Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2007; hier: Außerplanmäßiger Bedarf für Ganztagsangebot Albert-Schweitzer-Schule bei HSt. 21000.951200 - Baumaßnahmen - HSt. 21000.935120 - Ersteinrichtung/Ausstattung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0249 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2007. Gegenstand der Vorlage ist der außerplanmäßige Bedarf für das Ganztagsangebot der Albert-Schweitzer-Schule.
Nach einer Entscheidung der Ersten Beigeordneten vom 10. Juli 2007 soll das neue Betreuungsangebot gemäß dem Beschluss des Schulausschusses vom 12. März 2007 zum Beginn des neuen Schuljahres am 6. August 2007 bereitstehen. Da die Bezirksregierung aufgrund einer hohen Versorgungsrate in Gladbeck voraussichtlich keine Förderung in Höhe von 90 Prozent gewähren kann, muss die Maßnahme aus Eigenmitteln finanziert werden. Da die Bereitstellung der Mittel nicht bis zur nächsten Sitzungsperiode des Rates oder des Haupt- und Finanzausschusses warten konnte, um den Schuljahresbeginn nicht zu gefährden, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Hierbei werden für Baumaßnahmen am Ganztagsangebot der Albert-Schweitzer-Schule 54.000 Euro und für die Ersteinrichtung sowie Ausstattung weitere 35.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt durch Minderausgaben bei den Baukosten der Jordan-Mai-Schule.
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Dokumente
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