stattgefunden. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird angehalten, dem Konzept zuzustimmen und dessen Beschlussfassung durch den Rat zu empfehlen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 1
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